Versicherungsmakler stehen täglich im Dienst ihrer Kunden und vermitteln komplexe Versicherungsprodukte. Doch was passiert, wenn dabei Fehler unterlaufen? Schadensersatzforderungen gegen Versicherungsmakler können gravierende Folgen haben – von finanziellen Einbußen bis zum Reputationsverlust. In Teil IV unserer Serie erläutern wir das richtige Verhalten im Schadensfall.
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Schadensersatzforderung: So gehen Sie richtig vor
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es passieren: Ein Kunde wirft Ihnen einen Beratungsfehler vor und verlangt Schadensersatz. Jetzt kommt es darauf an, besonnen und richtig zu reagieren, um Ihre Rechtsposition zu wahren und Schaden von Ihrem Unternehmen abzuwenden. Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt, wenn ein Haftungsfall eintritt:
Ruhe bewahren und professionellen Rat einholen:
Auch wenn es schwierig ist – bewahren Sie zunächst Ruhe. Nehmen Sie die Forderung des Kunden ernst, aber reagieren Sie nicht überstürzt. Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt für Versicherungs-/Maklerrecht. Ein Experte kann den Vorwurf rechtlich einordnen, Sie zu Ihren Erfolgsaussichten beraten und die weiteren Schritte koordinieren. Die ersten Tage sind oft entscheidend, um Weichen zu stellen – holen Sie sich hier kompetente Unterstützung.
Schaden sofort der VSH-Versicherung melden
Informieren Sie unverzüglich Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über den Vorfall. Die meisten Versicherungsbedingungen verlangen eine sofortige Schadenanzeige. Geben Sie alle relevanten Informationen weiter (Name des Anspruchstellers, Sachverhalt, geforderte Summe, Fristen).
Die VSH wird in der Regel einen Anwalt einschalten, arbeitet aber auch mit spezialisierten Rechtsanwälten wie Wirth Rechtsanwälte zusammen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt oft der Versicherer die Regie in Abstimmung mit Ihnen – das entlastet Sie, birgt aber auch Risiken. Wir empfehlen immer auch bereits ab diesem Zeitpunkt einen versierten Fachanwalt zu beauftragen und sei es nur, dass sie sich vorab von ihm beraten lassen. Denn mitunter prüfen VSH-Versicherungen nicht nur, wie sie den Schadenfall bestmöglich von Ihnen fernhalten können, sondern auch Ausschlusstatbestände, wie die wissentliche Pflichtverletzung.
Keine voreilige Kommunikation mit dem Kunden
So sehr Sie vielleicht den Impuls verspüren, den Kunden anzurufen, sich zu entschuldigen oder die Sache „geradezurücken“ – unterlassen Sie direkte Kommunikation mit dem Anspruchsteller oder dessen Anwalt, ohne Rücksprache mit Ihrem eigenen Anwalt. Insbesondere sollten Sie kein Schuldeingeständnis oder irgendwelche Zugeständnisse machen. Jede Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden. Auch gut gemeinte Rechtfertigungen („Ich habe doch auf XY hingewiesen…“) können Ihre Position schwächen. Lassen Sie ab dem Vorwurf nur noch Profis mit dem Kunden kommunizieren. Ihr Anwalt und der Versicherer werden schriftlich Stellung nehmen – das genügt.
Kündigung des Maklervertrags erwägen
In vielen Fällen ist das Vertrauensverhältnis zum Kunden durch eine Haftungsbehauptung zerstört. Es kann daher sinnvoll sein, das Versicherungsmaklerverhältnis zu beenden. Eine Kündigung des Maklervertrags (möglichst in Abstimmung mit Ihrem Anwalt) verhindert weitere Missverständnisse und neue Beratungsfehler während eines laufenden Konflikts. Sie sollten den Kunden höflich informieren, dass Sie das Mandat niederlegen. Dies schafft klare Verhältnisse.
Hinweis: Stellen Sie sicher, dass der Kunde weiterhin betreut ist, z. B. indem Sie ihm raten, schnell einen neuen Makler oder Ansprechpartner beim Versicherer zu suchen, damit keine Versicherungslücken entstehen.
Sachverhalt intern aufarbeiten
Parallel dazu sollten Sie intern den Vorgang rekonstruieren. Sichten Sie alle Unterlagen: Beratungsprotokolle, E-Mails, Notizen, Schriftwechsel. Schreiben Sie ein Gedächtnisprotokoll über den Ablauf, solange alles frisch ist. Diese Informationen helfen Ihrem Anwalt bei der Verteidigung. Identifizieren Sie ggf. selbst, wo etwas schiefgelaufen sein könnte. Offenheit ist hier wichtig – verschweigen Sie dem Anwalt nichts, selbst wenn Ihnen ein Fehler bewusst ist. Gemeinsam kann man oft eine Strategie entwickeln, um den Schaden zu minimieren (z. B. Vergleich anstreben, wenn die Beweislage erdrückend ist).
Strategie mit Anwalt und Versicherer abstimmen
Jede Haftungsangelegenheit ist anders. Sobald der Versicherer und Ihr Anwalt involviert sind, stimmen Sie alle Schritte eng ab. Vielleicht wird entschieden, die Forderung außergerichtlich zurückzuweisen – oder man erkennt an, dass ein Fehler passiert ist und versucht, sich gütlich zu einigen (z. B. durch einen Vergleich, bei dem die VSH zahlt). Vertrauen Sie auf die Erfahrung der Experten. Unserer Erfahrung nach ist an den meisten Forderungen „überwiegend nichts dran ist“ oder es können diverse Einwendungen gefunden werden, um die Forderung zu Fall zu bringen.
Ein spezialisierter Anwalt wird alle Verteidigungsargumente prüfen: War die Pflichtverletzung wirklich gegeben? Hat der Kunde evtl. eine Mitschuld (z. B. falsche Angaben gemacht)? Ist der Schaden tatsächlich kausal durch den Maklerfehler entstanden? Oft scheitert der Anspruch schon daran, dass der Kunde den kausalen Schaden nicht beweisen kann. All das wird nun systematisch analysiert.
Kommunikation professionell halten
Im weiteren Verlauf, ob außergerichtlich oder im Prozess, sollten Sie die Kommunikation den Profis überlassen. Behalten Sie aber den Überblick: Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt auf dem Laufenden halten. Reagieren Sie fristgerecht auf alle Anfragen Ihres Anwalts oder Versicherers, liefern Sie die geforderte Unterlagen schnell zu. Kooperieren Sie vollumfänglich – Anwalt und VSH verfolgen das selbe Ziel wie Sie: den Anspruch abzuwehren oder auf ein Minimum zu reduzieren.
Zwar hofft man, nie in diese Situation zu kommen, aber wenn doch, können diese Schritte entscheidend dazu beitragen, den Fall ohne größeren Schaden zu überstehen. Besonnenheit, professionelle Hilfe und konsequentes Handeln sind der Schlüssel im Haftungsfall. Viele Maklerfälle lassen sich durch gute Argumentation außergerichtlich bereinigen; und sollte es vor Gericht gehen, sind Sie mit einem erfahrenen Anwalt an der Seite bestens gerüstet.
Wir stehen Ihnen mit maßgeschneiderter Rechtsberatung zur Seite
Wirth Rechtsanwälte – Spezialisiert auf Maklerhaftung mit Erfolg
Haftungsansprüche gegen Versicherungsmakler sind ein komplexes Feld – sowohl rechtlich als auch emotional. Unsere Kanzlei, Wirth Rechtsanwälte, verfügt auf diesem Gebiet über eine einzigartige Spezialisierung und langjährige Erfahrung. Seit über 25 Jahren betreuen wir Versicherungsvermittler (Makler und Vertreter) in haftungsrechtlichen Fragen. Mit einem Team von Fachanwälten für Versicherungsrecht und Experten im Vermittlerrecht haben wir bereits tausende Mandate erfolgreich bearbeitet.
Unsere Erfolgsquote in der Abwehr unberechtigter Ansprüche ist außergewöhnlich hoch – aus gutem Grund: Wir kennen die Versicherungsbranche und die typischen Streitpunkte in- und auswendig. Von der ersten Beratung bis zum höchstrichterlichen Urteil begleiten wir unsere Mandanten kompetent und kämpferisch. Gerade in Fällen von Maklerhaftung konnten wir immer wieder unter Beweis stellen, dass viele Anschuldigungen haltlos sind oder deutlich relativiert werden können.
Wirth Rechtsanwälte setzt dabei auf eine praxisnahe Strategie: Schon im ersten Gespräch geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung, wo Sie stehen und welche Erfolgsaussichten bestehen. Gemeinsam entwickeln wir dann einen Schlachtplan, sei es die komplette Abwehr der Forderung oder – falls angezeigt – eine geschickte Vergleichslösung. Unser Ziel ist es stets, Ihre Position maximal zu stärken und Ihre Nerven sowie Ressourcen zu schonen.
Wir arbeiten regelmäßig eng mit Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherern zusammen und kennen die Abläufe der Versicherungen. Das bedeutet, wir sprechen Ihre Sprache und die des Versicherers. Diese Schnittstellenkompetenz ist Gold wert, wenn es darum geht, im Hintergrund eine für Sie optimale Lösung zu verhandeln.
Unser Renommee auf dem Gebiet Maklerhaftung ist in der Branche bekannt. Nicht ohne Grund werden wir in Fachpublikationen häufig als Experten zitiert. Versicherungsmakler und Vertriebe aus ganz Deutschland vertrauen uns ihre heiklen Fälle an – ob es um strittige Courtagevereinbarungen, Auskunftspflichten oder millionenschwere Schadensersatzklagen geht.
Fazit: Wenn Sie als Versicherungsmakler mit einem Haftungsproblem konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte ist Ihr verlässlicher Partner – mit der nötigen Spezialisierung, Erfahrung und Durchsetzungskraft, um Ihr Recht zu schützen. Wir kümmern uns darum, dass Sie möglichst unbeschadet aus dem Haftungsfall hervorgehen, damit Sie sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre erfolgreiche Maklertätigkeit.
Haftung vermeiden ist besser als haften müssen – mit dem richtigen Wissen und starken Partnern an der Seite sind Sie als Versicherungsmakler bestens gewappnet!