Neuwert und Zeitwert sind die beiden Maßstäbe, nach denen eine Sachversicherung einen Schaden ersetzt. Der Neuwert ist der Betrag, der nötig ist, um eine Sache gleicher Art und Güte neu zu beschaffen oder wiederherzustellen. Der Zeitwert ist der Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Der Unterschied kann mehrere zehntausend Euro ausmachen.
Welcher Wert gilt, wenn nichts vereinbart ist?
Nach § 88 VVG der Zeitwert. Das Gesetz definiert den Versicherungswert als den Betrag, der für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung in neuwertigem Zustand aufzuwenden ist, abzüglich des Unterschieds zwischen alt und neu. In der Praxis vereinbaren aber die meisten Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen eine Entschädigung zum Neuwert, in der Wohngebäudeversicherung häufig als gleitender Neuwert, der Baupreissteigerungen ausgleicht.
Was ist die Neuwertspitze?
Der Teil der Entschädigung, der über den Zeitwert hinausgeht. In der Gebäudeversicherung wird er häufig nur gezahlt, wenn das Gebäude innerhalb einer bestimmten Frist, meist drei Jahre, wiederhergestellt oder die Wiederherstellung sichergestellt ist (strenge Wiederherstellungsklausel, § 93 VVG). Bis dahin erhält der Versicherungsnehmer nur den Zeitwert.
Ein Beispiel: Ein 40 Jahre altes Einfamilienhaus brennt ab. Der Neuwert beträgt 450.000 Euro, der Zeitwert 270.000 Euro. Der Versicherer zahlt zunächst 270.000 Euro. Die übrigen 180.000 Euro erhält der Eigentümer erst, wenn er nachweist, dass er das Haus wieder aufbaut, etwa durch einen Bauvertrag.
Gibt es Ausnahmen in der Hausratversicherung?
Ja. Viele Bedingungen sehen vor, dass für Sachen, die für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind oder deren Zeitwert unter einen bestimmten Prozentsatz des Neuwerts gesunken ist, nur der Zeitwert ersetzt wird. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt meist der Wiederbeschaffungspreis gleicher Art und Güte.
Müssen Vermittler den Unterschied erklären?
Nach der Rechtsprechung ja. Wer eine Sachversicherung vermittelt, muss verständlich darauf hinweisen, ob zum Neuwert oder zum Zeitwert versichert ist und welche Folgen das hat (OLG Stuttgart).
Was sollten Versicherte tun?
Die Entschädigungsgrundlage im Vertrag prüfen, im Schadenfall die Fristen für die Wiederherstellung notieren und frühzeitig Bauverträge oder Kostenvoranschläge vorlegen. Zusätzlich sollte die Versicherungssumme ausreichen, sonst droht eine Unterversicherung.