
Rechtsberatung zur Dienstunfähigkeitsversicherung
WENN DIE Dienstunfähigkeitsversicherung NICHT ZAHLT
Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf die Dienstunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen dabei, zu Ihrem Recht und Ihren Ansprüchen zu kommen. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Versicherungsrecht vertreten wir Sie deutschlandweit.
Was ist die Dienstunfähigkeitsversicherung und wie unterscheidet sie sich von der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung funktioniert im Wesentlichen ähnlich wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, enthält jedoch eine wesentliche Ergänzung speziell für Beamte: die sogenannte „Dienstunfähigkeitsklausel“ oder „Beamtenklausel“. Sollte ein Beamter aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, garantiert die Dienstunfähigkeitsversicherung die Zahlung einer zuvor vereinbarten monatlichen Rente.
Dies ist besonders wichtig, da Beamte bei vorzeitiger Pensionierung nur Anspruch auf die bis dahin erworbene Pension haben, die häufig niedriger ausfällt als die reguläre Altersversorgung. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese finanzielle Lücke. Damit dient auch die Dienstunfähigkeitsversicherung der Absicherung des einmal erreichten Einkommens, wird aber in den Bedingungen an die Besonderheiten im Beamtenrecht angepasst.
Fallbeispiele | Dienstunfähigkeitsversicherung
Drei typische Beispiele, bei denen Beamte, Soldaten oder Feuerwehrleute eine Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten haben
Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Wer dienstunfähig ist oder bei wem eine Dienstunfähigkeit besteht, ist gesetzlich festgelegt:
Ein Beamter auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes dauerhaft unfähig ist, seinen Dienstpflichten nachzukommen.
Anders als bei der Berufsunfähigkeit, bei der der Betroffene selbst Nachweise erbringen muss, hängt die Dienstunfähigkeit allein davon ab, ob der Dienstherr den Beamten in den Ruhestand versetzt. Grundlage für diese Entscheidung über die Dienstunfähigkeit ist häufig ein Gutachten des Amtsarztes. Da der Dienstherr über die Dienstunfähigkeit entscheidet, wird in vielen Versicherungsverträgen für Beamte eine spezielle Klausel eingefügt, die auf die Dienstunfähigkeit zugeschnitten ist.
Ohne eine solche Klausel könnte es vorkommen, dass ein Beamter zwar vom Dienstherrn pensioniert wird, aber keine Leistung aus der privaten Versicherung erhält, weil nach den Versicherungsbedingungen keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung handelt es sich daher um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die durch eine Klausel für den Fall der Dienstunfähigkeit ergänzt wird. Häufig sind dann bis auf diese ergänzenden Vereinbarung alle übrigen Regelung identisch zu einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Liegt keine Dienstunfähigkeitsklausel vor, müsste der Beamte nach seiner Pensionierung nachweisen, dass er im Sinne der Bedingungen der Versicherung berufsunfähig ist. Es könnte sich jedoch herausstellen, dass er noch in der Lage ist, seine frühere Tätigkeit zu mindestens 50 % auszuüben. In diesem Fall würde die Versicherung keine Leistungen erbringen, da die Bedingungen für Berufsunfähigkeit nicht erfüllt wären. An dieser Stelle greift die Dienstunfähigkeitsklausel, da sie im Fall der Pensionierung aufgrund von Dienstunfähigkeit eine unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit vorsieht.
Um Risiken für Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit abzusichern, ist es ratsam, eine solche Klausel in die Versicherung aufzunehmen.
Unser Beratungsablauf bei Wirth Rechtsanwälte
Ihr Weg zur rechtssicheren Lösung
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern Sie Ihr Anliegen. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Fall aussichtsreich ist und ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.
Individuelle Handlungsempfehlungen nach Mandatserteilung
Nach Beauftragung erarbeiten wir passgenaue, rechtssichere Lösungen – sei es zur Vertragsgestaltung oder zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sie erhalten klare Handlungsschritte und eine transparente Kostenübersicht.
Umsetzung mit unserer Expertise und Rechtsschutz-Check
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Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
In der Praxis haben sich verschiedene Varianten dieser Klausel zur Dienstunfähigkeit etabliert, die sich hinsichtlich der Absicherung deutlich unterscheiden.
Die "echte" Dienstunfähigkeitsklausel
Die sogenannte „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel bietet den größten Vorteil für den Versicherungsnehmer. Hierbei gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit automatisch als Berufsunfähigkeit, was bedeutet, dass der Versicherer die Einschätzung des Dienstherrn akzeptieren muss, ohne eigene Prüfungen zur Dienstunfähigkeit durchzuführen. Diese Regelung basiert auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), der entschied, dass die Versetzung in den Ruhestand eine unwiderlegliche Vermutung der Dienstunfähigkeit darstellt.
Für den Versicherungsnehmer ist dies besonders vorteilhaft, da der Versicherer keine eigene Überprüfung der Arbeitsfähigkeit vornehmen darf.
Die "unechte" Dienstunfähigkeitsklausel
Weniger günstig für den Beamten ist die sogenannte „unechte“ Dienstunfähigkeitsklausel. Diese Klausel besagt, dass neben der Versetzung in den Ruhestand eine zusätzliche gesundheitliche Überprüfung durch den Versicherer erforderlich ist. Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass er aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig ist, und der Versicherer kann die Entscheidung des Dienstherrn anfechten. In diesem Fall gilt die Versetzung in den Ruhestand nur als widerlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit, was zu einer strengeren Prüfung durch den Versicherer führt. Oft wird in diesen Verträgen auch festgelegt, dass der Versicherungsnehmer sich weiteren medizinischen Untersuchungen unterziehen muss.
Sowohl die echten als auch die unechten Dienstunfähigkeitsklauseln beziehen sich in der Regel auf alle Beamte, ohne dabei zu differenzieren, welches Beamtenverhältnis letztlich besteht. Das Beamtenverhältnis gilt erstmal auf Lebenszeit, und nach einer Dienstzeit von mehr als fünf Jahren entsteht bei Versetzung in den Ruhestand zusätzlich ein Anspruch auf Ruhegehalt. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung.
Allerdings gibt es davon einige Abweichungen:
Neben Beamten auf Lebenszeit können auch Beamte auf Probe in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Diese haben ihren Vorbereitungsdienst abgeschlossen und absolvieren eine Probezeit, bevor sie zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Wenn die Klauseln keine Einschränkung auf Beamte auf Lebenszeit enthalten, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Beamte auf Probe während ihrer Probezeit.
Beamte auf Probe haben allerdings keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Nach einer fünfjährigen Dienstzeit könnte jedoch ein Anspruch auf Versorgungsleistungen entstehen, der auch im Falle einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit neben der Versicherungsleistung geltend gemacht werden könnte.
Eine weitere Form des Beamtenverhältnisses betrifft die Verbeamtung auf Widerruf. Häufig werden Rechtsreferendare für den Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf beschäftigt, bevor sie ihr 2. Staatsexamen ablegen. Beamte auf Widerruf, die sich in der Ausbildung oder im Vorbereitungsdienst befinden, können jederzeit entlassen werden. Allerdings können auch solche Beamte einen Anspruch in einer Dienstunfähigkeitsversicherung haben, wenn sie aufgrund ihrer Gesundheit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.
Wenn Beamte auf Probe oder auf Widerruf in den Versicherungsbedingungen vom Schutz ausgeschlossen sind, können sie im Falle einer Versetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit keine Versicherungsleistungen beanspruchen. Es ist daher entscheidend, die Vertragsbedingungen der Dienstunfähigkeitsversicherung sorgfältig zu prüfen, um den genauen Umfang des Versicherungsschutzes zu verstehen.





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7 Tipps zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Typische Fallstricke bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung
Bei der Geltendmachung von Leistungen aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) gibt es einige typische Fallstricke, die dazu führen können, dass der Versicherer die Zahlung verweigert oder verzögert.
Diese Versicherungen sind speziell für Beamte, wie bspw. Feuerleute, Soldaten oder auch Verwaltungsmitarbieter konzipiert, um die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit abzusichern. Hier sind häufige Problemfelder:
Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit einer Dienstunfähigkeit. Viele DU-Versicherungen zahlen nur, wenn eine formelle Dienstunfähigkeitsbescheinigung durch den Dienstherrn vorliegt.
Tipp: Achten Sie auf eine erweiterte Klausel, die Leistungen auch bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit ohne formelle Versetzung in den Ruhestand vorsieht.Fehlende Dienstunfähigkeitsklausel
In einigen Versicherungen fehlt eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, sodass der Versicherer Leistungen nur dann erbringt, wenn Sie wie ein Angestellter berufsunfähig sind. Hier kann es trotz einer vom Dienstherr festgestellten Dienstunfähigkeit und Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu einer weiteren Prüfung durch die Versicherung kommen.
Tipp: Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält, die speziell auf Beamte oder Soldaten abgestimmt ist.Anforderungen an die Nachweisdokumente
Versicherer verlangen oft umfangreiche ärztliche Gutachten und Nachweise. Das kann insbesondere dann passieren, wenn nur eine so genannte unechte DU – Klausel abgeschlossen wurde, also die Versicherung noch die Möglichkeit hat, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu überprüfen. Fehlen bestimmte Dokumente oder sind diese nicht präzise formuliert, kann es zu Ablehnungen kommen.
Tipp: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt unterstützen, um vollständige und korrekte Nachweise einzureichen.Eingeschränkte Definition von Dienstunfähigkeit
Manche Versicherungen leisten nur, wenn Sie vollständig dienstunfähig sind. Bei einer teilweisen Dienstunfähigkeit (z. B. Reduzierung auf eine Teilzeitstelle) kann die Leistung verweigert werden.
Tipp: Prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice, insbesondere die Definition von Dienstunfähigkeit.Nichtbeachtung von Nachversicherungsgarantien
Wenn Sie eine Beförderung oder eine Erhöhung Ihrer Besoldungsstufe erhalten, kann Ihre Versicherungssumme unzureichend sein, falls Sie die Nachversicherungsgarantie nicht genutzt haben.
Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit zur Anpassung der Versicherungssumme bei beruflichen Veränderungen.Wartezeiten
Einige Versicherungen vereinbaren so genannte Wartezeiten. Dass bedeutet, dass sie den vollständigen Versicherungsschutz erst nach einer gewissen Zeit (Wartezeit) haben. Bevor sie daher Ansprüche geltend machen, prüfen Sie, ob Wartezeiten vereinbart und idealerweise auch bereits abgelaufen sind.
Leistungsdauer
Ebenfalls ist es möglich, dass die DU – Leistung nur für eine gewisse Zeit erbracht wird, und Versicherungen sich danach das Recht vorbehalten, die weiterhin bestehende Dienstunfähigkeit beziehungsweise dann Berufsunfähigkeit zu überprüfen. Das kann zu einigen Überraschungen führen, insbesondere dann, wenn man sich auf die Versicherungsleistung eingestellt und darauf verlassen hat, dass diese so lange weiter gezahlt wird, bis man wieder einer ähnlichen Tätigkeit nachgehen kann.
Tipp: Prüfen Sie daher genau ihre Vertrag und ihre Versicherungsbedingungen und ziehen Sie, idealerweise einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu rate, wie im gegebenen Fall damit umzugehen wäre.Achten Sie auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel.
Seien Sie bei den Gesundheitsangaben im Antrag ehrlich und vollständig.
Informieren Sie den Versicherer frühzeitig über drohende Dienstunfähigkeit.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Nachweise und Gutachten korrekt einreichen.
Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Versicherungssumme noch ausreichend ist.
Zusammenfassung der Tipps zur Vermeidung von Fallstricken
Sollten Sie Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungen benötigen, kann es sinnvoll sein, sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder an Verbraucherschutzorganisationen zu wenden.
Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!
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Wirth Rechtsanwälte
Die häufigsten Fragen bei Rechtsberatungen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt sie die Kosten für die Rechtsberatung bei Wirth Rechtsanwälte?
Schicken Sie uns gern die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung und das Ablehnungsschreiben der Dienstunfähigkeitsversicherungzu. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht stellen wir gern für Sie eine Deckungsschutzanfrage bei der Versicherung. Rufen Sie gern an, dann können wir den Fall bereits kostenfrei vorbesprechen.
Ich möchte einen DU-Leistungsantrag stellen, zahlt dann auch die Rechtsschutzversicherung?
Das bedeutet nicht unbedingt, dass die Leistung der Dienstunfähigkeitsversicherung abgelehnt sein muss. Es reicht schon aus, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung die Leistungsregulierung verschleppt/ verzögert. Aber es muss zumindest ein Streitpunkt mit der Versicherung vorliegen, damit auch eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernimmt.
Möchten Sie den DU-Leistungsantrag zunächst erneut stellen, dann können wir sie durchaus auch gegen ein Erfolgshonorar vertreten. Dann entstehen erst Kosten, wenn die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet. Rufen Sie uns gern dazu an, damit wir besprechen können, ob in Ihrem Fall diese Möglichkeit besteht.
Meine Dienstunfähigkeitsversicherung verzögert die Leistungsregulierung. Was kann ich tun?
Dafür kann die Dienstunfähigkeitsversicherung mitunter auch mehrere Gutachten einholen. Andererseits darf der Versicherer die DU-Leistungsregulierung nicht unnötig verzögern. Das geschieht beispielsweise dann, wenn wiederholt die gleichen und zum Teil unnötigen Fragen gestellt werden.
Kontaktieren Sie in diesem Fall unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der gegebenenfalls mit einem Anwaltsschreiben ihre Position darlegt und für eine zügige Regulierung sorgt.
Meine DU-Versicherung hat die Leistung befristet. Was kann ich tun?
Wir prüfen für Sie, ob die Befristung formell korrekt und materiell gerechtfertigt ist – und setzen uns gegebenenfalls für eine Verlängerung oder unbefristete Leistung ein.
Meine Dienstunfähigkeitsversicherung bietet mir einen Vergleich an. Soll ich diesen annehmen?
Unterschreiben Sie auf keinen Fall voreilig Vergleichsangebote der Dienstunfähigkeitsversicherung, da diese mitunter auch Abfindungsklauseln enthalten und damit bewirken, dass sie rechtsverbindlich vollständig für diesen DU-Versicherungsfall abgefunden werden.
Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten. Rufen Sie dafür gern an.
Meine DU-Versicherung lehnt die Leistung ab. Was sind die nächsten Schritte?
Lassen Sie ab diesem Zeitpunkt die Korrespondenz mit der Dienstunfähigkeitsversicherung ausschließlich durch einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht führen. Dieser kann mit Ihnen gemeinsam genau prüfen, aus welchen Gründen die DU-Ablehnung erfolgt ist und mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen. Rufen Sie uns dazu gern an.
Meine DU-Versicherung wirft mir eine Obliegenheitsverletzung vor. Darf sie das?
Meine DU-Versicherung wirft mir Arglist vor und erklärt die Anfechtung des Versicherungsvertrages. Was sind die nächsten Schritte?
Vermeiden Sie es auf jeden Fall, sich gegenüber der Dienstunfähigkeitsversicherung zu rechtfertigen. Damit machen Sie es häufig nur noch schlimmer, weil Sie aus gut gemeinten Gründen unter Umständen Dinge gegenüber der DU-Versicherung eingestehen, die sich danach nicht mehr ändern lassen. Die Korrespondenz mit der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte nach der Anfechtung ausschließlich über einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht laufen.
Meine Dienstunfähigkeitsversicherung hat den Rücktritt und die Vertragsanpassung erklärt. Darf sie das?
Besprechen Sie weitere Schritte mit einem Experten für DU-Versicherungsrecht. Ein Fachanwalt kann unter anderem genau prüfen, ob die erforderliche Belehrung im DU-Versicherungsantrag ausreichend war oder sonstige Gründe für die Nicht-Bantwortung von Gesundheitsfragen vorlagen. Ein Anwalt für DU-Versicherungsrecht kann auch prüfen, ob der sogenannte "Kausalitätsgegenbeweis" geführt werden kann. Danach muss die Dienstunfähigkeitsversicherung auch dann zahlen, wenn die Krankheit, die zur Dienstunfähigkeit geführt hat, nichts mit der Krankheit zu tun hat, die gegebenenfalls im DU-Versicherungsantrag nicht wahrheitsgemäß angegeben wurde. Hier steckt der Teufel aber im Detail und dieses Detail sollten Sie in jedem Fall mit einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht besprechen.
Die Versicherung erklärt die Anfechtung wegen einer anderen Krankheit, die mit meiner Dienstunfähigkeit nichts zu tun hat. Die Dienstunfähigkeitsversicherung muss trotzdem zahlen, ist das richtig?
Aber Achtung: Das gilt nur bei dem Rücktritt und auch nur dann, wenn kein arglistiges Verhalten vorliegt. Hat die DU-Versicherung beispielsweise auch die Anfechtung erklärt und/oder stellt sie Ihr Verhalten als arglistig da, dann könnte dieser Einwand nicht erhoben werden.
Meine Versicherung leistet, möchte aber nun ihre Leistungsverpflichtung nachprüfen. Darf die Dienstunfähigkeitsversicherung das?
Ähnlich wie bei einem Leistungsantrag gilt auch hier, dass mitunter Kleinigkeiten darüber entscheiden, ob die DU-Nachprüfung für Sie erfolgreich verläuft oder die Dienstunfähigkeitsversicherung danach ihre Leistung einstellt. Lassen Sie sich in solchen Fällen von einem Experten für DU-Versicherungsrecht beraten. Ein Fachanwalt kann Ihnen aufzeigen, worauf es ankommt und was zu tun ist.
Meine Dienstunfähigkeitsversicherung hat die Leistung wieder eingestellt. Was ist zu tun?
Dies muss Ihnen gegenüber ausdrücklich erklärt worden sein und die Entscheidung der DU-Versicherung muss für Sie nachvollziehbar begründet sein. Ob einerseits diese formalen Voraussetzungen erfüllt wurden und andererseits auch tatsächlich Gründe vorliegen, die eine Leistungserstellung der DU-Versicherung rechtfertigen, kann Ihnen belastbar nur ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht sagen. Lassen Sie sich in solchen Fällen gern von Wirth Rechtsanwälten beraten und die weiteren Schritte planen.
Meine Dienstunfähigkeitsversicherung möchte mich auf eine andere Tätigkeit verweisen. Darf sie das?
Das bedeutet, dass Sie diese Tätigkeit nicht konkret ausüben müssen, sondern es für eine erfolgreiche Verweisung ausreicht, wenn Sie dies „abstrakt“ tun könnten. Moderne bedingungen der Dienstunfähigkeitsversicherung enthalten häufig aber nur die Möglichkeit einer "konkreten Verweisung".
Das bedeutet, dass Sie die Tätigkeit konkret ausüben müssen und die Versicherung nur dann leistungsfrei wird, wenn sie Sie auf diese konkrete Tätigkeit verweisen kann. Das setzt in beiden Fällen aber voraus, dass die Tätigkeiten vergleichbar sind. Dafür stellen Versicherungsbedingungen häufig auf Kenntnisse und Erfahrungen sowie die Lebensstellung ab.
Es gibt hierzu unzählige Rechtsprechungen, wann eine DU-Verweisung zumutbar oder eben nicht zumutbar ist. Welche Erfolgsaussichten Sie in solchen Fällen haben, das sollten Sie mit einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht besprechen. Lassen Sie sich gern von Wirth Rechtsanwälten beraten.



