Ein Abfindungsangebot der Unfallversicherung ist ein Vergleichsvorschlag des Versicherers, bei dem Sie eine einmalige Pauschalsumme erhalten statt der ursprünglichen Invaliditätsleistung. Solche Angebote unterbreiten Unfallversicherungen häufig, wenn sie genau wissen, dass sie leisten müssen, aber umfangreiche Gutachten vermeiden wollen. Oder wenn unklar ist, ob und ggf. in welcher Höhe etwas gezahlt werden müsste. Häufig bieten dann Unfallversicherungen geringere Summen an, als dem Versicherungsnehmer tatsächlich zustehen würde, nur um die Angelegenheit schnell erledigen zu können.
Für die Unfallversicherung ist das Ziel der Abfindung, Kosten zu sparen und die Angelegenheit schnell abzuschließen. Bei privaten Unfallversicherungen handelt es sich meist um eine einmalige Auszahlung des Invaliditätsbetrags. In der gesetzlichen Unfallversicherung (zum Beispiel Berufsgenossenschaften) können Versicherte ihre Rente auf Antrag abfinden lassen. Allerdings gelten hier strenge Regeln: Bei einer MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) ab 40 % erfolgt die Abfindung etwa nur für maximal 10 Jahre und bis höchstens zur Hälfte der Rente. Es gibt in der Regel keinen Rechtsanspruch auf eine Rentenabfindung; die Entscheidung liegt im Ermessen des Unfallträgers.
Gerechtigkeit ist unser Antrieb
Warum machen Versicherer Abfindungsangebote?
Unfallversicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, die ihre Kosten minimieren wollen. Ein Abfindungsangebot ermöglicht es der Versicherungsgesellschaft oft, teure Gutachten und spätere Zahlungsverpflichtungen zu vermeiden. Statt den Invaliditätsgrad erst endgültig festzustellen (was monatelang dauern und einen Sachverständigen kosten kann), bietet die Unfallversicherung eine Sofortzahlung an. Durch eine Abfindungsvereinbarung spart sich der Versicherer einen teuren Gutachtenauftrag. Gleichzeitig kann der Versicherer so mögliche spätere Mehrkosten verhindern – beispielsweise wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht weiter verschlechtert. In jedem Fall geht es dem Versicherer darum, schnell einen geringen Betrag abzuwickeln, statt Risiken einzugehen.
Vorteile und Nachteile eines Abfindungsvergleichs einer Unfallversicherung
Eine Abfindung nach einem Unfall oder einer Erkrankung kann auf den ersten Blick attraktiv erscheinen – doch sie bringt sowohl Vorteile als auch erhebliche Risiken mit sich.
Positiv ist, dass Sie schnell eine einmalige Zahlung erhalten und damit sofort über Planungssicherheit verfügen. Sie müssen keine weiteren Gutachten oder langwierigen Verhandlungen abwarten, was die Abwicklung in vielen Fällen unbürokratischer macht.
Gleichzeitig sollten Sie die Nachteile nicht unterschätzen: Die angebotene Summe liegt oft deutlich unter dem Betrag, der Ihnen tatsächlich zustehen würde. Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht das: Einer Mandantin wurden zunächst 1.500 € angeboten; nach einer unabhängigen ärztlichen Einschätzung erhöhte sich das Angebot auf 8.000 € – obwohl ihr tatsächlicher Anspruch bei 16.000 € lag. Zudem verzichten Sie mit der Unterschrift unter dem Abfindungsangebot in der Regel auf wichtige Rechte. So verlieren Sie etwa meist die Möglichkeit, nach Ablauf der Dreijahresfrist eine Neubemessung des Invaliditätsgrades zu verlangen. Auch spätere Ansprüche – etwa bei einer nachträglichen Verschlechterung Ihrer gesundheitlichen Situation – sind mit der Abfindung oft ausgeschlossen.
Worauf sollten Sie achten, bevor Sie ein Abfindungsangebot annehmen?
Bevor Sie ein Abfindungsangebot unterschreiben, sollten Sie unbedingt alle Details prüfen:
- Prüfung des Invaliditätsgrades und der Berechnung: Lassen Sie den festgestellten Invaliditätsgrad durch einen unabhängigen Arzt noch einmal prüfen. Nur so wissen Sie, wie stark die Unfallfolgen wirklich sind. Wir raten außerdem, dass Sie das vom Versicherer eingeholte Gutachten unbedingt von einem eigenen Arzt kontrollieren lassen. Erst wenn Sie wissen, ob der Grad korrekt ermittelt wurde und alle Verletzungen berücksichtigt sind, lässt sich der korrekte Betrag bestimmen.
- Versicherungsbedingungen verstehen: Die Abfindungszahlung wird anhand komplizierter Regeln der Unfallversicherung berechnet (z. B. Gliedertaxe, Progressionsstaffel, Mehrleistungsklausel). Das Verständnis dieser Klauseln ist schwierig. Prüfen Sie daher genau, ob im Angebot alle relevanten Unfallfolgen (z. B. mehrere Verletzungen) berücksichtigt wurden, und ob Ihnen evtl. Progression (Steigerung bei höherem Grad) zusteht.
- Vorbehalte und Fristen: Lesen Sie das Angebot ganz genau. Oft ist es an Bedingungen geknüpft – etwa, dass Sie auf eine erneute Überprüfung verzichten oder Fristen beachten. In einem bekannten Fall bot der Versicherer dem Geschädigten eine Abfindung nur unter der Bedingung an, dass er auf die Neubemessung verzichtet. Wenn Sie dies ignorieren, behält sich die Versicherung oft alle Rechte vor.
- Verzicht auf spätere Ansprüche: Beachten Sie, dass mit Ihrer Unterschrift meist auch zukünftige Ansprüche ausgeschlossen werden. Das hat Auswirkungen etwa auf mögliche Rententeile oder Nachforderungen, wenn Ihr Gesundheitszustand sich verschlechtert. Prüfen Sie daher genau, ob Sie sich mit der Unterschrift nicht zu viel verpfänden.
- Unabhängige Beratung einholen: Bei Unklarheiten oder Zweifeln sollten Sie unbedingt Rat einholen. Sowohl ein unabhängiger Mediziner als auch ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann helfen. Wir von Wirth Rechtsanwälte empfehlen, im Zweifelsfall professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben. Unterlassen Sie es lieber, vorschnell zu unterschreiben, ohne das Angebot vollständig verstehen zu lassen.
Ihre Rechte als Versicherungsnehmer
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die vertragliche Leistung der Unfallversicherung. Ein Abfindungsangebot können Sie als Vorschlag ablehnen und auf reguläre Leistung bestehen. In der privaten Unfallversicherung haben Sie zum Beispiel das Recht, ein sachverständiges Verfahren zu fordern und Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, falls der Versicherer nicht ausbezahlt. Solange Sie nicht unterschrieben haben, bleibt Ihr Anspruch auf den vollen Versicherungsbetrag bestehen. Experten warnen daher: Verlassen Sie sich nicht auf das erste Abfindungsangebot. Holen Sie – wenn nötig – einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht dazu und lassen Sie Ihre Versicherungsleistung prüfen.
Wann hilft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht?
Ein spezialisierter Anwalt kann Sie bei einem Abfindungsangebot tatkräftig unterstützen. Er prüft, ob das Angebot angemessen ist, ob alle Vertragsklauseln korrekt angewendet wurden und welche Rechte Ihnen zustehen. Schon wegen der komplizierten Gliedertaxe und Progression ist ein Fachanwalt in jedem Falle sinnvoll. Er kann Sie auch durch einen unabhängigen Gutachter begleiten oder nötigenfalls das Angebot bei Gericht anfechten. Wir von Wirth Rechtsanwälte betonen: Scheuen Sie sich nicht, „professionelle Beratung durch Fachanwälte“ in Anspruch zu nehmen, um sicherzugehen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Mit seiner Hilfe vermeiden Sie finanzielle Einbußen und erhalten die Leistung, die Ihnen zusteht.