Rechtsberatung zur Dienstunfähigkeitsversicherung
WENN DIE Dienstunfähigkeitsversicherung NICHT ZAHLT
Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf die Dienstunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen dabei, zu Ihrem Recht und Ihren Ansprüchen zu kommen. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Versicherungsrecht vertreten wir Sie deutschlandweit.
Was ist die Dienstunfähigkeitsversicherung und wie unterscheidet sie sich von der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung funktioniert im Wesentlichen ähnlich wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, enthält jedoch eine wesentliche Ergänzung speziell für Beamte: die sogenannte „Dienstunfähigkeitsklausel“ oder „Beamtenklausel“. Sollte ein Beamter aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, garantiert die Dienstunfähigkeitsversicherung die Zahlung einer zuvor vereinbarten monatlichen Rente.
Dies ist besonders wichtig, da Beamte bei vorzeitiger Pensionierung nur Anspruch auf die bis dahin erworbene Pension haben, die häufig niedriger ausfällt als die reguläre Altersversorgung. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese finanzielle Lücke. Damit dient auch die Berufsunfähigkeitsversicherung der Absicherung des einmal erreichten Einkommens, wird aber in den Bedingungen an die Besonderheiten im Beamtenrecht angepasst.
Fallbeispiele | Dienstunfähigkeitsversicherung
Drei typische Beispiele, bei denen Beamte, Soldaten oder Feuerwehrleute eine Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten haben
Fallbeispiele | Dienstunfähigkeitsversicherung
Drei typische Beispiele, bei denen Beamte, Soldaten oder Feuerwehrleute eine Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten haben
Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Wer dienstunfähig ist oder bei wem eine Dienstunfähigkeit besteht, ist gesetzlich festgelegt:
Ein Beamter auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes dauerhaft unfähig ist, seinen Dienstpflichten nachzukommen.
Anders als bei der Berufsunfähigkeit, bei der der Betroffene selbst Nachweise erbringen muss, hängt die Dienstunfähigkeit allein davon ab, ob der Dienstherr den Beamten in den Ruhestand versetzt. Grundlage für diese Entscheidung über die Dienstunfähigkeit ist häufig ein Gutachten des Amtsarztes. Da der Dienstherr über die Dienstunfähigkeit entscheidet, wird in vielen Versicherungsverträgen für Beamte eine spezielle Klausel eingefügt, die auf die Dienstunfähigkeit zugeschnitten ist.
Ohne eine solche Klausel könnte es vorkommen, dass ein Beamter zwar vom Dienstherrn pensioniert wird, aber keine Leistung aus der privaten Versicherung erhält, weil nach den Versicherungsbedingungen keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung handelt es sich daher um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die durch eine Klausel für den Fall der Dienstunfähigkeit ergänzt wird. Häufig sind dann bis auf diese ergänzenden Vereinbarung alle übrigen Regelung identisch zu einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Liegt keine Dienstunfähigkeitsklausel vor, müsste der Beamte nach seiner Pensionierung nachweisen, dass er im Sinne der Bedingungen der Versicherung berufsunfähig ist. Es könnte sich jedoch herausstellen, dass er noch in der Lage ist, seine frühere Tätigkeit zu mindestens 50 % auszuüben. In diesem Fall würde die Versicherung keine Leistungen erbringen, da die Bedingungen für Berufsunfähigkeit nicht erfüllt wären. An dieser Stelle greift die Dienstunfähigkeitsklausel, da sie im Fall der Pensionierung aufgrund von Dienstunfähigkeit eine unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit vorsieht.
Um Risiken für Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit abzusichern, ist es ratsam, eine solche Klausel in die Versicherung aufzunehmen.
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Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
In der Praxis haben sich verschiedene Varianten dieser Klausel zur Dienstunfähigkeit etabliert, die sich hinsichtlich der Absicherung deutlich unterscheiden.
Die "echte" Dienstunfähigkeitsklausel
Die sogenannte „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel bietet den größten Vorteil für den Versicherungsnehmer. Hierbei gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit automatisch als Berufsunfähigkeit, was bedeutet, dass der Versicherer die Einschätzung des Dienstherrn akzeptieren muss, ohne eigene Prüfungen zur Dienstunfähigkeit durchzuführen. Diese Regelung basiert auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), der entschied, dass die Versetzung in den Ruhestand eine unwiderlegliche Vermutung der Dienstunfähigkeit darstellt.
Für den Versicherungsnehmer ist dies besonders vorteilhaft, da der Versicherer keine eigene Überprüfung der Arbeitsfähigkeit vornehmen darf.
Die "unechte" Dienstunfähigkeitsklausel
Weniger günstig für den Beamten ist die sogenannte „unechte“ Dienstunfähigkeitsklausel. Diese Klausel besagt, dass neben der Versetzung in den Ruhestand eine zusätzliche gesundheitliche Überprüfung durch den Versicherer erforderlich ist. Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass er aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig ist, und der Versicherer kann die Entscheidung des Dienstherrn anfechten. In diesem Fall gilt die Versetzung in den Ruhestand nur als widerlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit, was zu einer strengeren Prüfung durch den Versicherer führt. Oft wird in diesen Verträgen auch festgelegt, dass der Versicherungsnehmer sich weiteren medizinischen Untersuchungen unterziehen muss.
Sowohl die echten als auch die unechten Dienstunfähigkeitsklauseln beziehen sich in der Regel auf alle Beamte, ohne dabei zu differenzieren, welches Beamtenverhältnis letztlich besteht. Das Beamtenverhältnis gilt erstmal auf Lebenszeit, und nach einer Dienstzeit von mehr als fünf Jahren entsteht bei Versetzung in den Ruhestand zusätzlich ein Anspruch auf Ruhegehalt. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung.
Allerdings gibt es davon einige Abweichungen:
Neben Beamten auf Lebenszeit können auch Beamte auf Probe in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Diese haben ihren Vorbereitungsdienst abgeschlossen und absolvieren eine Probezeit, bevor sie zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Wenn die Klauseln keine Einschränkung auf Beamte auf Lebenszeit enthalten, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Beamte auf Probe während ihrer Probezeit.
Beamte auf Probe haben allerdings keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Nach einer fünfjährigen Dienstzeit könnte jedoch ein Anspruch auf Versorgungsleistungen entstehen, der auch im Falle einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit neben der Versicherungsleistung geltend gemacht werden könnte.
Eine weitere Form des Beamtenverhältnisses betrifft die Verbeamtung auf Widerruf. Häufig werden Rechtsreferendare für den Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf beschäftigt, bevor sie ihr 2. Staatsexamen ablegen. Beamte auf Widerruf, die sich in der Ausbildung oder im Vorbereitungsdienst befinden, können jederzeit entlassen werden. Allerdings können auch solche Beamte einen Anspruch in einer Dienstunfähigkeitsversicherung haben, wenn sie aufgrund ihrer Gesundheit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.
Wenn Beamte auf Probe oder auf Widerruf in den Versicherungsbedingungen vom Schutz ausgeschlossen sind, können sie im Falle einer Versetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit keine Versicherungsleistungen beanspruchen. Es ist daher entscheidend, die Vertragsbedingungen der Dienstunfähigkeitsversicherung sorgfältig zu prüfen, um den genauen Umfang des Versicherungsschutzes zu verstehen.
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7 Tipps zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Typische Fallstricke bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung
Bei der Geltendmachung von Leistungen aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) gibt es einige typische Fallstricke, die dazu führen können, dass der Versicherer die Zahlung verweigert oder verzögert.
Diese Versicherungen sind speziell für Beamte, wie bspw. Feuerleute, Soldaten oder auch Verwaltungsmitarbieter konzipiert, um die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit abzusichern. Hier sind häufige Problemfelder:
Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit einer Dienstunfähigkeit. Viele DU-Versicherungen zahlen nur, wenn eine formelle Dienstunfähigkeitsbescheinigung durch den Dienstherrn vorliegt.
Tipp: Achten Sie auf eine erweiterte Klausel, die Leistungen auch bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit ohne formelle Versetzung in den Ruhestand vorsieht.Fehlende Dienstunfähigkeitsklausel
In einigen Versicherungen fehlt eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, sodass der Versicherer Leistungen nur dann erbringt, wenn Sie wie ein Angestellter berufsunfähig sind. Hier kann es trotz einer vom Dienstherr festgestellten Dienstunfähigkeit und Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu einer weiteren Prüfung durch die Versicherung kommen.
Tipp: Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält, die speziell auf Beamte oder Soldaten abgestimmt ist.Anforderungen an die Nachweisdokumente
Versicherer verlangen oft umfangreiche ärztliche Gutachten und Nachweise. Das kann insbesondere dann passieren, wenn nur eine so genannte unechte DU – Klausel abgeschlossen wurde, also die Versicherung noch die Möglichkeit hat, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu überprüfen. Fehlen bestimmte Dokumente oder sind diese nicht präzise formuliert, kann es zu Ablehnungen kommen.
Tipp: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt unterstützen, um vollständige und korrekte Nachweise einzureichen.Eingeschränkte Definition von Dienstunfähigkeit
Manche Versicherungen leisten nur, wenn Sie vollständig dienstunfähig sind. Bei einer teilweisen Dienstunfähigkeit (z. B. Reduzierung auf eine Teilzeitstelle) kann die Leistung verweigert werden.
Tipp: Prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice, insbesondere die Definition von Dienstunfähigkeit.Nichtbeachtung von Nachversicherungsgarantien
Wenn Sie eine Beförderung oder eine Erhöhung Ihrer Besoldungsstufe erhalten, kann Ihre Versicherungssumme unzureichend sein, falls Sie die Nachversicherungsgarantie nicht genutzt haben.
Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit zur Anpassung der Versicherungssumme bei beruflichen Veränderungen.Wartezeiten
Einige Versicherungen vereinbaren so genannte Wartezeiten. Dass bedeutet, dass sie den vollständigen Versicherungsschutz erst nach einer gewissen Zeit (Wartezeit) haben. Bevor sie daher Ansprüche geltend machen, prüfen Sie, ob Wartezeiten vereinbart und idealerweise auch bereits abgelaufen sind.
Leistungsdauer
Ebenfalls ist es möglich, dass die DU – Leistung nur für eine gewisse Zeit erbracht wird, und Versicherungen sich danach das Recht vorbehalten, die weiterhin bestehende Dienstunfähigkeit beziehungsweise dann Berufsunfähigkeit zu überprüfen. Das kann zu einigen Überraschungen führen, insbesondere dann, wenn man sich auf die Versicherungsleistung eingestellt und darauf verlassen hat, dass diese so lange weiter gezahlt wird, bis man wieder einer ähnlichen Tätigkeit nachgehen kann.
Tipp: Prüfen Sie daher genau ihre Vertrag und ihre Versicherungsbedingungen und ziehen Sie, idealerweise einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu rate, wie im gegebenen Fall damit umzugehen wäre.Achten Sie auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel.
Seien Sie bei den Gesundheitsangaben im Antrag ehrlich und vollständig.
Informieren Sie den Versicherer frühzeitig über drohende Dienstunfähigkeit.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Nachweise und Gutachten korrekt einreichen.
Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Versicherungssumme noch ausreichend ist.
Zusammenfassung der Tipps zur Vermeidung von Fallstricken
Sollten Sie Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungen benötigen, kann es sinnvoll sein, sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder an Verbraucherschutzorganisationen zu wenden.
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