Mitunter hören wir von Versicherungsnehmern den Einwand, dass es keinen Sinn macht die Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen, weil man die psychische Krankheit wie Depression, Burn out oder andere psychische Erkrankungen sowieso nicht beweisen kann. Genauso häufig hören wir den Einwand, dass es fast unmöglich sei, eine Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Beschwerden gegenüber der Versicherung zu beweisen und eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten.
Diese Aussagen treffen jedoch nicht zu und es ist statistisch betrachtet sogar so, dass psychische Beschwerden die häufigste Ursache für Versicherungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind. Letztlich zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung dann, wenn sie aufgrund einer Erkrankung in Ihrem zuletzt konkret ausgeübten Beruf zu mehr als 50 % nicht mehr arbeiten können und diese Krankheit von einer gewissen Dauer ist. Dem Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es somit egal, woran sie erkrankt sind.
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Psychische Erkrankungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie aufgrund beispielsweise einer Depression eine Leistung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen wollen, dann müssen auch bei psychischen Krankheiten die zuvor beschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Ein Versicherter wird danach als berufsunfähig angesehen, wenn er dauerhaft mehr als 50 Prozent seiner beruflichen Tätigkeit aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht mehr ausführen kann.
Berufsunfähigkeitsversicherung – psychische Beschwerden richtig belegen
Sie müssen als Versicherungsnehmer dabei beachten, dass sie genau diese Voraussetzungen üblicherweise durch ärztliche Berichte über die Krankheit belegen müssen. Sehr häufig ist nämlich in den Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Obliegenheit vereinbart, dass die Krankheit und die daraus resultierenden beruflichen Einschränkungen durch ein ärztliches Attest belegt werden müssen. Das bedeutet, dass ein Attest von einem Psychotherapeuten häufig nicht ausreicht und auch von der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht anerkannt werden muss.
Psychotherapeuten sind nämlich Therapeuten, die keine ärztliche Ausbildung haben. Hinzu kommt, dass sich psychische Beschwerden nicht objektiv, beispielsweise auf einem Röntgen-, MRT- oder CT-Bild oder beispielsweise in einem Ultraschall nachweisen lassen.
Aus diesem Grund kann der Prozess, eine Berufsunfähigkeit aufgrund von psychischen Krankheiten zu beweisen sehr herausfordernd sein, da es schwierig ist, psychische Beeinträchtigungen objektiv zu beurteilen. Trotzdem bietet die BU-Versicherung auch für Depressionen eine Rentenzahlung an und psychische Erkrankungen sind tatsächlich die häufigste Ursache für die Geltendmachung einer Berufsunfähigkeitsrente.
Ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht mit einem Schwerpunkt auf Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht, weiß genau, worauf es ankommt, und kann Ihnen nicht nur bei der Beantragung einer solchen Leistung helfen sondern auch, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistung aufgrund einer psychischen Krankheit wie Depression oder Burnout ablehnt.
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Welche psychischen Beschwerden werden von der BU Versicherung anerkannt?
Was psychische Krankheiten betrifft, so sind Depression und Burnout nicht die einzigen Erkrankungen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Je nach Intensität und Auswirkung der Krankheit können auch andere psychische Störungen wie PTBS, Borderline-Syndrom, bipolare Störungen, Angststörungen, Anpassungsstörungen, Autismus-Spektrum-Störungen, Schizophrenie oder Zwangsstörungen eine BU-Rente rechtfertigen.
Erschwerend kommt hinzu, dass Betroffene, die an einer Depression oder einem Burnout erkrankt sind, häufig aufgrund ihrer Krankheit kaum in der Lage sind, den bürokratischen und fordernden Antragsprozess bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu bewältigen. Daher wird insbesondere bei psychischen Erkrankungen empfohlen, die Antragstellung mit Unterstützung eines unabhängigen Versicherungsberaters oder eines spezialisierten Rechtsanwalts für Versicherungsrecht vorzunehmen.
In den meisten Fällen befinden sich Versicherungsnehmer wegen ihrer Depression oder anderen psychischen Erkrankung bereits in Behandlung bei einem Psychotherapeuten. Obwohl diese Therapeuten wichtige Einblicke in die Erkrankung und deren Auswirkungen auf die Berufstätigkeit haben können, akzeptieren Versicherer selten Atteste von Psychotherapeuten.
Das ist deswegen sehr unbefriedigend, weil die Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie häufig nur die begleitenden Medikamente verschreiben und daher über den eigentlichen Gesundheitszustand wenig bestätigen können. Nichtsdestotrotz regeln viele BU Versicherungsbedingungen nach wie vor die Obliegenheit, dass sie ausschließlich durch solche Ärzte ihre psychische Krankheit und die damit im Zusammenhang stehenden Einschränkungen beweisen müssen.
Antrag Berufsunfähigkeit – detaillierte Tätigkeitsbeschreibung
Die detaillierte Darstellung des Berufsalltags, oft als “Stundenplan” bezeichnet, ist ein wesentlicher Bestandteil des Nachweises der Berufsunfähigkeit gegenüber der Versicherung. Dieser muss genau ausarbeiten, welche Aufgaben aufgrund der psychischen Einschränkungen nicht mehr ausgeführt werden können. Eine unzureichende Darstellung kann zur Ablehnung des BU-Antrags durch den Versicherer führen. Gerade bei psychischen Krankheiten ist es umso wichtiger, einen umfassenden Stundenplan über die Tätigkeiten zu erstellen, die sie zuletzt an gesunden Tagen ausgeübt haben.
Das ist deswegen wichtig, weil jede psychische Erkrankung jeweils andere bzw. unterschiedliche Einschränkungen verursachen kann, die sich wiederum mehr oder weniger stark auf die berufliche Tätigkeit auswirken können. Daher ist es gerade bei psychischen Erkrankungen elementar wichtig, die Tätigkeit möglichst umfassend und ordentlich gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung zu schildern. Nur so stellen Versicherungsnehmer sicher, dass die Zahlung der BU-Rente nicht bereits an der Schilderung der Tätigkeit scheitert.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet häufig Zahlungen aufgrund psychischer Erkrankungen, die heute als häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit gelten. Bei der Ablehnung eines BU Antrags wegen psychischer Vorerkrankungen oder bei Schwierigkeiten mit der Versicherung ist es oft unumgänglich, professionelle rechtliche Unterstützung zu suchen. Ein auf Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierter Anwalt kann entscheidend dabei helfen, die Versicherung von der Berufsunfähigkeit zu überzeugen und die erforderlichen Beweise ordnungsgemäß vorzulegen.
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Burnout in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Diagnose „Burnout“ als Ursache für Berufsunfähigkeit hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Obwohl Burnout als psychische Störung anerkannt ist, zögern viele Berufsunfähigkeitsversicherer, die zugesicherte BU-Rente auszuzahlen. Häufig handelt es sich dabei um eine mittelgradige Depression, die bei Versicherungsnehmern dazu führt, dass sie mitunter einfachste alltägliche Verrichtungen nicht mehr ausüben können, weil sie im wahrsten Sinne des Wortes: „ausgebrannt sind“. Diese Krankheit macht vor niemandem halt und wir haben schon viele Führungskräfte erlebt, die aufgrund dieser Krankheit nicht einmal mehr ihren persönlichen Alltag bewältigen konnten.
Was genau bedeutet Burnout?
Es gibt keine allgemeingültige Definition für diese Form der psychischen Erkrankung, aber typischerweise beschreibt Burnout einen Zustand vollständiger Erschöpfung – emotional, geistig und körperlich – als Ergebnis von anhaltendem Stress und übermäßigen Arbeitsbelastungen. Die Leistungsfähigkeit der betroffenen Person wird dadurch signifikant beeinträchtigt, und oft berichten Betroffene von einem Gefühl des Ausgebrannt seins. Die Entwicklung eines Burnout-Syndroms erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum, oft Monate oder Jahre. Am Ende dieses Prozesses stehen möglicherweise schwerwiegende psychische und physische Zusammenbrüche, einschließlich Depressionen und einem generellen Desinteresse am Leben.
In Deutschland ist Burnout als Diagnose anerkannt und wird im ICD-10-GM unter “Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung” geführt. Obwohl es nicht als eigenständige Krankheit aufgeführt ist, wird es doch als relevanter Zustand im Kontext anderer psychischer Störungen anerkannt.
Burnout – Auswirkungen auf berufliche Tätigkeit darlegen
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet die Anerkennung von Burnout, dass detaillierte Beschreibungen der beruflichen Einschränkungen, oft in Form eines “Stundenplans”, nötig sind. Diese müssen umfangreich die Symptome und deren Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit darlegen. Es wird dringend empfohlen, sich bei der Beantragung einer BU-Rente wegen Burnout an einen erfahrenen Facharzt für Psychiatrie und ggf. an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung zu wenden, um Unterstützung zu erhalten und die Erfolgschancen zu erhöhen.
Zusätzlich kann eine schwere, lebensbedrohliche Krankheit, wie Krebs, oft eine sekundäre Depression auslösen, die wiederum die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Nach der körperlichen Genesung bleibt oft eine psychische Belastung zurück, die die Rückkehr in das Berufsleben verzögern oder verhindern kann.
In der Rehabilitation wird nicht nur der Körper, sondern auch die psychische Gesundheit betreut. Es ist wichtig, dass Betroffene offen mit ihren Ärzten und Therapeuten über ihre Arbeitsfähigkeit und mögliche Berufsunfähigkeit sprechen.
Zusammenfassend ist die Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischen Erkrankungen, insbesondere bei Depressionen und Burnout, ein komplexes Feld, das oft eine professionelle und rechtliche Begleitung erfordert. Spezialisierte Anwälte für Versicherungsrecht können bei Ablehnungen und im gesamten Prozess der Antragstellung unterstützen und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch die Versicherung erhöhen.
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