Ein Arzt steckt eine Münze in ein Sparschwein

Ihr Rechtsanwalt für Fragen zur Krankentagegeldversicherung

DIE Krankentagegeldversicherung ZAHLT Nicht

Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf die Krankentagegeldversicherung hilft Ihnen dabei, zu Ihrem Recht und Ihren Ansprüchen zu kommen. Wirth Rechtsanwälte sind Ihre Experten für alle rechtlichen Angelegenheiten rund um das Versicherungsrecht und die Krankentagegeldversicherung.

Ihre Rechtsanwälte, wenn die Krankentagegeldversicherung  Leistungen verweigert

Starke Rechtsberatung

  • Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht, Vertriebsrecht und Bankenrecht

  • hohe Expertise zur Krankentagegeldversicherung 

  • Spezialisiert auf die Durchsetzung von Ansprüchen von Versicherten

  • Beratung und Vertretung von Anfang an

  • Gerichtliche Prozessführung und Aushandlung von Vergleichen

  • Mehr als 10.000 Mandanten

  • hohe Erfolgsquote

Ihr Fachanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung Tobias Strübing

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen

Ihr Fachanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung Norman Wirth

Norman Wirth

Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen

Krankentagegeld - ihr Versicherungsfall ist komplex

Die private Krankentagegeldversicherung ist eine Form der Absicherung, die darauf abzielt, finanzielle Einbußen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall zu kompensieren. Dieses Versicherungsprodukt ist sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte von Bedeutung, allerdings mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Notwendigkeiten.

Die Problematik rund um die Krankentagegeldversicherung, insbesondere in Konfliktsituationen und Rechtsstreitigkeiten mit dem Versicherer, ist vielschichtig und kann Betroffene schnell überfordern.

Wir sind für Sie da

Unser Beratungsablauf bei Wirth Rechtsanwälte

Ihr Weg zur rechtssicheren Lösung

Unverbindliche Kontaktaufnahme

Lernen Sie uns kennen! In einem kostenfreien und vertraulichen Erstkontakt schildern Sie uns Ihr Anliegen oder Vorhaben. Wir hören zu und entwickeln ein erstes Verständnis für Ihre Situation.

Individuelle Handlungsempfehlungen

Auf Basis Ihrer Informationen erarbeiten wir nach Erteilung des Mandats konkrete Vorschläge. Ob rechtssichere Ausgestaltung eines Vorhabens oder Lösungswege für bestehende Probleme – wir zeigen Ihnen klare Handlungsoptionen auf.

Umsetzung mit unserer Expertise

Wir begleiten Sie bei jedem Schritt: von der Erstellung notwendiger Rechtsdokumente über die praktische Umsetzung bis hin zur Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Dritten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz.

Individuelle Absicherung mit der privaten Krankentagegeldversicherung

Die private Krankentagegeldversicherung soll das Einkommen sichern, wenn man wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten kann und ärztlich behandelt werden muss. Die Versicherung zahlt ab einem vereinbarten Zeitpunkt ein tägliches Geld, dessen Höhe beim Abschluss der Versicherung festgelegt wird. Besonders wichtig ist diese Versicherungsform für Selbstständige und Freiberufler, da diese im Krankheitsfall von Tag eins an Einkommensverluste haben und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten.

Unterschied zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse:

  • Während das gesetzliche Krankengeld zeitlich begrenzt ist, kann die Krankentagegeldversicherung in der Regel so lange leisten, wie die Arbeitsunfähigkeit besteht.

  • Im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld, dessen Höhe durch gesetzliche Vorgaben limitiert ist, kann die Höhe des privaten Krankentagegeldes individuell mit der Versicherung vereinbart werden.

  • Die private Krankentagegeldversicherung ist für alle Berufsgruppen relevant, insbesondere aber für Selbstständige, Freiberufler und jene Angestellte, die eine höhere Absicherung wünschen.

  • Termin vereinbaren

Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!

Kompetenz trifft Engagement

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

Termin vereinbaren

Krankentagegeld - wichtige Aspekte und rechtliche Fallstricke

Die Zahlung des Krankentagegeldes durch die Versicherung setzt voraus, dass der Versicherte vollständig arbeitsunfähig ist. Schon geringfügige Tätigkeiten, besonders bei Selbstständigen, können die vollständige Arbeitsunfähigkeit in Frage stellen. Versicherer nutzen teils aggressive Methoden, wie den Einsatz von Detektiven, um die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen. Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit liegt beim Versicherungsnehmer, wobei eine ärztliche Bescheinigung allein oft nicht ausreicht.

Berufsunfähigkeit

Wenn der Versicherer argumentiert, dass nicht Arbeitsunfähigkeit, sondern Berufsunfähigkeit vorliegt, kann dies zur Einstellung der Zahlungen durch die versicherung führen, da das Krankentagegeld nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit geleistet wird. Dies kann in einer Versorgungslücke enden, da Krankentagegeldversicherungen das Risiko der Berufsunfähigkeit nicht abdecken.

Anfechtung und Rücktritt

Versicherer können den Vertrag anfechten oder von ihm zurücktreten, wenn sie dem Versicherungsnehmer vorwerfen, vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt zu haben. Oft geschieht dies, nachdem Leistungen beantragt wurden und der Versicherer die Angaben des Versicherungsnehmers intensiv prüft. Je nachdem, was letztlich verschwiegen wurde, kann die Krankentagegeldversicherung unterschiedliche Rechte geltend machen.

Überversicherung und Bereicherungsverbot

Versicherer prüfen, ob die Höhe des Krankentagegeldes das vorherige Nettoeinkommen übersteigt, und können in solchen Fällen die Leistungen kürzen oder verweigern. Dies betrifft häufig Selbstständige, kann aber auch Angestellte bei Veränderungen ihres Beschäftigungsstatus treffen. Die Rechtsprechung hat jedoch diverse Anpassungsklauseln für unwirksam eingestuft, so dass die Kürzungsrechte der Krankentagegeldversicherung durch erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht überprüft werden sollten. 

Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente

Krankentagegeldversicherungen stellen Zahlungen häufig auch dann ein, wenn Sie las Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Das ist häufig der Fall, wenn sich die Krankheit über eine längere Zeit hinzieht. Diese Entscheidung der Versicherung sollten Sie jedoch kritisch hinterfragen. Die Einstellung einer Zahlung setzt nämlich voraus, dass in den Versicherungsbedingungen dazu eine genaue und konkrete Regelung enthalten ist.

Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!

Kompetenz trifft Engagement

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

Termin vereinbaren

Handlungsempfehlungen

So gehen Versicherungsnehmer richtig vor

  • Frühzeitige, rechtliche Beratung

    Bei Problemen mit dem Krankentagegeld und der Versicherung sollte man nicht zögern, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten. Die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Machtposition der Versicherer erfordern häufig professionelle Unterstützung.

  • Richtige Dokumentation

    Versicherte sollten ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos für die Krankentagegeldversicherung dokumentieren und sich nicht auf die bloße ärztliche Bescheinigung verlassen. Insbesondere bei längeren Krankheitsphasen kann ein medizinisches Sachverständigengutachten erforderlich sein.

  • Kommunikation mit dem Versicherer

    Jegliche Kommunikation mit dem Versicherer sollte dokumentiert werden. Bei kritischen Themen wie Anfechtung oder Rücktritt empfiehlt sich die Kommunikation über den Rechtsanwalt mit der Krankentagegeldversicherung.

  • Prüfung der Vertragsbedingungen

    Insbesondere in Bezug auf Überversicherung und Bereicherungsverbot sollten die Vertragsbedingungen der Versicherung genau geprüft werden. Unberechtigte Kürzungen von der Krankentagegeldversicherung sollten nicht hingenommen werden.

Daniel Berger, Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Wirth Rechtsanwälte
Gründer von Wirth Rechtsanwälte Norman Wirth vor einer beleuchtenden Steinwand - Querformat
alexander sajkow
Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Wirth Rechtsanwälte
katrin windoffer

Profis auf Ihrem Gebiet und an Ihrer Seite

Wirth Rechtsanwälte

Profitieren Sie von über 25 Jahren Erfahrung! Unsere spezialisierten Fachanwälte stehen Ihnen deutschlandweit zur Seite – für kompetente Beratung und erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung!

Jetzt Anwalt kontaktieren

Gutachter des Versicherers

Herausforderungen mit dem Gutachter des Versicherers

Die Einschaltung eines Gutachters oder Vertrauensarztes durch die Versicherung ist eine gängige Praxis, um Leistungsansprüche im Rahmen der privaten Krankentagegeldversicherung zu überprüfen. Dieses Vorgehen kann für den Versicherungsnehmer Herausforderungen mit sich bringen. Es kommt nicht selten vor, dass der Gutachter zu anderen Schlüssen bezüglich der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten kommt als der behandelnde Arzt. Dies kann zu (rechtlichen) Streitigkeiten über die Berechtigung von Leistungsansprüchen führen.

  • Versicherungsnehmer haben das Recht, auf eigene Kosten einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, um eine zweite Meinung einzuholen.

  • Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Sie unterstützen und Ihre Rechte wahren.

  • Eine umfassende und lückenlose Dokumentation des Krankheitsverlaufs und aller medizinischen Behandlungen ist essenziell. 

  • Eine offene Kommunikation mit dem behandelnden Arzt über die Situation kann hilfreich sein. Dieser kann ggf. zusätzliche medizinische Stellungnahmen zur Verfügung stellen, die die Argumentation gegenüber dem Versicherer unterstützen.

KreATIV. kÄMPFERISCH. kOMPETENT.

Unser Rat!

Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass der Prozess der Leistungsprüfung durch den Versicherer und dessen Gutachter Teil der Vertragsbedingungen der privaten Krankentagegeldversicherung ist. Dennoch haben Versicherte Rechte und Möglichkeiten, ihre Ansprüche zu verteidigen und durchzusetzen. Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht!

Jetzt Termin vereinbaren

4 Fälle - 4 Vorgehen

Erfolgreiche Rechtsfälle gegen die Krankentagegeldversicherung

Fall 1

Erstattung von Ergotherapiekosten

Ein Versicherter hatte eine ärztlich verordnete Ergotherapie erhalten, deren Kosten von seiner PKV nicht vollständig erstattet wurden. Die Versicherung wollte die Erstattung auf einen Höchstsatz beschränken. Wir konnten unter Hinweis auf aktuelle Rechtsprechung durchsetzen, dass eine höhere Vergütung erforderlich war und bezahlt wurde. 

Jetzt Termin vereinbaren
Eine Frau bei der Ergotherapie

Fall 2

Kostenübernahme für alternative Therapien

In einem weiteren Fall ging es um die Erstattung von Kosten für alternative Therapien wie Akupunktur und Homöopathie. Ein Versicherter hatte diese Behandlungen zur Linderung von Migräne erhalten, und die PKV wollte die Kosten nicht übernehmen. Das Gericht entschied zugunsten des Versicherten, da die Behandlungen medizinisch notwendig waren und im Vertrag als erstattungsfähig anerkannt wurden

Jetzt Termin vereinbaren
Eine Frau bei der Akupunktur

Fall 3

Krankentagegeldversicherung

Ein Versicherter hatte Krankentagegeld erhalten, welches nachträglich von der Versicherung zurückgefordert wurde, da angeblich keine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit vorlag. Wir konnten mit dem Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung die Rückforderung abwehren, da die Versicherung die Leistung des Krankentagegeldes schon anerkannt hatte.

Jetzt Termin vereinbaren
Eine Frau reicht ein Stapel Hunderte Euroscheine weiter

Fall 4

Alternative Therapien bei Krebs

In dem Fall eines schwer an Krebs erkrankten Mandanten weigerte sich die private Krankenversicherung, die Kosten für eine alternative, noch nicht anerkannte Therapie zu erstatten. Diese konnte den Krebs zwar nicht heilen, es bestand aber die Chance einer Lebensverlängerung. Unter Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung konnten wir die Versicherung schon außergerichtlich davon überzeugen, dass die Kosten übernommen werden müssen.

Jetzt Termin vereinbaren
Eine Frau hält eine rote Schleife, die für Krebs steht

Unser Verhältnis ist von besonderem Vertrauen und Diskretion geprägt

STIMMEN UNSERER MANDANTEN

Lesen Sie Meinungen unserer Mandanten zur Rechtsberatung und Zusammenarbeit mit unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten, zu vertreten und zu betreuen.

Sehr gute Beratung, die Kanzlei hat sich sehr gut in meinen Fall eingearbeitet und diesen erfolgreich vertreten. Ich kann diese Kanzlei und insbesondere RA Strübing bei Berufsunfähigkeitsverfahren sehr empfehlen.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte

Kai Müller

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Meine Erfahrungen vor allem mit RA Ralf Göhler waren durchweg Positiv. Herr Göhler hat mich bei meiner Berufsunfähigkeit absolut Klar und sehr Kompetent vertreten. Meine Versicherung hat wirklich alles versucht nicht zahlen zu müssen und jede noch so absurde Möglichkeit genutzt mir mein Recht auf BU zu verweigern. Demnach zog sich der Prozess über 7 Jahre, mehreren Wiedersprüchen und Instanzen. In diesen 7Jahren wurde ich nicht nur absolut professionell durch Herrn Göhler vertreten, sondern Herr Göhler hat mich auch ermutigt mein Recht einzufordern und nicht aufzugeben. Wir haben alles ohne Abstriche gewonnen. Ich kann Herr Göhler nur weiterempfehlen und werde Ihn als Anwalt meines Vertrauens behalten.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte Ralf Göhler

Diana Weißer

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Egal, welche Frage, welcher Sachverhalt, welches Problem: Die Antworten und Hilfestellungen, die ich als Mandant erhalte, sind immer exzellent.
Nicht nur fachlich 1a (das können andere evtl. ebenso), sondern zusätzlich auch noch unglaublich auf meine ganz individuelle Situation zugeschnitten.
Eine ganz klare Empfehlung!

jürgen weber inhaber weberfinanz & webergeneration

Jürgen Weber

Inhaber weberfinanz & webergenerationen

Wir werden seit Jahren von der Kanzlei Wirth in Fragen zum Vertriebs- und Vermittlerrecht sehr gut beraten. Durch die hohe fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung ist die Kanzlei der ideale Partner für unser Unternehmen und unsere Vermittler. Wir schätzen besonders das ausgeprägte Verständnis für vertriebliche Belange.

Stimmen unserer Mandanten: Ein Portrait von Norbert Porazik Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Norbert Porazik

Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Gut, solch einen Partner bei der Unterstützung in Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Maklerpartnern zu haben. Die hochprofessionelle Unterstützung in Fragen des Versicherungsrechts wollen wir auch nicht mehr missen!

Stimmen unserer Mandanten: Dr. Peter Schmidt Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Dr. Peter Schmidt

Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit der Kanzlei zusammen. Die lösungsorientierte Arbeitsweise, der enorme Elan aber auch der zwischenmenschliche Kontakt sind außergewöhnlich. Die Anwälte verstehen es, komplexe Sachverhalte rechtsicher aufzustellen und dennoch verständlich darzulegen. Wir haben größtes Vertrauen in die Kanzlei und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Stimmen unserer Mandanten: Thomas Soltau Vorstand wallstreet:online capital AG

Thomas Soltau

Vorstand Smartbroker AG

Der starke Partner an Ihrer Seite

Wirth Rechtsanwälte

Der Rücktritt und die Verweigerung von Leistungen der Krankentagegeldversicherung sind ernste Angelegenheiten, die den Versicherungsschutz erheblich beeinträchtigen können. Um sich zu schützen, sollten Versicherungsnehmer bei der Antragstellung stets ehrliche und vollständige Angaben gegenüber der Versicherung machen und sich im Falle eines Konflikts rechtzeitig rechtlich beraten lassen. So können Sie Ihre Rechte wahren und langfristige Nachteile vermeiden.

Es gibt Situationen im Leben, in denen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite brauchen. Unser Team steht Ihnen von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite und sorgt im Optimalfall dafür, dass ein Rechtsstreit gar nicht erst eintritt. 
Mit unseren Fachanwälten sind Sie auf den juristischen Ernstfall vorbereitet und müssen nichts befürchten. Wir sind der starke Partner an Ihrer Seite!

Mehr als 10.000 Mandanten haben dem Team von Wirth Rechtsanwälte bereits vertraut. Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsangelegenheiten mit Schwerpunkt auf die Krankentagegeldversicherung. Erfahrung und Expertise seit 1998.
Termin vereinbaren

Die häufigsten Fragen zur Krankentagegeldversicherung

Eine Krankentagegeldversicherung zahlt ein vorher vereinbartes Krankentagegeld. Das Krankentagegeld ist in der Regel ein Pauschalbetrag, der sich an den Einkommensverlusten orientiert, die sie durch eine vorübergehende Krankheit haben. Der Pauschalbetrag wird für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
Eine Krankentagegeldversicherung zahlt, wenn sie arbeitsunfähig sind. Das bedeutet, dass sie ihre Arbeit zu 100 % nicht mehr ausführen können. Insbesondere bei Selbstständigen, die trotz zum Teil schwerer Krankheit immer auch ein bisschen arbeiten, können diese kleineren Arbeiten somit zum Verlust der Versicherungsleistung führen. Darüber hinaus muss eine medizinische Heilbehandlung stattfinden und im Rahmen dieser medizinischen Heilbehandlung muss ärztlich die Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden sein. Die Arbeitsunfähigkeit muss zudem durch eine Krankheit oder einen Unfall verursacht worden sein. Sind Sie aus anderen Gründen arbeitsunfähig, dann muss dafür die Krankentagegeldversicherung nicht aufkommen.
Die Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung darf nicht verwechselt werden mit einer Berufsunfähigkeit in der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. In der zuletzt genannten Versicherung entstehen Ansprüche häufig schon nach sechs Monaten. Dem gegenüber liegt Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung erst dann vor, wenn feststeht, dass sie auf lange Sicht nicht mehr im Umfang von 50 % arbeiten können. Die Voraussetzungen sind daher wesentlich höher, führen dann aber dazu, dass häufig der Krankentagegeldversicherungsvertrag endet. Wir erleben es nicht selten, dass Krankentagegeld Versicherungen recht leichtfertig Leistungen wegen Berufsunfähigkeit einstellen und sich bei näherer Betrachtung herausstellt, dass diese nicht gegeben sind. Konsultieren Sie unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht, wenn die Krankentagegeldversicherung aus diesem Gründen die Leistung einstellt.
Sehr häufig ist dazu in den Versicherungsbedingungen vereinbart, dass die Krankentagegeldversicherung in diesem Fall endet. Aber Achtung, nur wenn das auch wirklich ganz klar in den Bedingungen der Versicherung geregelt ist, kann die Versicherung die Zahlung des Krankentagegeldes einstellen. Allerdings ist es dann auch möglich, dass Krankentagegeld zurückgefordert wird, wenn sich beispielsweise die Berufsunfähigkeitsrente und die Zahlungen des Krankentagegeld Geldes überschnitten haben.
Wirft Ihnen die Krankentagegeldversicherung eine so genannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor und beendet den Versicherungsvertrag, dann sollten Sie unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren. Dieser kann sie im Detail dazu beraten, welche rechtliche Möglichkeiten Sie haben und wie sie am besten vorgehen können.
Ja. Unter bestimmen Voraussetzungen kann eine Krankentagegeldversicherung die Leistungen auch kürzen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Krankentagegeld deutlich höher ist, als das letzte Einkommen. Ist das der Fall, dann sollte aber auch immer geprüft