Anwalt für Handelsvertreterrecht

Ihr Anwalt für Assekuradeure

Rechtliche Hintergründe und Risiken

Assekuradeure bewegen sich in einem rechtlich anspruchsvollen Umfeld. Unklare Statusangaben, irreführende Werbung oder fehlerhafte Vertragsstrukturen führen schnell zu Haftungsrisiken und aufsichtsrechtlichen Problemen. Wirth Rechtsanwälte sind Ihr Ansprechpartner.

Anwälte für Assekuradeure

Starke Rechtsberatung

Für Mehrfachvertreter und Assekuradeure gelten besondere gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen, die in der Praxis häufig unterschätzt werden. Ob Statusoffenlegung, Auswahl der richtigen Vertragsstrukturen oder der Umgang mit weitreichenden Vollmachten – schon kleine Fehler können zu Haftungsansprüchen, Abmahnungen oder Beanstandungen durch die Aufsicht führen. Die rechtlichen Spielräume sind eng gesteckt, und Konflikte entstehen häufig dort, wo der eigene Auftritt nicht eindeutig oder die internen Abläufe nicht sauber geregelt sind.

Ein Rechtsanwalt für das Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht kennt die Problematiken und Schwierigkeiten dieser Verträge. Ob Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder Unternehmer – unsere Fachanwälte von Wirth Rechtsanwälte sind für Sie da.

Wir helfen Ihnen!

  • Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht und Rechtsanwälte für das Handelsvertreterrecht

  • Erfahrung und Expertise seit mehr als 25 Jahren

  • Betreuung und Vertretung von Anfang an

  • Deutschlandweite gerichtliche Prozessführung

  • Aushandlung von Vergleichen

  • Mehr als 10.000 Mandanten

  • sehr hohe Erfolgsquote

Unser Beratungsablauf bei Wirth Rechtsanwälte

Ihr Weg zur rechtssicheren Lösung

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern Sie Ihr Anliegen. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Fall aussichtsreich ist und ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.

Individuelle Handlungsempfehlungen nach Mandatserteilung

Nach Beauftragung erarbeiten wir passgenaue, rechtssichere Lösungen – sei es zur Vertragsgestaltung oder zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sie erhalten klare Handlungsschritte und eine transparente Kostenübersicht.

Umsetzung mit unserer Expertise und Rechtsschutz-Check

Wir begleiten Sie kompetent bei jedem Schritt – von der Erstellung der erforderlichen Rechtsdokumente über die Kommunikation mit Versicherern bis zur Vertretung Ihrer Interessen, auch vor Gericht. Dabei prüfen wir laufend die Rechtsschutzdeckung, um Ihr Kostenrisiko so gering wie möglich zu halten.

Assekuradeur – Ausgegliederte Versicherungsleistungen rechtssicher gestalten 

Was ist ein Assekuradeur? 

Ein Assekuradeur ist ein besonderer Typ des Versicherungsvermittlers, oft vergleichbar mit einem Managing General Agent (MGA). Er verfügt über weitreichende Vollmachten eines oder mehrerer Versicherer, um in deren Namen Versicherungsverträge abzuschließen und sogar bestimmte Versicherungsleistungen eigenständig zu verwalten/ regulieren zu können. Der Assekuradeur muss als Versicherungsvertreter auftreten (häufig sogar als Mehrfachvertreter mit mehreren Partner-Versicherern). Der Status des Versicherungsmaklers ist rechtlich nicht möglich und birgt aufsichtsrechtlich erhebliche Risiken. Gleichwohl erleben wir es häufig, dass Versicherungsmakler mit weitereichendend Vollmachten von Versicherungen nutzen und sich der damit im Zusammenhang stehenden Risiken nicht bewusst sind. 

Wichtig: Ein Assekuradeur ist kein eigener Versicherer, trägt also selbst kein Risiko, sondern vermittelt und verwaltet Policen für die risikotragenden Gesellschaften.

Historisch stammt der Begriff aus dem 19. Jahrhundert, als einzelne Kaufleute ermächtigt waren, für Versicherer Risiken zu zeichnen. Heute übernehmen Assekuradeure vielfach Aufgaben eines Versicherungsunternehmens – sie entwickeln Versicherungsprodukte, verhandeln Prämien und Bedingungen, schließen Verträge mit Kunden und kümmern sich teils um die Schadenregulierung. Nach außen haben sie oft nahezu unbeschränkte Vollmacht, die im Innenverhältnis durch Assekuradeurs- Ausgliederungsverträge mit den Versicherern geregelt wird. Inhalt und Umfang dieser Verträge und Berechtigungen regelt § 32 VAG und die RICHTLINIE 2009/138/EG (Solvency II) sowie die dazugehörigen Delegierte Verordnung.

Rechtsstellung und Regulierungsrahmen: 

Obwohl der Begriff gesetzlich kaum definiert ist, gilt ein Assekuradeur rechtlich im Regelfall als Versicherungsvermittler. Gewerbe- und versicherungsrechtlich wird er „nicht anders behandelt als jeder andere Versicherungsvermittler“. Konkret bedeutet das: Auch der Assekuradeur benötigt eine § 34d GewO-Erlaubnis, muss im Vermittlerregister eingetragen sein und die Status- und Beratungspflichten erfüllen. Er haftet gegenüber Kunden für Beratungsfehler wie jeder Vermittler – etwa wenn er Pflichten aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verletzt.

In Einzelfällen kann ein Assekuradeur, der an keinen Versicherer exklusiv gebunden ist, sogar als Versicherungsmakler angesehen werden, so genannter Pseudomakler nach § 59 Abs. 3 VVG angesehen werden. Die praktische Hauptfunktion bleibt jedoch die eines Vertreters mit Zeichnungsvollmacht. Daher sind die gesetzlichen Vorgaben für Vertreter einschlägig: § 59 Abs. 2 VVG ordnet Assekuradeure (als Vertreter) dem Lager des Versicherers zu, während § 59 Abs. 3 VVG sicherstellt, dass sie bei Auftreten als „Quasi-Makler“ auch wie Makler haften.

Assekuradeure müssen dem Kunden gegenüber ihren Status transparent machen und dürfen keinesfalls suggerieren, selbst Versicherer zu sein. Zudem sind Versicherungen verpflichtet, mit einem Assekuradeur Verträge mit weitereichenden Kontroll- und Aufsichtsrechten zu schließen (siehe oben § 32 VAG und Solvency II) und diese Tätigkeit der Aufsichtsbehörde BaFin zu melden. Für Assekuradeure können diese Verträge einen erheblichen Einfluss haben, weil Prozesse, Rechtsdokumente angepasste und Mitarbeiter geschult werden müssen, um allen aufsichtsrechtlichen Vorgaben gerecht werden zu können.

Auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen müssen zwingend eingebunden werden, ob Deckungslücken bspw. bei der eigenständigen Abwicklung und Betreuung von Versicherungen zu vermeiden. 

Daniel Berger, Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Wirth Rechtsanwälte
Gründer von Wirth Rechtsanwälte Norman Wirth vor einer beleuchtenden Steinwand - Querformat
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Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Wirth Rechtsanwälte
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Rechtliche Risiken für Assekuradeure

Durch ihre Doppelrolle – einerseits Vermittler, andererseits mit Quasi-Versicherer-Aufgaben betraut – bewegen sich Assekuradeure in einem spannungsgeladenen Rechtsbereich.
Zentral sind folgende Risikofelder:

Wettbewerbsrecht & Irreführung

Assekuradeure treten oft mit eigenem Markenauftritt auf. Es besteht jedoch Abmahngefahr, wenn der Eindruck erweckt wird, man sei selbst ein Versicherungsunternehmen. Ein aktuelles Beispiel: Das LG München entschied 2025, dass ein Assekuradeur, der online als „Versicherung“ auftritt, ohne klarstellenden Zusatz irreführend wirbt. Verbraucher müssen sofort erkennen können, dass es sich nur um einen Vermittler handelt, sonst liegt ein UWG-Verstoß vor. Entsprechend sollte jeder Assekuradeur in Webauftritt und Werbung deutlich machen, dass er Versicherungsprodukte im Auftrag von Versicherern anbietet – z.B. durch Zusätze wie „Versicherungsmakler“ oder „Insurance Services“ statt bloß „Insurance“. Auch Begriffe wie „Versicherungsagentur“ sind erlaubt, solange die wahre Stellung klar bleibt.

Haftung gegenüber Kunden

Tritt der Assekuradeur gegenüber dem Kunden als Betreuer und Berater auf, schuldet er eine anlassgerechte Beratung nach § 61 VVG. Kommt es zu Fehlberatungen (etwa falsche Deckung, nicht erklärte Ausschlüsse oder versäumte Aufklärung), haftet der Assekuradeur auf Schadenersatz. Die Rechtsprechung hat betont, dass bei unklarer Rollenverteilung schnell eine Maklerhaftung greifen kann – wer als Assekuradeur seinen Vermittlerstatus verschleiert, haftet ggf. wie ein unabhängiger Makler voll für Auswahl- und Beratungsfehler. Auch Rechtsscheinhaftung ist ein Stichwort: Erweckt der Assekuradeur beim Kunden den Anschein, Vertragspartner oder echter Versicherer zu sein, könnten im Streitfall Haftungsansprüche in diese Richtung diskutiert werden. Eine wasserdichte Kommunikation und saubere Vertragsgestaltung sind daher essenziell.

Vertragliche Risiken mit Versicherern

Im Innenverhältnis schließt der Assekuradeur einen Assekuradeurs-/ Ausgliederungsvertrag mit den Versicherungen, die er vertritt. Diese Verträge regeln Umfang der Zeichnungsvollmacht, Provisionen, Haftungsfragen und Aufsichtspflichten. Hier lauern Risiken, wenn z.B. Haftung auf den Assekuradeur abgewälzt wird oder Pflichten unklar verteilt sind. Zudem können Kündigungsregelungen oder Wettbewerbsklauseln vor allen Dingen aber gesetzlich vorgeschriebene Kontroll- und Aufsichtspflichten im Vertretervertrag später geschäftskritisch werden. Wir empfehlen eine gründliche juristische Prüfung solcher Verträge, bevor Sie als Assekuradeur tätig werden – um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht ungebührlich für Schäden einstehen müssen.

Aufsichtsrechtliche Vorgaben (Ausgliederung)

Für Versicherungsunternehmen, die mit Assekuradeuren kooperieren, stellt dies eine Ausgliederung von Versicherungsfunktionen dar. Nach § 32 VAG gilt, dass ein Versicherer bei jeder Ausgliederung verantwortlich bleibt und die Aufsichtsbehörde (BaFin) die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gewährleistet sehen muss. Die Übertragung des Vertragsabschlusses oder der Schadenregulierung auf Vermittler (also die Kernaufgaben eines Versicherers an einen Assekuradeur) wird aufsichtsrechtlich immer als Ausgliederung betrachtet.

Das hat zwei Folgen:

  • Erstens muss der Versicherer eine Anzeige bei der BaFin machen, bevor er wichtige Funktionen auf einen Assekuradeur auslagert (inkl. Vorlage des Vertragsentwurfs, § 47 Nr. 8 VAG).

  • Zweitens müssen im Ausgliederungsvertrag strenge Bedingungen eingehalten werden – z.B. sind Prüfungs- und Weisungsrechte des Versicherers vorzusehen, damit Aufsicht und Revision jederzeit Einblick in die Tätigkeit des Assekuradeurs haben. 

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass auch Datenschutz und IT-Sicherheit hierbei wichtige Rollen spielen.

Für den Assekuradeur bedeutet das: Er muss sich der regulatorischen Anforderungen bewusst sein, da indirekt auch seine Prozesse von der Versicherungsaufsicht überprüft werden können. In Summe dürfen weder die Servicequalität noch die Compliance durch die Auslagerung leiden – andernfalls drohen dem Versicherer (und mittelbar auch dem Assekuradeur) aufsichtsrechtliche Maßnahmen.

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Entscheiden Sie sich heute für erstklassige Rechtsberatung und strategische Partnerschaft. Unser hochqualifiziertes Team steht Ihnen zur Seite, um in den Bereichen Versicherungen, Kapitalanlagen und Vertrieb Ihren Erfolg zu sichern. Kontaktieren Sie uns jetzt und gestalten Sie Ihre Zukunft mit den führenden Köpfen unserer Kanzlei.
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Beratung bei Ausgliederung und Assekuradeurschaft

Unsere Kanzlei berät sowohl Assekuradeure als auch Versicherer, die mit solchen spezialisierten Vertretern zusammenarbeiten. Für erfolgreiche Unternehmer, die als Assekuradeur auftreten möchten, bieten wir ein Rundum-Paket an Rechtsberatung:
  • Gründung und Zulassung: Wir begleiten Sie bei den erforderlichen Behördengängen – von der Beantragung der 34d-Gewerbeerlaubnis bis zur Registrierung im Vermittlerregister. Ebenso beraten wir zur optimalen Rechtsform (z.B. als Assekuradeur-GmbH) und erstellen passgenaue Gesellschaftsverträge, um Ihre Haftung zu begrenzen.

  • Vertragsgestaltung mit Versicherern: Ein solider Assekuradeursvertrag ist das Fundament Ihres Geschäfts. Wir entwerfen und prüfen Vertragsklauseln zu Vollmachten, Provisionen, Haftungsfreistellungen und Ausgleichsansprüchen. Unser Ziel: faire Regelungen, damit Sie langfristig erfolgreich und rechtssicher mit Versicherern kooperieren. Dabei achten wir auch auf die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Pflichten – z.B. Formulierung der erforderlichen Weisungs- und Kontrollrechte, damit der Vertrag den VAG-Anforderungen entspricht.

  • Compliance und Dokumentation: Als Assekuradeur agieren Sie in einem sensiblen Feld zwischen Vertrieb und Versicherung. Wir helfen beim Aufbau eines Compliance-Systems, das sowohl die Vermittlervorschriften (VVG, GewO, VersVermV) als auch die delegierten Aufgaben aus dem Versicherungsbetrieb abdeckt. Zum Beispiel entwickeln wir mit Ihnen kundenfreundliche Erstinformationstexte, die alle gesetzlich nötigen Angaben enthalten, und beraten zur Werbegestaltung, um Abmahnrisiken zu minimieren (Lessons Learned aus aktuellen Urteilen, etwa zur irreführenden Bezeichnung als „Versicherung“). Auch bei der Einrichtung von Datenschutz- und IT-Richtlinien (Stichwort: DSGVO, Cybersecurity bei ausgelagerten Prozessen) stehen wir zur Seite.

  • Haftungsfall und Streitbeilegung: Sollte es trotz aller Vorsicht zu Streitigkeiten kommen – etwa ein Kunde macht Beratungsfehler geltend, oder ein Versicherer beendet die Zusammenarbeit abrupt –, vertreten wir Sie engagiert. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht kennen die relevante Rechtsprechung und wissen, wie Gerichte die Pflichten von Assekuradeuren auslegen. Beispielsweise können wir aufzeigen, dass Sie bei ordnungsgemäßer Statusaufklärung nicht als „Sachwalter“ des Kunden haften, oder unberechtigte Ansprüche eines Vertriebspartners abwehren. Auch in Wettbewerbsstreitigkeiten (Abmahnungen durch Verbände oder Konkurrenten) verteidigen wir Ihren Auftritt – wie ähnliche Fälle zeigen, lässt sich mit fundierter Argumentation viel erreichen.

Fazit

Der Assekuradeur bildet eine spannende Brücke zwischen Versicherer und Makler – mit großen unternehmerischen Chancen, aber eben auch besonderen rechtlichen Herausforderungen. Erfolgreiche Assekuradeure zeichnen sich dadurch aus, dass sie unternehmerisches Geschick mit rechtlicher Sorgfalt verbinden. Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ausgliederungen von Versicherungsleistungen sauber vertraglich implementiert sind und Ihr Geschäftsmodell allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Informative Keywords wie Versicherungsvertreter, Zeichnungsvollmacht, VAG-Ausgliederung oder Haftung des Assekuradeurs finden sich dabei ganz von selbst in Ihrem Auftritt – denn wir sorgen dafür, dass Ihre Kanzlei-Seite nicht nur inhaltlich überzeugt, sondern auch für Google und Co. optimal aufgestellt ist.

Kontaktieren Sie uns – wir stehen erfolgreichen Unternehmern in der Versicherungsbranche mit Rat und Tat zur Seite, damit Ihr Geschäftsmodell langfristig auf sicherem Fundament steht.