Diabetes in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Diabetes und Berufsunfähigkeit – So vermeiden Sie eine Ablehnung der Versicherung

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – unabhängig von Alter, Beruf oder Gesundheitszustand. Besonders Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes sind häufig mit der Herausforderung konfrontiert, ihren Beruf aufgrund der Krankheit nicht mehr ausüben zu können. In solchen Fällen tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als wichtige Absicherung in Kraft. Doch was passiert, wenn die Versicherung den Anspruch auf Leistungen bei Diabetes verweigert oder ablehnt? 

Die Ablehnung von Leistungen bei Berufsunfähigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit Diabetes, kann für Betroffene schwerwiegende finanzielle und psychische Folgen haben. Häufig spielen dabei rechtliche Fallstricke eine Rolle, die oftmals nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte, die im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung und Diabetes auftreten können.  

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Diabetes und die Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit? 

Diabetes ist eine der häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit und betrifft Millionen von Menschen. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen Typ-1- und Typ-2-Diabetes, die unterschiedliche Ursachen und Krankheitsverläufe haben, aber beide potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit eines Betroffenen haben können. 

Was ist Diabetes und wie beeinflusst die Erkrankung die Berufsausübung? 

Diabetes ist eine Stoffwechselerkrankung, bei der der Körper entweder nicht genügend Insulin produziert oder das produzierte Insulin nicht richtig verwenden kann. Dies führt zu einem erhöhten Blutzuckerspiegel, der, wenn er unbehandelt bleibt, zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Problemen, Nervenschäden oder Nierenversagen führen kann. 

Die Auswirkungen von Diabetes auf die berufliche Leistungsfähigkeit können sehr unterschiedlich sein und hängen von der Art und dem Verlauf der Erkrankung sowie den individuellen gesundheitlichen Bedingungen ab.  

In vielen Fällen können Betroffene ihre Arbeit weiterhin ausüben, insbesondere wenn sie gut eingestellt sind und ihre Erkrankung unter Kontrolle haben. Doch in anderen Fällen können die Symptome von Diabetes, wie ständige Müdigkeit, Konzentrationsstörungen oder sogar akute gesundheitliche Krisen, dazu führen, dass die berufliche Tätigkeit eingeschränkt oder nicht mehr vollständig ausgeführt werden kann. 

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Potenzielle berufliche Einschränkungen und Folgen für die Leistungsfähigkeit 

Unabhängig vom Diabetes-Typ können sich die Auswirkungen der Erkrankung auf die berufliche Tätigkeit stark variieren. Zu den häufigsten beruflichen Einschränkungen zählen: 

  • Energieverlust und Müdigkeit: Ein unzureichend kontrollierter Blutzuckerspiegel kann zu ständiger Erschöpfung und Konzentrationsproblemen führen, die das Arbeiten erschweren, insbesondere in Berufen, die hohe geistige Anforderungen stellen. 
  • Kognitive Beeinträchtigungen: Diabetes kann das Gedächtnis und die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen, was zu Fehlern oder Missverständnissen führen kann, die in vielen Berufen problematisch sind. 
  • Häufige Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte: Regelmäßige Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte aufgrund von Komplikationen wie diabetischer Retinopathie (Schäden an den Augen) oder Nierenproblemen können den Betroffenen daran hindern, konstant zu arbeiten. 
  • Akute Krisen: Bei schweren Unterzuckerungen (Hypoglykämie) oder bei diabetischen Notfällen kann es notwendig sein, den Arbeitsplatz zu verlassen oder sogar die Arbeit für längere Zeit zu unterbrechen. 

Diese Faktoren können dazu führen, dass ein Diabetes-Betroffener in seiner Berufsausübung eingeschränkt wird und die Fähigkeit verliert, seine Tätigkeit in vollem Umfang auszuüben. Wenn diese Einschränkungen schwerwiegender werden, kann eine Berufsunfähigkeit eintreten – und in solchen Fällen wird die Berufsunfähigkeitsversicherung zum wichtigen Ansprechpartner. 

Berufsunfähigkeit durch Diabetes – Ablehnungsgründe der Berufsunfähigkeitsversicherung 

Die Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung kann mit zahlreichen rechtlichen Hürden für Versicherungsnehmer verbunden sein kann, insbesondere wenn die Berufsunfähigkeit durch eine chronische Erkrankung wie Diabetes bedingt ist.  

Auch wenn der Versicherte aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, seine berufliche Tätigkeit auszuüben, gibt es viele Gründe, warum Berufsunfähigkeitsversicherungen eine Zahlung ablehnen oder kürzen könnten.  

Versicherer sind stets bemüht, Kosten zu minimieren, was nicht selten zu Ablehnungen oder Kürzungen von Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung führt. Im Zusammenhang mit Diabetes gibt es verschiedene Gründe, warum ein Versicherer einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ablehnen könnte: 


Unzureichender Nachweis der Berufsunfähigkeit: Die Versicherung kann argumentieren, dass der Versicherte nicht ausreichend nachgewiesen hat, dass die Diabeteserkrankung tatsächlich zu einer vollständigen Berufsunfähigkeit führt. Dies ist besonders problematisch, wenn der Versicherte in der Vergangenheit keine regelmäßigen Arztbesuche oder Nachweise erbracht hat, die seine gesundheitlichen Einschränkungen dokumentieren. 


Widerspruch zwischen Gesundheitsangaben und tatsächlichem Zustand: Ein weiterer häufiger Grund für die Ablehnung von Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die angebliche Diskrepanz zwischen den Angaben des Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und seinem tatsächlichen Gesundheitszustand. Wenn ein Versicherter in der Antragsphase seine Diabetes-Erkrankung nicht richtig angegeben hat oder sie als weniger schwerwiegend darstellte, als sie tatsächlich war, kann die Versicherung dies als Grundlage für die Ablehnung von Leistungen bei Berufsunfähigkeit nutzen. 

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Unzureichende Schwere der Erkrankung: Die Versicherung kann anführen, dass der Grad der Berufsunfähigkeit durch Diabetes nicht hoch genug ist, um eine Rente auszulösen. Es reicht in der Regel nicht aus, nur eine Diagnose zu haben – der Versicherte muss auch nachweisen, dass die Erkrankung ihn vollständig oder in erheblichem Maße arbeitsunfähig macht.  

Gutachten und deren Bedeutung für die Ablehnung von Ansprüchen

Ein häufiges Instrument bei der Prüfung von Ansprüchen sind unabhängige Gutachten von medizinischen Sachverständigen. Diese Gutachten können sowohl im Interesse des Versicherten als auch der Berufsunfähigkeitsversicherung erstellt werden und sind oft entscheidend für die Frage, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Dabei gibt es immer wieder Situationen, in denen das Gutachten des Versicherers die Leistungsansprüche des Versicherten infrage stellt. 

Insbesondere bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes ist es wichtig, dass die Gutachter den langfristigen Verlauf und die möglichen Auswirkungen der Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit realistisch und umfassend einschätzen. Ist ein solches Gutachten unzureichend oder unklar, kann dies zu einer Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung führen – und das, obwohl die betroffene Person tatsächlich berufsunfähig ist. 

Fazit: Berufsunfähigkeit bei Diabetes 

Die Berufsunfähigkeit aufgrund von Diabetes kann sowohl gesundheitlich als auch finanziell eine enorme Belastung für Betroffene darstellen. Wenn dann noch die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung von Leistungen verweigert oder ablehnt, wird die Situation noch komplizierter für Betroffene.  

In solchen Fällen ist es wichtig für Versicherungsnehmer, sich nicht einfach mit der Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung abzufinden. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann dabei helfen, Ihre Ansprüche korrekt durchzusetzen und die Versicherung gegebenenfalls rechtlich zu einem Leistungsausgleich zu zwingen.  

Lassen Sie sich nicht von einer unberechtigten Ablehnung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente entmutigen. Wenn Sie aufgrund von Diabetes berufsunfähig sind und die Versicherung Ihre Ansprüche ablehnt, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im Versicherungsrecht zur Seite. Gemeinsam klären wir Ihre Rechte und sorgen dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. 

Sie sind an Diabetes erkrankt und stehen vor einem Versicherungsdschungel? Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Das muss nicht sein! Wirth Rechtsanwälte sind hier, um sicherzustellen, dass Ihr Recht nicht länger ignoriert wird. Nehmen Sie Kontakt auf!  

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ihr Ansprechpartner rund um alle Pressemeldungen zum Versicherungsrecht: Tobias Strübing