Ihr Rechtsanwalt für Fragen zur Krankentagegeldversicherung
DIE Krankentagegeldversicherung ZAHLT Nicht
Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf die Krankentagegeldversicherung hilft Ihnen dabei, zu Ihrem Recht und Ihren Ansprüchen zu kommen. Wirth Rechtsanwälte sind Ihre Experten für alle rechtlichen Angelegenheiten rund um das Versicherungsrecht und die Krankentagegeldversicherung.
Ihre Rechtsanwälte, wenn die Krankentagegeldversicherung Leistungen verweigert
Starke Rechtsberatung
Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht, Vertriebsrecht und Bankenrecht
hohe Expertise zur Krankentagegeldversicherung
Spezialisiert auf die Durchsetzung von Ansprüchen von Versicherten
Beratung und Vertretung von Anfang an
Gerichtliche Prozessführung und Aushandlung von Vergleichen
Mehr als 10.000 Mandanten
hohe Erfolgsquote
Norman Wirth
Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen
Krankentagegeld - ihr Versicherungsfall ist komplex
Die private Krankentagegeldversicherung ist eine Form der Absicherung, die darauf abzielt, finanzielle Einbußen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall zu kompensieren. Dieses Versicherungsprodukt ist sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte von Bedeutung, allerdings mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Notwendigkeiten.
Wir sind für Sie da
Unser Beratungsablauf bei Wirth Rechtsanwälte
Ihr Weg zur rechtssicheren Lösung
Unverbindliche Kontaktaufnahme
Lernen Sie uns kennen! In einem kostenfreien und vertraulichen Erstkontakt schildern Sie uns Ihr Anliegen oder Vorhaben. Wir hören zu und entwickeln ein erstes Verständnis für Ihre Situation.
Individuelle Handlungsempfehlungen
Auf Basis Ihrer Informationen erarbeiten wir nach Erteilung des Mandats konkrete Vorschläge. Ob rechtssichere Ausgestaltung eines Vorhabens oder Lösungswege für bestehende Probleme – wir zeigen Ihnen klare Handlungsoptionen auf.
Umsetzung mit unserer Expertise
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt: von der Erstellung notwendiger Rechtsdokumente über die praktische Umsetzung bis hin zur Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Dritten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz.
Individuelle Absicherung mit der privaten Krankentagegeldversicherung
Die private Krankentagegeldversicherung soll das Einkommen sichern, wenn man wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten kann und ärztlich behandelt werden muss. Die Versicherung zahlt ab einem vereinbarten Zeitpunkt ein tägliches Geld, dessen Höhe beim Abschluss der Versicherung festgelegt wird. Besonders wichtig ist diese Versicherungsform für Selbstständige und Freiberufler, da diese im Krankheitsfall von Tag eins an Einkommensverluste haben und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten.
Unterschied zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse:
Während das gesetzliche Krankengeld zeitlich begrenzt ist, kann die Krankentagegeldversicherung in der Regel so lange leisten, wie die Arbeitsunfähigkeit besteht.
Im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld, dessen Höhe durch gesetzliche Vorgaben limitiert ist, kann die Höhe des privaten Krankentagegeldes individuell mit der Versicherung vereinbart werden.
Die private Krankentagegeldversicherung ist für alle Berufsgruppen relevant, insbesondere aber für Selbstständige, Freiberufler und jene Angestellte, die eine höhere Absicherung wünschen.
Termin vereinbaren
Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!
Kompetenz trifft Engagement
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite
Ihre Krankentagegeldversicherung zahlt nicht? Wir unterstützen Sie! Unser erfahrenes Team im Versicherungsrecht kämpft für Ihre Ansprüche. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und sichern Sie sich die Leistungen, die Ihnen zustehen.
Termin vereinbarenKrankentagegeld - wichtige Aspekte und rechtliche Fallstricke
Die Zahlung des Krankentagegeldes durch die Versicherung setzt voraus, dass der Versicherte vollständig arbeitsunfähig ist. Schon geringfügige Tätigkeiten, besonders bei Selbstständigen, können die vollständige Arbeitsunfähigkeit in Frage stellen. Versicherer nutzen teils aggressive Methoden, wie den Einsatz von Detektiven, um die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen. Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit liegt beim Versicherungsnehmer, wobei eine ärztliche Bescheinigung allein oft nicht ausreicht.
Berufsunfähigkeit
Wenn der Versicherer argumentiert, dass nicht Arbeitsunfähigkeit, sondern Berufsunfähigkeit vorliegt, kann dies zur Einstellung der Zahlungen durch die versicherung führen, da das Krankentagegeld nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit geleistet wird. Dies kann in einer Versorgungslücke enden, da Krankentagegeldversicherungen das Risiko der Berufsunfähigkeit nicht abdecken.
Anfechtung und Rücktritt
Versicherer können den Vertrag anfechten oder von ihm zurücktreten, wenn sie dem Versicherungsnehmer vorwerfen, vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt zu haben. Oft geschieht dies, nachdem Leistungen beantragt wurden und der Versicherer die Angaben des Versicherungsnehmers intensiv prüft. Je nachdem, was letztlich verschwiegen wurde, kann die Krankentagegeldversicherung unterschiedliche Rechte geltend machen.
Überversicherung und Bereicherungsverbot
Versicherer prüfen, ob die Höhe des Krankentagegeldes das vorherige Nettoeinkommen übersteigt, und können in solchen Fällen die Leistungen kürzen oder verweigern. Dies betrifft häufig Selbstständige, kann aber auch Angestellte bei Veränderungen ihres Beschäftigungsstatus treffen. Die Rechtsprechung hat jedoch diverse Anpassungsklauseln für unwirksam eingestuft, so dass die Kürzungsrechte der Krankentagegeldversicherung durch erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht überprüft werden sollten.
Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente
Krankentagegeldversicherungen stellen Zahlungen häufig auch dann ein, wenn Sie las Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Das ist häufig der Fall, wenn sich die Krankheit über eine längere Zeit hinzieht. Diese Entscheidung der Versicherung sollten Sie jedoch kritisch hinterfragen. Die Einstellung einer Zahlung setzt nämlich voraus, dass in den Versicherungsbedingungen dazu eine genaue und konkrete Regelung enthalten ist.
Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!
Kompetenz trifft Engagement
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite
Wenn Ihre private Krankentagegeldversicherung nicht zahlt, sind wir für Sie da. Überlassen Sie Ihre Angelegenheiten einem erfahrenen Team von Experten für Versicherungsrecht. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und schützen Sie Ihre Rechte. Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Ansprüche ein – gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
Termin vereinbarenHandlungsempfehlungen
So gehen Versicherungsnehmer richtig vor
Frühzeitige, rechtliche Beratung
Bei Problemen mit dem Krankentagegeld und der Versicherung sollte man nicht zögern, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten. Die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Machtposition der Versicherer erfordern häufig professionelle Unterstützung.
Richtige Dokumentation
Versicherte sollten ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos für die Krankentagegeldversicherung dokumentieren und sich nicht auf die bloße ärztliche Bescheinigung verlassen. Insbesondere bei längeren Krankheitsphasen kann ein medizinisches Sachverständigengutachten erforderlich sein.
Kommunikation mit dem Versicherer
Jegliche Kommunikation mit dem Versicherer sollte dokumentiert werden. Bei kritischen Themen wie Anfechtung oder Rücktritt empfiehlt sich die Kommunikation über den Rechtsanwalt mit der Krankentagegeldversicherung.
Prüfung der Vertragsbedingungen
Insbesondere in Bezug auf Überversicherung und Bereicherungsverbot sollten die Vertragsbedingungen der Versicherung genau geprüft werden. Unberechtigte Kürzungen von der Krankentagegeldversicherung sollten nicht hingenommen werden.
Profis auf Ihrem Gebiet und an Ihrer Seite
Wirth Rechtsanwälte
Profitieren Sie von über 25 Jahren Erfahrung! Unsere spezialisierten Fachanwälte stehen Ihnen deutschlandweit zur Seite – für kompetente Beratung und erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung!
Gutachter des Versicherers
Herausforderungen mit dem Gutachter des Versicherers
Die Einschaltung eines Gutachters oder Vertrauensarztes durch die Versicherung ist eine gängige Praxis, um Leistungsansprüche im Rahmen der privaten Krankentagegeldversicherung zu überprüfen. Dieses Vorgehen kann für den Versicherungsnehmer Herausforderungen mit sich bringen. Es kommt nicht selten vor, dass der Gutachter zu anderen Schlüssen bezüglich der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten kommt als der behandelnde Arzt. Dies kann zu (rechtlichen) Streitigkeiten über die Berechtigung von Leistungsansprüchen führen.
Versicherungsnehmer haben das Recht, auf eigene Kosten einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, um eine zweite Meinung einzuholen.
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Sie unterstützen und Ihre Rechte wahren.
Eine umfassende und lückenlose Dokumentation des Krankheitsverlaufs und aller medizinischen Behandlungen ist essenziell.
Eine offene Kommunikation mit dem behandelnden Arzt über die Situation kann hilfreich sein. Dieser kann ggf. zusätzliche medizinische Stellungnahmen zur Verfügung stellen, die die Argumentation gegenüber dem Versicherer unterstützen.
KreATIV. kÄMPFERISCH. kOMPETENT.
Unser Rat!
Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass der Prozess der Leistungsprüfung durch den Versicherer und dessen Gutachter Teil der Vertragsbedingungen der privaten Krankentagegeldversicherung ist. Dennoch haben Versicherte Rechte und Möglichkeiten, ihre Ansprüche zu verteidigen und durchzusetzen. Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht!
Jetzt Termin vereinbaren4 Fälle - 4 Vorgehen
Erfolgreiche Rechtsfälle gegen die Krankentagegeldversicherung
Fall 1
Erstattung von Ergotherapiekosten
Ein Versicherter hatte eine ärztlich verordnete Ergotherapie erhalten, deren Kosten von seiner PKV nicht vollständig erstattet wurden. Die Versicherung wollte die Erstattung auf einen Höchstsatz beschränken. Wir konnten unter Hinweis auf aktuelle Rechtsprechung durchsetzen, dass eine höhere Vergütung erforderlich war und bezahlt wurde.
Fall 2
Kostenübernahme für alternative Therapien
In einem weiteren Fall ging es um die Erstattung von Kosten für alternative Therapien wie Akupunktur und Homöopathie. Ein Versicherter hatte diese Behandlungen zur Linderung von Migräne erhalten, und die PKV wollte die Kosten nicht übernehmen. Das Gericht entschied zugunsten des Versicherten, da die Behandlungen medizinisch notwendig waren und im Vertrag als erstattungsfähig anerkannt wurden
Fall 3
Krankentagegeldversicherung
Ein Versicherter hatte Krankentagegeld erhalten, welches nachträglich von der Versicherung zurückgefordert wurde, da angeblich keine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit vorlag. Wir konnten mit dem Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung die Rückforderung abwehren, da die Versicherung die Leistung des Krankentagegeldes schon anerkannt hatte.
Fall 4
Alternative Therapien bei Krebs
In dem Fall eines schwer an Krebs erkrankten Mandanten weigerte sich die private Krankenversicherung, die Kosten für eine alternative, noch nicht anerkannte Therapie zu erstatten. Diese konnte den Krebs zwar nicht heilen, es bestand aber die Chance einer Lebensverlängerung. Unter Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung konnten wir die Versicherung schon außergerichtlich davon überzeugen, dass die Kosten übernommen werden müssen.
Unser Verhältnis ist von besonderem Vertrauen und Diskretion geprägt
STIMMEN UNSERER MANDANTEN
Lesen Sie Meinungen unserer Mandanten zur Rechtsberatung und Zusammenarbeit mit unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten, zu vertreten und zu betreuen.
Der starke Partner an Ihrer Seite
Wirth Rechtsanwälte
Es gibt Situationen im Leben, in denen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite brauchen. Unser Team steht Ihnen von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite und sorgt im Optimalfall dafür, dass ein Rechtsstreit gar nicht erst eintritt.
Mehr als 10.000 Mandanten haben dem Team von Wirth Rechtsanwälte bereits vertraut. Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsangelegenheiten mit Schwerpunkt auf die Krankentagegeldversicherung. Erfahrung und Expertise seit 1998.