Mann hat starke Schmerzen im Gesicht

Trigeminusneuralgie und Berufsunfähigkeit: Wenn starke Schmerzen den Beruf unmöglich machen 

Trigeminusneuralgie gilt als eine der schmerzhaftesten Erkrankungen überhaupt. Die Betroffenen leiden unter heftigen, blitzartig einschießenden Gesichtsschmerzen, die sich selbst durch kleinste Reize auslösen lassen. Was medizinisch bereits eine große Herausforderung darstellt, wird im Berufsalltag oft zur untragbaren Belastung – bis hin zur Berufsunfähigkeit. 

Nicht immer erkennen Berufsunfähigkeitsversicherungen die Tragweite von Trigeminusneuralgie an. Mitunter lehnen sie Leistungsanträge ab oder zögern die Bearbeitung mit diesem Argument hinaus. Die Folge: Die Betroffenen bleiben nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell auf sich allein gestellt. In diesem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Leistungen haben, wie eine Berufsunfähigkeit durch Trigeminusneuralgie nachgewiesen werden kann und was Sie machen können, wenn Ihre Versicherung nicht zahlt. 

Was ist eine Trigeminusneuralgie? 

Bei der Trigeminusneuralgie handelt es sich um eine chronische Schmerzerkrankung des fünften Hirnnervs (Nervus trigeminus). Typisch sind heftigste, einschießende Schmerzattacken im Gesichtsbereich, meist einseitig, die nur wenige Sekunden andauern, aber mehrmals täglich auftreten können. Schon geringste Reize wie Kauen, Zähneputzen, Sprechen, Schlucken oder ein Luftzug können einen Anfall auslösen. 

Die Schmerzen werden von vielen Betroffenen als „elektrisierend“ oder „vernichtend“ beschrieben. Nicht selten entwickeln Patienten eine sogenannte „Triggerangst“: Aus Angst vor einem erneuten Schmerzschub vermeiden sie bewusst alltägliche Handlungen. Die Lebensqualität ist dadurch massiv eingeschränkt, der soziale Rückzug nicht selten. 

Medikamentös wird die Erkrankung überwiegend mit Antiepileptika wie Carbamazepin behandelt. Diese Medikamente können erhebliche Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Konzentrationsstörungen oder Schwindel verursachen. Wenn die medikamentöse Therapie nicht ausreichend wirkt, kommen auch operative Verfahren infrage, etwa die mikrovaskuläre Dekompression oder thermische Verödungen von Nervenfasern. Die Erfolgsaussichten solcher Eingriffe sind jedoch individuell unterschiedlich und nicht risikofrei. 

Kommen Sie zu Ihren Ansprüchen, wenn die Versicherung nicht zahlt

Kompetenz trifft Engagement - Wirth Rechtsanwälte
Mit einen Fachanwalt für Versicherungsrecht kommen Sie zu Ihren Ansprüchen, sollte die Versicherung die Zahlung verweigern. Vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre Interessen zu schützen! 
Jetzt Termin vereinbaren

Berufsunfähigkeit durch Trigeminusneuralgie: Wann liegt sie vor? 

Berufsunfähigkeit liegt laut den üblicherweise verwendeten Versicherungsbedingungen dann vor, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Dabei ist entscheidend, wie der Beruf konkret ausgestaltet war – nicht, welche theoretischen Aufgaben dazu gehören. 

Bei einer Trigeminusneuralgie kann die Berufsausübung aus mehreren Gründen unzumutbar oder unmöglich werden: 

  • Kommunikation: Sprechen kann durch Schmerzattacken beeinträchtigt oder unmöglich sein. Das betrifft insbesondere Berufe mit viel Kundenkontakt oder Vortragstätigkeit.
  • Nahrungsaufnahme: Schwierigkeiten beim Essen führen zu Erschöpfung und Gewichtsverlust, was die allgemeine Belastbarkeit reduziert. 
  • Nebenwirkungen der Medikamente: Wer auf starke Medikamente angewiesen ist, leidet oft an Konzentrationsstörungen, Müdigkeit oder eingeschränkter Reaktionsfähigkeit. 
  • Unvorhersehbarkeit: Die Attacken treten oft ohne Vorwarnung auf und machen eine kontinuierliche, planbare Berufsausübung unmöglich. 

Je nach Intensität der Beschwerden und individueller beruflicher Belastung kann die Schwelle zur Berufsunfähigkeit schnell erreicht sein. Wichtig ist, dass die Einschränkungen nicht nur subjektiv empfunden, sondern durch objektive medizinische Befunde nachvollziehbar gemacht werden. 

Warum Versicherungen Trigeminusneuralgie oft nicht anerkennen 

Viele Berufsunfähigkeitsversicherer tun sich schwer mit Erkrankungen, die nicht eindeutig messbar sind und bei denen gesundheitliche Einschränkungen (hier einschießender Schmerz) unter Umständen nur teilweise auftreten. Die Trigeminusneuralgie wird zwar von der Weltgesundheitsorganisation (ICD-10-Code G50.0) klar als neurologische Erkrankung klassifiziert, doch Versicherer zweifeln häufig an: 

  • der Intensität der Beschwerden, 
  • der Dauerhaftigkeit der Einschränkungen, 
  • der Wirkungslosigkeit der Therapie, 
  • oder unterstellen eine psychische Mitursache. 

Hinzu kommt, dass Versicherungen eigene Gutachter hinzuziehen dürfen. Diese begutachten nicht selten nur anhand von Aktenlage oder im Rahmen kurzer Untersuchungen, in denen die Schmerzsymptomatik nicht objektiv erfasst werden kann. In solchen Fällen ist es wichtig, Gegengutachten einzuholen oder auf eine ausführliche fachärztliche Einschätzung zurückgreifen zu können. 

Ein weiteres Problem: Die sogenannte Umorganisationsklausel bei Selbstständigen. Diese besagt, dass eine Berufsunfähigkeit nicht vorliegt, wenn durch eine zumutbare Umorganisation des Betriebs die Tätigkeit fortgeführt werden kann. Gerade bei kleinen Unternehmen ist dies in der Praxis oft nicht realistisch – wird aber von Versicherern dennoch angeführt, um die Leistung zu verweigern. 

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt? 

Wenn Ihr Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente aufgrund einer Trigeminusneuralgie abgelehnt wird, sollten Sie nicht vorschnell aufgeben. Die Erfahrung zeigt, dass Ablehnungen häufig nicht haltbar sind. Zumindest nicht in der Form, wie sie begründet wurden. 

Gehen Sie strukturiert vor: 

  1. Besorgen Sie sich die vollständige Ablehnungsbegründung der Versicherung schriftlich. 
  2. Dokumentieren Sie Ihre Symptome genau: Führen Sie ein Schmerz- und Anfallstagebuch, das Auslöser, Häufigkeit und Intensität festhält. 
  3. Sichern Sie alle medizinischen Unterlagen: Arztberichte, Diagnosen, Medikationspläne, MRT-Befunde oder Entlassungsbriefe. 
  4. Lassen Sie sich beraten: Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann beurteilen, ob ein Widerspruch Erfolg haben kann und wie ein solcher aufgebaut sein sollte. 

Fazit: Trigeminusneuralgie ist kein Ausschlussgrund für BU-Leistungen 

Auch wenn die Trigeminusneuralgie keine sichtbare Erkrankung ist, hat sie schwerwiegende Folgen für den Berufsalltag. Die Versicherer argumentieren oft mit fehlender Objektivierbarkeit oder verweisen auf potenzielle Behandlungserfolge. Doch wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung dauerhaft weniger als 50 % Ihrer bisherigen Tätigkeit leisten können, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. 

Versicherte müssen mit Widerstand rechnen. Umso wichtiger sind eine lückenlose medizinische Dokumentation, eine klare Darstellung der beruflichen Einschränkung und eine rechtlich fundierte Vertretung. Oft kann nur mit anwaltlicher Hilfe erreicht werden, dass die Versicherung ihrer Leistungspflicht nachkommt. 

Kommen Sie zu Ihren Ansprüchen, wenn die Versicherung nicht zahlt

Kompetenz trifft Engagement - Wirth Rechtsanwälte
Mit einen Fachanwalt für Versicherungsrecht kommen Sie zu Ihren Ansprüchen, sollte die Versicherung die Zahlung verweigern. Vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre Interessen zu schützen! 
Jetzt Termin vereinbaren
Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Wirth Rechtsanwälte