Das Eigenkapital ist der Teil des Vermögens einer Kapitalgesellschaft, der nach Abzug aller Schulden den Gesellschaftern zuzurechnen ist. Wie es in der Bilanz zu gliedern ist, schreibt § 266 Abs. 3 Buchstabe A HGB vor. Die Einzelheiten zu den einzelnen Posten regelt § 272 HGB.
Aus welchen Posten besteht das Eigenkapital?
- Gezeichnetes Kapital: das im Handelsregister eingetragene Stamm- oder Grundkapital. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen werden offen abgesetzt.
- Kapitalrücklage: Beträge, die Gesellschafter über das gezeichnete Kapital hinaus einzahlen, etwa ein Aufgeld bei einer Kapitalerhöhung oder freiwillige Zuzahlungen.
- Gewinnrücklagen: einbehaltene Gewinne früherer Jahre, unterteilt in gesetzliche, satzungsmäßige und andere Rücklagen. Eine AG muss eine gesetzliche Rücklage bilden, bis sie zusammen mit der Kapitalrücklage zehn Prozent des Grundkapitals erreicht.
- Gewinnvortrag oder Verlustvortrag: nicht verwendete Ergebnisse aus Vorjahren.
- Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag: das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres.
Was passiert, wenn das Eigenkapital negativ wird?
Übersteigen die Verluste das Eigenkapital, wird auf der Aktivseite ein „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen (§ 268 Abs. 3 HGB). Das ist ein Warnsignal, aber noch keine Insolvenz. Ob eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt, hängt von einer gesonderten Prüfung mit Fortführungsprognose ab.
Welche Pflichten haben Geschäftsführer?
Ist die Hälfte des Stammkapitals einer GmbH durch Verluste aufgezehrt, muss der Geschäftsführer unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen (§ 49 Abs. 3 GmbHG). Außerdem darf Vermögen, das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich ist, nicht an Gesellschafter ausgezahlt werden (§ 30 GmbHG). Verstöße können zur persönlichen Haftung führen.
Ein Beispiel: Eine Vertriebs-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital schreibt zwei Jahre Verluste. Das bilanzielle Eigenkapital liegt nur noch bei 10.000 Euro. Der Geschäftsführer muss die Gesellschafter informieren und darf keine Gewinnausschüttungen oder verdeckten Zahlungen an Gesellschafter vornehmen.
Warum ist die Gliederung für Dritte wichtig?
Banken, Investoren und Geschäftspartner lesen aus der Zusammensetzung des Eigenkapitals ab, wie solide eine Gesellschaft finanziert ist und wie viel Spielraum für Ausschüttungen besteht. Verwandte Themen: Bewertungsgrundsätze im HGB und Größenklassen.