Betriebsunterbrechungsversicherung Rechtsanwalt

Kommen Sie bei Betriebsunterbrechung zu Ihrem Recht

die Betriebsunterbrechungsversicherung

Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf die Betriebsunterbrechungssversicherung hilft Ihnen dabei, zu Ihrem Recht und Ihren Ansprüchen zu kommen. Wirth Rechtsanwälte sind Ihre Anwälte für alle rechtlichen Angelegenheiten rund um das Versicherungsrecht und die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Damit Sie bei Betriebsunterbrechung finanziell abgesichert sind 

Starke Rechtsberatung

Als Unternehmer stehen Sie einer Vielzahl von Risiken gegenüber. Mit dem richtigen Versicherungspaket können Sie sich gegen einen Großteil dieser Gefahren und eine potenzielle Betriebsunterbrechung wappnen; damit Sie, Ihr Betrieb und Ihre Mitarbeiter auf der sicheren Seite sind. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung wappnet Sie für den Fall, dass Ihr Betrieb nach einem Schaden vorübergehend stillsteht.

Eine Versicherung für Betriebsaufall fängt Ihre laufenden Kosten auf, damit Sie nicht in finanzielle Schieflage geraten. Dabei ist es wichtig, dass von Anfang an alles in den richtigen Bahnen läuft. Schließlich ist Ihre unternehmerische und finanzielle Existenz bei einer Betriebsunterbrechung in Gefahr. Unsere Fachanwälte von Wirth Rechtsanwälte sind Ihre Ansprechpartner rund um die Betriebsunterbrechungsversicherung. Wir unterstützen Sie als Anwälte im Leistungsfall!

Wir sind für Sie da!

  • Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht

  • Langjährige Expertise im Bereich der Betriebsunterbrechungsversicherung und der gewerblichen Absicherung

  • Beratung und Vertretung von Anfang an

  • Gerichtliche Prozessführung

  • Profis in der Verhandlung von Vergleichen

  • Mehr als 10.000 Mandanten

  • hohe Erfolgsquote

So helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht

AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE

Kennenlernen und Beratung

Lernen Sie uns in einem ersten Termin kennen und schildern Sie uns Ihren konkreten Fall. Unser erstes Gespräch ist vertraulich und kostenfrei.

Möglichkeiten und Handlungsempfehlung

Anhand Ihrer Situation und der rechtlichen Grundlage geben wir Ihnen eine erste Einschätzung über Ihre möglichen Ansprüche und die Kosten. Außerdem erhalten Sie erste Handlungsempfehlungen von uns.

Vertretung gegenüber der Versicherung

Treffen Sie in aller Ruhe eine Entscheidung. Wenn es für beide Seiten passt, übernehmen wir gerne Ihre Vertretung und setzen ohne zu zögern Ihr Recht für Sie durch.

Ihr Rechtsanwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung

Mit dem Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung haben Sie einen wichtigen Schritt in puncto Unternehmensabsicherung getan. Denn Sie haben sichergestellt, dass Ihre laufenden Kosten wie Miete, Löhne, Versicherungen, Pacht etc. gedeckt sind, wenn der Betrieb stillsteht.

Damit die Versicherung im Fall einer Betriebsunterbrechung auch leistet, muss ein versicherter Schaden vorangegangen sein. Doch an diesem Punkt kann es zu Schwierigkeiten kommen. Gilt das vorangegangene Ereignis wirklich als versichertes Risiko im Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherung? Besteht ein klarer Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Betriebsschließung? Müssen die Unternehmer bestimmte Maßnahmen ergreifen, um Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung im Fall eines Betriebsausfalls zu erhalten?

Bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Richtige Formulierungen bei der Leistungsbeantragung, die Dokumentation des Schadens sowie einzuhaltende Fristen.

In so einem Fall sind Unternehmer gut beraten, wenn Sie professionelle Hilfe und rechtliche Unterstützung durch einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Unsere Fachanwälte sind auf Versicherungsleistungen und die Betriebsunterbrechungsversicherung spezialisiert und wissen, worauf es zu achten gilt. Wir stehen für Ihr Unternehmen und Ihr Recht im Fall eines Betriebsausfalls ein. Bei Wirth Rechtsanwälte finden Sie Ihren Rechtsanwalt für die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!

Kompetenz trifft Engagement

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

Jetzt Termin vereinbaren

5 Tipps zu Berufsunfähigkeitsversicherungen

Unsere Handlungsempfehlungen für Sie

  • Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Versicherer

    Sobald auch nur im Ansatz erkennbar ist, dass Ihr Versicherer nicht gewillt ist zu zahlen (z. B. zig Nachfragen stellt), sollten Sie direkten Kontakt und persönlich geführten Schriftverkehr vermeiden. Vermeiden Sie vor allen Dingen Rechtfertigungen. Damit machen Sie es häufig nur noch schlimmer. Lassen Sie erfahrene Anwälte die Korrespondenz übernehmen.

  • Machen Sie keine unüberlegten Aussagen

    Viele Betroffene geben zu schnell Informationen an den Versicherer, wobei sie nicht auf eine rechtskonforme Formulierung achten – und verlieren dadurch ihren Anspruch gegenüber der Betriebsunterbrechungsversicherung.

  • Seien Sie kritisch

    Nicht immer sind Vergleichsangebote oder befristete Leistungen sachgerecht. Seien Sie kritisch und holen Sie lieber einen Anwalt ins Boot, bevor Sie nachteilige Angebote annehmen.

  • Lassen Sie sich vom Anwalt beraten

    Bereits von Anfang an sind Tipps vom Anwalt sehr hilfreich. Lassen Sie sich schon beim Abschluss der Versicherung durch einen Rechtsanwalt beraten und nicht erst, wenn die Betriebsausfallversicherung die Zahlung verweigert.

  • Überlassen Sie die Kommunikation den Experten

    Bei der Korrespondenz kommt es auf jedes Wort an. Ein erfahrener Fachanwalt auf diesem Gebiet weiß genau, wie er Ihren Anspruch formuliert, damit Sie im Fall der Betriebsunterbrechung zu Ihrem Recht kommen.

Betriebsunterbrechungsversicherung - Was ist abgedeckt?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine betriebliche Versicherung, die häufig in einer Sachschadenversicherung eingebunden oder Teil einer Multi-Risk-Police ist. Das bedeutet, dass neben Sachschäden an bspw. Inventar, Ausstattung oder den betrieblichen Gebäuden auch Versicherungsschutz besteht, wenn aufgrund einer Betriebsunterbrechung Umsätze und Gewinne ausbleiben. Der Betriebsausfall kann in den meisten Unternehmen hohe Schäden verursachen und die wirtschaftliche Existenz bedrohen.

Ist die Betriebsunterbrechungsversicherung Bestandteil der Gebäudeversicherung, leistet sie, wenn der Betrieb infolge eines Schadens am Betriebsgebäude stillsteht. Als Bestandteil der Inventarversicherung besteht ein Leistungsanspruch, wenn nach einem versicherten Sachschaden an der Geschäftsausstattung der Betrieb eingeschränkt wird.

Für einen Anspruch aus der Betriebsunterbrechungsversicherung muss ein Sachschaden am vertraglich definierten Standort wie z.B. Gebäuden oder Grundstücken vorliegen. Dabei reicht es, wenn durch den Schaden der Betriebsablauf gestört oder eingeschränkt wird, selbst wenn nicht der gesamte Betrieb zum Erliegen kommt. Die Versicherung springt also häufig schon ein, wenn nur Teile des Betriebes durch das versicherte Ereignis beeinträchtigt sind.

Doch gerade gewerbliche Versicherungsverträge sind häufig sehr komplex und umfangreich. Wir haben Versicherungsverträge geprüft, die 100 und mehr Seiten klein gedruckte Versicherungsbedingungen hatten. In der Kombination mit häufig ebenfalls komplexen Versicherungsschäden ist es daher fast immer ratsam, von Anfang an einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht zumindest beratend hinzuzuziehen.

Mit einem Rechtsanwalt für die Betriebsunterbrechungsversicherung stellen Sie sicher, dass Sie auf Augenhöhe mit der Versicherung verhandeln können und Ihnen auch kleine, aber wichtige Details nicht entgehen.

Versicherte Leistungen und All-Risk-Deckung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist häufig in Gebäude- oder Inhaltsversicherungen eingebunden. Aus diesem Grund muss der Betriebsunterbrechung ein Sachschaden vorangehen, der durch eine versicherte Gefahr verursacht worden ist.

Als separate Police kann eine sogenannte „All-Risk-Deckung“, „Allgefahrendeckung“ oder „unbenannte Gefahren-Deckung“ abgesichert sein. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz im Fall eines Betriebsausfalls besteht, richtet sich immer nach dem jeweils geschlossenen Versicherungsvertrag.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nur der entstehende Geschäftsverlust abgedeckt ist, nicht der eigentliche Sachschaden. Der Sachschaden wird wiederum von einer Inhalts- oder Gebäudeversicherung bezahlt.

Versicherte Kosten und Leistungsansprüche

Jede Versicherung ist unterschiedlich ausgestaltet. Und man unterscheidet häufig auch zwischen einer „kleinen und großen“ Betriebsunterbrechungsversicherung. So können große Policen neben den laufenden Kosten auch Umsatzeinbußen erstatten. Diese Kosten und Leistungen können versichert sein:

  • Übernahme der laufenden Kosten: Fortlaufende Kosten wie Miete, Nebenkosten, Betriebskosten, Gehälter, Pacht, Versicherungsbeiträge etc. werden erstattet.
  • Umsatzausgleich: Die Police kann auch für den entgangenen Umsatz aufkommen.
  • Kostenübernahme bei Schadenbegrenzung: Maßnahmen, die der Geschäftsinhaber ergreift, um den Schaden zu reduzieren.

Die Dauer des Leistungszeitraums

Der Leistungszeitraum tritt in der sogenannten Haftzeit in Kraft. Standardmäßig beginnt diese mit dem Schadensereignis und dauert 12 Monate. Verlängerungen sind möglich, insbesondere wenn absehbar ist, dass der Betrieb nicht innerhalb der Standardzeit wieder voll funktionstüchtig ist.

Es sind also auch Leistungszeiträume von 24 oder 36 Monaten möglich. Sobald der Betrieb wieder in vollem Umfang funktioniert oder die vereinbarte Haftzeit abgelaufen ist, endet der Leistungszeitraum und es gibt keine weiteren Entschädigungen für zusätzliche Ausfälle.

Jetzt Termin vereinbaren

Ihr Anspruch im Fall des Betriebsausfalls

Diese 4 Kriterien müssen erfüllt sein, um von einer Betriebsunterbrechungsversicherung zu profitieren:

  • Es gab einen Sachschaden durch ein versichertes Risiko

  • Der Betrieb wurde unterbrochen oder gestört

  • Es resultierte ein finanzieller Verlust

  • Es besteht ein klarer Zusammenhang zwischen dem Sachschaden und dem Betriebsausfall sowie dem finanziellen Schaden

Vor allem der letzte Punkt ist häufig ein Streitthema mit der Betriebsunterbrechungsversicherung und wir haben hier schon vieles erlebt. So wurden Sachverständige von Versicherungen beauftragt, die diesen Zusammenhang völlig abgelehnt haben. Das kann Ihnen bspw. bei einem Wasserschaden passieren, der nur einen Teil des Gebäudes beschädigt, sodass Mitarbeiter theoretisch auf andere Büroflächen ausweichen können. Und bei Brandschäden kann es passieren, dass Versicherungen sich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz berufen, um von der Leistungspflicht befreit zu werden. Ebenso werden rückschauende Umsatzentwicklungen genutzt, um Leistungen zu kürzen, wenn bspw. Umsätze in den Vorjahren rückläufig waren.

Wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht kennen diese Einwände und Fallstricke. Mit Ihnen gemeinsam erarbeiten wir Lösungen, damit Sie im Fall einer Betriebsunterbrechung zu Ihrem Recht kommen. Das können Round-Table-Gespräche mit dem Schadenregulierer, Sachverständigenverfahren oder auch die gerichtliche Durchsetzung sein. Mit uns haben Sie 20 Jahre Berufserfahrung an Ihrer Seite.

Fallbeispiele

Diesen Kunden haben wir zu ihrem Recht verholfen 

305.000€ Versicherungsleistung bei Magenkrebs

Tankstellenbesitzer R. kann wegen Magenkrebs und daraus resultierenden psychischen Beschwerden nicht mehr arbeiten. Die Versicherung lehnte die Leistung ab. Nach einem langen Rechtsstreit zahlte der Versicherer mit der Hilfe von Wirth-Rechtsanwälte dem Mandanten 305.000 Euro.

Wie Wirt Rechtsanwälte dem Tankstellenbesitzer T. zu seinem Recht geholfen hat!

Tankstellenbesitzer R.

BU-Versicherung zahlt während Depression

Versicherungsvermittler B. erkrankt an einer schweren Depression. Die Versicherung lehnt die Leistung ab und berief sich u. a. auf Ausschlussklauseln. Wirth-Rechtsanwälte erstritt jedoch ein positives Urteil. Das Oberlandesgericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung.

Wie Wirt Rechtsanwälte Versicherungsvermittler B. zu seinem Recht geholfen hat!

Versicherungsvermittler B.

Anfechtung des Versicherungsvertrags abgelehnt

Beamtin U. ging mit Wirth-Rechtsanwälte erfolgreich gegen die Anfechtung des Versicherungsvertrages vor. Die Versicherung hatte mehrere Formfehler gemacht (auch Versicherungen passiert so etwas). Bereits außergerichtlich wurde der Anspruch anerkannt und die Anfechtung wieder zurückgenommen.
Wie Wirt Rechtsanwälte der Beamtin U. zu ihremRecht geholfen hat!
Beamtin U.

Wir stehen für Sie und Ihr Unternehmen ein

Wirth Rechtsanwälte

Ein Schaden im Unternehmen, ob am Inventar oder Gebäude, kann schon schlimm genug sein. Muss zusätzlich der Betrieb unterbrochen werden, tritt für viele Unternehmer das Worst-Case-Szenario ein. Denn trotz der Umsatzeinbußen fallen laufende Kosten an; Mitarbeiter wollen bezahlt werden, Vermieter fordern ihre Miete, Beiträge für Strom, Wasser, Versicherungen etc. sind weiterhin fällig.

Hier profitieren ganz klar Unternehmer, die eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen haben und nicht auf den laufenden Kosten sitzen bleiben.

Was aber, wenn sich der Versicherer weigert, die Kosten zu tragen?
Wenn der Schadenfall nicht ganz eindeutig ist oder Fristen versäumt wurden? Um gar nicht erst in eine solche Situation zu kommen, sollten Sie sich von Anfang an professionelle Unterstützung durch Anwälte holen.

Ziehen Sie einen Rechtsanwalt für die Betriebsunterbrechungsversicherung hinzu, der alle Fallstricken kennt und Ihnen zur Seite steht. Unsere Fachanwälte von Wirth Rechtsanwälte blicken auf jahrelange Erfahrung und Expertise zurück. So kann unser Team Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und im Optimalfall dafür sorgen, dass ein Rechtsstreit gar nicht erst eintreten muss. Wir stehen an Ihrer Seite und kämpfen für Ihr Recht.

Wir beraten Sie, wenn Sie uns brauchen. Rund 10.000 Mandanten vertrauen dem Team von Wirth Rechtsanwälte bereits. Ihr Rechtsanwalt für die Betriebsunterbrechungsversicherung. Erfahrung und Expertise seit 1998.

Die häufigsten Fragen bei Streitigkeiten mit der Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt, wenn Ihr Unternehmen durch einen versicherten Schaden – z. B. Brand, Leitungswasserschaden, Sturm, Einbruch oder auch Cyberangriff (je nach Vertrag) – den Betrieb vorübergehend einstellen muss. Versichert sind u. a. entgangene Gewinne, laufende Fixkosten und ggf. Löhne.
Zunächst sollte die Ablehnung genau geprüft werden. Häufig verweist der Versicherer auf Ausschlüsse, fehlende Mitwirkung oder angeblich nicht versicherte Ursachen. Wir fordern die Leistungsakte an, analysieren die Versicherungsbedingungen und klären, ob und wie Ihre Ansprüche durchgesetzt werden können.
Versichert sind regelmäßig Unterbrechungen durch Sachschäden, etwa durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch. In neueren Policen können auch Pandemien, Cybervorfälle oder Lieferkettenunterbrechungen eingeschlossen sein. Entscheidend sind die genauen Bedingungen – wir prüfen Ihren Versicherungsschutz.
Versicherer argumentieren oft mit angeblich fehlender „erheblicher Beeinträchtigung“. Dabei reichen schon Teilunterbrechungen aus, wenn sie zu Umsatzeinbußen oder Kosten führen. Wir prüfen, ob Ihre Betriebssituation die Voraussetzungen erfüllt – und setzen Ihre Rechte durch.
Der Versicherer stellt meist auf vergangene Umsätze und Betriebsergebnisse ab. Dabei kommt es häufig zu unrealistischen oder verkürzten Berechnungen. Wir lassen Ihre Zahlen durch externe Sachverständige oder Steuerberater nachvollziehbar aufbereiten – und fechten Kürzungen gezielt an.
Sie sind verpflichtet, den Schaden zu mindern – etwa durch Zwischenlösungen, Ausweichorte oder schnelles Handeln. Aber: Überzogene Anforderungen oder nachträgliche Vorwürfe dürfen nicht zu pauschalen Kürzungen führen. Wir prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist oder Ihre Ansprüche trotzdem bestehen.
Die Versicherung muss nach § 14 VVG „unverzüglich“ leisten, sobald die Schadenhöhe geklärt ist. Wiederholte Rückfragen oder ständige Nachforderungen sind oft unzulässig. Wir setzen Fristen, treiben die Regulierung voran und fordern ggf. auch Verzugszinsen ein.
Die BUV zahlt nur, wenn solche Fälle in Ihrer Police explizit abgesichert sind. Gerade bei Pandemien, Produktionsverboten oder Lieferengpässen kommt es auf konkrete Klauseln an. Wir prüfen, ob Ihr Vertrag solche Fälle abdeckt – und ob eine Leistungspflicht besteht.
Komplexe Schäden mit mehreren Ursachen führen oft zu Streitigkeiten über die „maßgebliche Ursache“. Versicherer versuchen, sich mit Verweis auf Ausschlüsse (z. B. „innere Betriebsvorgänge“) ihrer Leistungspflicht zu entziehen. Wir setzen uns für eine realitätsnahe Schadenzuordnung und volle Leistung ein.
Ja – allerdings gelten vertragliche und gesetzliche Fristen. Grundsätzlich verjähren Ansprüche nach 3 Jahren. In bestimmten Fällen – etwa bei Täuschung oder verzögerter Regulierung – kann die Frist auch verlängert sein. Wir prüfen, ob Ihre Forderungen noch durchsetzbar sind.
Oft ja – wenn es um die Durchsetzung eines konkreten Versicherungsfalls geht. Gerne stellen wir eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und klären, ob die Kosten für anwaltliche Beratung oder Klage übernommen werden.