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Sicherheitsvorschriften

Zuletzt bearbeitet am:

19. Oktober 2026

Sicherheitsvorschriften sind vertragliche Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt eines Versicherungsfalls einhalten muss, um das Risiko eines Schadens zu verringern. Sie stehen in den Versicherungsbedingungen, etwa der Wohngebäude-, Hausrat-, Betriebs- oder Cyberversicherung. Die Folgen einer Verletzung richten sich nach § 28 VVG.

Welche Sicherheitsvorschriften sind typisch?

In der Gebäudeversicherung das Beheizen oder Entleeren wasserführender Anlagen in leerstehenden oder ungenutzten Gebäuden und die Wartung von Rückstausicherungen. In der Hausratversicherung das Verschließen von Türen und Fenstern bei Abwesenheit. In der Betriebsversicherung die Einhaltung behördlicher und vereinbarter Brandschutzvorschriften, etwa zu Feuerlöschern und Elektroprüfungen. In der Cyberversicherung regelmäßige Datensicherungen, Sicherheitsupdates und der Einsatz von Virenschutz.

Welche Folgen hat eine Verletzung?

Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei. Bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen, wobei die grobe Fahrlässigkeit vermutet wird. Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Versicherungsschutz voll erhalten. Außerdem kann der Versicherer innerhalb eines Monats nach Kenntnis kündigen, wenn der Verstoß nicht nur leicht fahrlässig war.

Wann muss der Versicherer trotzdem zahlen?

Wenn der Verstoß weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistung ursächlich war (Kausalitätsgegenbeweis). Außerdem müssen die Klauseln wirksam sein. Sicherheitsvorschriften sind nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich zulässig (BGH zu Sicherheitsklauseln), sie müssen aber klar und verständlich formuliert sein. Unklare oder unangemessene Klauseln können unwirksam sein (Beispiel Rückstausicherung).

Ein Beispiel: Ein Ferienhaus steht im Januar leer, die Heizung ist auf Frostschutz gestellt, die Leitungen sind nicht entleert. Ein Rohr friert ein und platzt. Hätte die Frostschutzstellung bei normalem Betrieb ausgereicht und ist die Heizung nur wegen eines unvorhersehbaren Defekts ausgefallen, kann der Verstoß gegen die Entleerungspflicht für den Schaden ohne Bedeutung gewesen sein.

Wie grenzen sich Sicherheitsvorschriften von der Gefahrerhöhung ab?

Die Gefahrerhöhung betrifft eine dauerhafte Veränderung der Risikolage, Sicherheitsvorschriften dagegen konkrete Verhaltenspflichten. Manche Sachverhalte, etwa ein längerer Leerstand, können unter beide Regeln fallen. Die Unterscheidung ist wichtig, weil Beweislast und Fristen verschieden sind.

Was sollten Versicherte tun?

Die Sicherheitsvorschriften im eigenen Vertrag kennen, Wartungen und Kontrollen dokumentieren und bei einer Kürzung Wirksamkeit, Verschulden und Kausalität prüfen lassen. Grundlagen unter Obliegenheitsverletzung.