Eine Frau informiert sich über das BGH-Urteil zur Unfall-Kombirente

Psychische Erkrankungen und Berufsunfähigkeit – Ein Überblick der Ursachen 

Psychische Erkrankungen gehören mittlerweile zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit in Deutschland. Dennoch sind Betroffene bei der Anerkennung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung oft benachteiligt: Die Beschwerden sind schwer messbar, der Verlauf schwer vorhersehbar – und die Skepsis vieler Versicherer ist nach wie vor spürbar. 

Wenn Sie psychisch erkrankt sind und deshalb nicht mehr arbeiten können, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige finanzielle Absicherung. Doch gerade bei psychischen Diagnosen stellt der Leistungsantrag viele Versicherte vor große Hürden. Umso wichtiger ist es, die Anforderungen der Versicherung frühzeitig zu kennen – und den Antrag gut vorzubereiten. 

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Erkrankungen häufig zur Berufsunfähigkeit führen, was Sie als Versicherungsnehmer beachten müssen – und wie Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen können. 

Wirth Rechtsanwälte unterstützen Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung. Kontaktieren Sie uns!

BU-Versicherung bei psychischer Erkrankung: Warum es so oft schwierig wird

RhStatistiken zeigen: Mehr als ein Drittel aller anerkannten BU-Leistungsfälle sind auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Damit stehen sie noch vor körperlichen Leiden wie Bandscheibenvorfällen, Herzerkrankungen oder Krebs. Depressionen, Angststörungen und Burnout sind längst kein Randthema mehr – sie betreffen Menschen aller Altersgruppen und Berufsbranchen.

Trotzdem haben es psychisch Erkrankte in der Leistungsprüfung oft besonders schwer. Denn im Gegensatz zu körperlichen Erkrankungen lassen sich psychische Beschwerden nicht mit Laborwerten, Röntgenbildern oder bildgebenden Verfahren objektiv belegen. Viele Symptome – etwa Antriebslosigkeit, Konzentrationsprobleme oder Schlafstörungen – sind subjektiv und werden von Versicherern infrage gestellt.

Hinzu kommt: Die Diagnose allein reicht nicht aus. Es muss nachgewiesen werden, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können – und zwar voraussichtlich dauerhaft oder für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Genau dieser Nachweis ist bei psychischen Erkrankungen besonders komplex.

Welche psychischen Erkrankungen führen besonders häufig zur BU?

Trotz klarer medizinischer Einschränkungen werden rund ein Viertel der Leistungsanträge in der BerufsDie Bandbreite psychischer Erkrankungen ist groß. Nicht jede Diagnose führt zur Berufsunfähigkeit. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass bestimmte Krankheitsbilder besonders häufig eine längerfristige oder dauerhafte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit verursachen:

  • Depressionen zählen zu den häufigsten Auslösern. Symptome wie Antriebslosigkeit, Konzentrationsstörungen, innere Leere und sozialer Rückzug beeinträchtigen das Berufsleben teils massiv.
  • Erschöpfungssyndrome und Burnout-Zustände sind ebenfalls weit verbreitet – insbesondere in sozialen Berufen oder Führungspositionen.
  • Angststörungen, etwa generalisierte Angst oder Panikattacken, machen einfache berufliche Abläufe oft unmöglich – besonders wenn Kundenkontakt, Entscheidungsdruck oder Pendelwege hinzukommen.
  • Traumafolgestörungen, etwa nach schweren Unfällen, Überfällen oder anderen belastenden Ereignissen, können lang anhaltende psychische Auswirkungen haben.
  • Darüber hinaus spielen bipolare Störungen, Zwangsstörungen oder psychosomatische Erkrankungen eine Rolle – je nach individueller Ausprägung und Verlauf.

All diese Erkrankungen lassen sich medizinisch erfassen – aber eben nicht mit Blutwerten oder Röntgenbildern. Ihre Anerkennung im Berufsunfähigkeitsfall erfordert eine sorgfältige ärztliche Begleitung und Dokumentation.

Wann liegt Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankung vor?

Berufsunfähigkeit wird als der Zustand, in dem Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben können – bezogen auf Art, Umfang und Inhalt Ihrer Tätigkeit, definiert.

Bei psychischen Erkrankungen bedeutet das konkret: Es kommt nicht nur darauf an, dass eine Diagnose vorliegt. Entscheidend ist, ob Ihre Beschwerden dazu führen, dass Sie wesentliche Tätigkeiten dauerhaft nicht mehr leisten können – etwa weil Sie sich nicht konzentrieren können, keine Belastung aushalten oder zwischenmenschliche Interaktionen vermeiden müssen.

In der Praxis stellt dies besondere Anforderungen an die medizinische Einschätzung. Fachärztliche Berichte, therapeutische Verlaufsdokumentationen und ggf. psychologische Gutachten sind essenziell. Gleichzeitig prüfen Versicherer in solchen Fällen häufig besonders streng: Ist die Diagnose nachvollziehbar? Welche Fachrichtung hat sie gestellt? Gibt es frühere Vorerkrankungen, die bereits eine Rolle gespielt haben?

Zudem wird oft hinterfragt, ob Sie nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden könnten. Zwar ist die sogenannte abstrakte Verweisung heute seltener Bestandteil moderner BU-Verträge – doch im Einzelfall kann es dennoch zur Diskussion kommen, ob beispielsweise eine Umorganisation Ihrer Tätigkeit denkbar wäre.

Gerechtigkeit ist unser Antrieb

Kreativ. Kämpferisch. kompetent
Ihre Versicherung zahlt nicht? Sie brauchen Unterstützung im Versicherungsrecht? Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir(th) helfen!
Jetzt Termin vereinbaren

Was tun bei ersten Anzeichen oder Verdacht?

Psychische Erkrankungen kündigen sich selten über Nacht an. Oft gibt es erste Symptome – Schlafstörungen, Erschöpfung, Reizbarkeit, Konzentrationsschwäche oder körperliche Beschwerden ohne klare Ursache. Wenn Sie solche Anzeichen bei sich bemerken, sollten Sie diese nicht ignorieren.

Suchen Sie frühzeitig ärztlichen Rat – zunächst beim Hausarzt, später ggf. bei einem Facharzt für Psychiatrie oder einem Psychotherapeuten. Eine frühzeitige Diagnose und Behandlung kann nicht nur Ihre gesundheitliche Situation verbessern, sondern auch im Ernstfall die Anerkennung eines Leistungsanspruchs erleichtern.

Wichtig: Dokumentieren Sie Ihren Krankheitsverlauf so lückenlos wie möglich. Versicherer prüfen später genau, welche Befunde wann erhoben wurden, ob eine Therapie begonnen wurde und wie die Entwicklung war.

Wenn Sie noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, kann eine psychische Vorerkrankung zum Stolperstein werden. Viele Versicherer reagieren mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder lehnen den Antrag ab. In solchen Fällen sollten Sie unbedingt auf eine anonyme Risikovoranfrage setzen: Über einen spezialisierten Makler können Ihre Gesundheitsdaten ohne Namensnennung bei mehreren Versicherern vorab angefragt werden. So erfahren Sie, ob und zu welchen Bedingungen Versicherungsschutz möglich ist – ohne dass die Angaben in einer zentralen Auskunftei gespeichert werden.

Warum die Absicherung bei psychischen Erkrankungen besonders sensibel ist

Als auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Berlin unterstützen wir Sie bei allen Fragen runDie große Herausforderung bei psychisch bedingter Berufsunfähigkeit liegt nicht nur in der medizinischen Komplexität. Auch auf versicherungsrechtlicher Ebene gibt es Besonderheiten, die im Ernstfall zur Ablehnung des Leistungsantrags führen können.

Zum einen sind viele Leistungsanträge nicht ausreichend dokumentiert. Es fehlen klare Aussagen zur beruflichen Tätigkeit, zum zeitlichen Umfang der Einschränkungen oder zur Dauer der Beschwerden. Zum anderen ist die Einschätzung der „Erwerbsfähigkeit“ im Bereich psychischer Erkrankungen oft Ermessenssache – hier kommt es stark auf die Argumentation in Gutachten und Anträgen an.

Nicht zuletzt ist das Misstrauen vieler Versicherer gegenüber psychischen Diagnosen ein Thema. Zwar hat sich die Lage verbessert – doch es besteht weiterhin die Sorge, dass Beschwerden simuliert oder übertrieben dargestellt werden.

Eine saubere medizinische Einschätzung, begleitet von juristisch fundierter Unterstützung, ist daher in vielen Fällen der Schlüssel zum Erfolg.

Die größten Hürden für Versicherte – und wie Sie sie überwinden

Viele Leistungsanträge werden nicht abgelehnt, weil kein Anspruch bestünde – sondern weil Unterlagen fehlen, Angaben unvollständig sind oder der Versicherer Zweifel anmeldet. Typische Stolpersteine sind:

  • fehlende oder zu allgemein formulierte Facharztberichte,
  • lückenhafte Dokumentation des Krankheitsverlaufs,
  • keine nachvollziehbare Tätigkeitsbeschreibung,
  • verzögerte oder widersprüchliche Therapieunterlagen,
  • voreilige Angaben gegenüber dem Versicherer ohne rechtliche Beratung.

Besonders problematisch: Viele Versicherer stellen hohe Anforderungen an die Nachweisdichte, beauftragen eigene Gutachter oder fordern immer neue Unterlagen nach. Das Verfahren zieht sich – während die Betroffenen oft dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Was Sie tun können – vom ersten Verdacht bis zur Leistungsdurchsetzung

Wenn Sie erste Anzeichen einer psychischen Erkrankung bei sich bemerken – etwa Schlafstörungen, Erschöpfung, innere Unruhe oder Rückzug – sollten Sie frühzeitig medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Dokumentieren Sie Ihre Beschwerden, lassen Sie sich gegebenenfalls überweisen und beginnen Sie eine Therapie.

Sollten Sie bereits beruflich eingeschränkt sein, ist es wichtig, Ihre beruflichen Tätigkeiten genau zu beschreiben und zu dokumentieren, welche Aufgaben Sie nicht mehr erfüllen können. Fachärztliche Stellungnahmen, Verlaufsberichte und ggf. psychologische Gutachten bilden die Grundlage für einen erfolgreichen BU-Antrag.

Falls Ihre Versicherung bereits Leistungen abgelehnt oder die Bearbeitung verzögert, empfiehlt sich rechtlicher Beistand. Ein erfahrener Anwalt kann Ihren Fall prüfen, mit Ihnen gemeinsam den Antrag strategisch aufbereiten und – wenn nötig – Ihre Ansprüche durchsetzen. Viele Fälle lassen sich bereits außergerichtlich klären.

Psychisch erkrankt und berufsunfähig? Lassen Sie sich nicht entmutigen.

Psychische Erkrankungen sind keine Bagatelle – sie können das Leben und den Beruf dauerhaft verändern. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, hat grundsätzlich Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung – auch bei psychischen Diagnosen.

Entscheidend ist, dass Sie die medizinischen und beruflichen Zusammenhänge nachvollziehbar darlegen – und sich im Zweifel professionelle Unterstützung holen. Denn auch wenn die Hürden hoch sind: Viele Leistungsanträge haben Erfolg, wenn sie gut vorbereitet und rechtlich fundiert begleitet werden.

Als Kanzlei für Versicherungsrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente aufgrund psychischer Erkrankung – von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Vertretung. Wir prüfen Ihre Unterlagen und begleiten Sie mit Erfahrung, Struktur und Empathie.

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ihr Ansprechpartner rund um alle Pressemeldungen zum Versicherungsrecht: Tobias Strübing