Ein Mann mit Rückenschmerzen

Berufsunfähigkeit durch Rückenschmerzen: Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? 

Rückenschmerzen zählen zu den häufigsten Gesundheitsproblemen in Deutschland und betreffen Millionen Menschen aller Altersgruppen. Ob durch langes Sitzen im Büro, körperlich belastende Tätigkeiten oder Stress – die Ursachen für Rückenschmerzen sind vielfältig, und die Folgen können schwerwiegend sein. In vielen Fällen bleiben die Beschwerden nicht nur eine vorübergehende Einschränkung, sondern führen zu langfristigen gesundheitlichen Problemen, die auch zu einer Berufsunfähigkeit führen können. 

Vor allem chronische Rückenschmerzen sind eine der Hauptursachen für Berufsunfähigkeit. Doch was bedeutet das konkret für die Betroffenen? Wann gilt man als berufsunfähig, und unter welchen Bedingungen zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? Wir klären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, und was Betroffene tun können, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen verweigert.  

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Rückenschmerzen als Ursache für Berufsunfähigkeit 

Rückenschmerzen sind in Deutschland eine wahre Volkskrankheit. Laut Statistiken leidet fast jeder dritte Erwachsene regelmäßig an Rückenschmerzen, und in vielen Fällen entwickeln sich daraus chronische Beschwerden. Besonders betroffen sind Personen, die körperlich anstrengende Tätigkeiten wie Heben und Tragen ausüben oder lange in einer ungünstigen Sitzhaltung arbeiten, etwa im Büro. Doch auch Stress, Bewegungsmangel und psychische Belastungen spielen eine zentrale Rolle bei der Entstehung von Rückenschmerzen, die im schlimmsten Fall zur Berufsunfähigkeit führen können. 

Rückenschmerzen – ab wann gilt man als berufsunfähig? 

Nicht jeder, der Rückenschmerzen hat, gilt automatisch als berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung knüpft ihre Leistungen an klare Kriterien. Entscheidend ist, in welchem Maße die Schmerzen die Ausübung des eigenen Berufs einschränken. Als berufsunfähig gilt man, wenn man voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuführen. 

Bei Rückenschmerzen spielt die objektive Einschätzung durch medizinische Gutachter eine wesentliche Rolle. Sie prüfen, ob die körperlichen oder funktionalen Einschränkungen tatsächlich so gravierend sind, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Dabei wird nicht nur die körperliche Belastung des Berufs, sondern auch die Möglichkeit alternativer Tätigkeiten innerhalb des Berufsbildes berücksichtigt. 

Zum Beispiel: Ein Bauarbeiter mit chronischen Bandscheibenproblemen wird deutlich schneller als berufsunfähig eingestuft als ein Büromitarbeiter, der im Sitzen arbeitet – selbst wenn beide ähnliche Schmerzen empfinden. Entscheidend ist also der Zusammenhang zwischen den Beschwerden und den Anforderungen des Berufs bei der Beurteilung einer Berufsunfähigkeit.

Zusätzlich können psychische Folgen wie Angststörungen und Depressionen, die durch die Schmerzen oder den Verlust der Arbeitsfähigkeit entstehen, in die Beurteilung der Berufsunfähigkeit einfließen. Rückenschmerzen sind somit nicht nur ein gesundheitliches Problem, sondern oft auch ein komplexer Fall, bei dem medizinische und berufliche Aspekte eng miteinander verbunden sind. 

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Rechtliche Fallstricke bei der Beantragung von Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung  

Die Beantragung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein komplexer Prozess, bei dem viele rechtliche Hindernisse auftreten können. Insbesondere bei Rückenschmerzen, die nicht eindeutig messbar sind, versucht die Berufsunfähigkeitsversicherung oft, Leistungen abzulehnen oder zu kürzen. 

Lückenhafte oder ungenaue Angaben im Antrag 

Bereits beim Versicherungsabschluss können unvollständige oder fehlerhafte Angaben zur Gesundheitsgeschichte problematisch werden. Rückenschmerzen oder ähnliche Beschwerden, die bereits vor Vertragsbeginn bekannt waren, müssen korrekt gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden. Das Verschweigen oder Verharmlosen von Beschwerden kann später vom Versicherer als arglistige Täuschung ausgelegt werden und dazu führen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigert oder den BU-Vertrag kündigt. 

Rückenschmerzen – Fehlender oder unzureichender Nachweis der Berufsunfähigkeit 

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der angeblich fehlende Nachweis über die Berufsunfähigkeit. Versicherer fordern oft detaillierte medizinische Gutachten, die genau darlegen, warum der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dabei müssen die Beschwerden und Rückenschmerzen nicht nur medizinisch, sondern auch in Bezug auf die konkrete berufliche Tätigkeit nachvollziehbar sein. Fehlen solche Nachweise oder sind die eingereichten Atteste nicht ausreichend, wird die Berufsunfähigkeit häufig nicht anerkannt. 

Abhängigkeit von Gutachtern der Versicherung

Der erste Schritt besteht in der detaillierten Prüfung des Ablehnungsbescheids. Rechtsanwälte mit Expertise im Versicherungsrecht analysieren die Begründung der Berufsunfähigkeitsversicherung und prüfen, ob die Ablehnung rechtlich gerechtfertigt ist. Oft zeigen sich dabei formale oder inhaltliche Fehler auf Seiten der Versicherung, die die Entscheidung anfechtbar machen. 

Auslegung von Vertragsklauseln “alternative Tätigkeiten”

Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen prüfen, ob der Versicherte trotz Rückenschmerzen noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht. Rückenschmerzen können dabei je nach Beruf unterschiedlich bewertet werden. Versicherer verweisen darauf, dass der Betroffene theoretisch in einem anderen Bereich arbeiten könnte, auch wenn dies praktisch nicht realistisch ist.   

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Verpasste Fristen und Formvorschriften

Versicherte sind verpflichtet, ihre Berufsunfähigkeit so früh wie möglich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu melden. Werden Meldefristen oder vertraglich vereinbarte Formvorschriften (z. B. Einreichen bestimmter Dokumente) der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht eingehalten, kann dies die Auszahlung der Leistungen verzögern oder ganz verhindern. Hier ist Präzision und schnelles Handeln gefragt.

Streitigkeiten über den Zeitpunkt des Leistungsbeginns 

Streitigkeiten und Diskussionen können auch über den Beginn der Berufsunfähigkeit und damit den Startzeitpunkt der Zahlungen entstehen. Versicherer argumentieren, dass der Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit später liegt, um die Zahlungen hinauszuzögern oder zu kürzen. Ohne professionelle, rechtliche Unterstützung kann es schwer sein, die eigene Position gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen.

Rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den komplexesten Versicherungsleistungen, bei denen rechtliche Expertise oft entscheidend ist. Insbesondere bei Rückenschmerzen, die von Versicherungen häufig als subjektiv oder schwer nachweisbar eingestuft werden, kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten über die Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt die typischen Ablehnungsstrategien der Versicherer.  

Auch können Anwälte dabei unterstützen, medizinischen Gutachten und Unterlagen so aufzubereiten, dass sie den Anforderungen der Versicherung entsprechen. Zudem übernehmen Fachanwälte die Kommunikation mit dem Versicherer und setzen sich für die Rechte des Versicherten ein, wenn die Leistung zu Unrecht verweigert wird. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, sorgt der Fachanwalt für eine fundierte Argumentation vor Gericht. 

Sie leiden an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung und stehen vor einem Versicherungsdschungel? Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert die Leistung? Das muss nicht sein! Wirth Rechtsanwälte sind hier, um sicherzustellen, dass Ihr Recht nicht länger ignoriert wird. Nehmen Sie Kontakt auf!  

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ihr Ansprechpartner rund um alle Pressemeldungen zum Versicherungsrecht: Tobias Strübing