Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung

Rechtsberatung zur Dienstunfähigkeitsversicherung 

WENN DIE Dienstunfähigkeitsversicherung NICHT ZAHLT

Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf die Dienstunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen dabei, zu Ihrem Recht und Ihren Ansprüchen zu kommen. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Versicherungsrecht vertreten wir Sie deutschlandweit.

Was ist die Dienstunfähigkeitsversicherung und wie unterscheidet sie sich von der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung funktioniert im Wesentlichen ähnlich wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, enthält jedoch eine wesentliche Ergänzung speziell für Beamte: die sogenannte „Dienstunfähigkeitsklausel“ oder „Beamtenklausel“. Sollte ein Beamter aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, garantiert die Dienstunfähigkeitsversicherung die Zahlung einer zuvor vereinbarten monatlichen Rente.

Dies ist besonders wichtig, da Beamte bei vorzeitiger Pensionierung nur Anspruch auf die bis dahin erworbene Pension haben, die häufig niedriger ausfällt als die reguläre Altersversorgung. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese finanzielle Lücke. Damit dient auch die Dienstunfähigkeitsversicherung der Absicherung des einmal erreichten Einkommens, wird aber in den Bedingungen an die Besonderheiten im Beamtenrecht angepasst.

Fallbeispiele | Dienstunfähigkeitsversicherung

Drei typische Beispiele, bei denen Beamte, Soldaten oder Feuerwehrleute eine Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten haben

Verwaltungsbeamter mit schwerer chronischer Erkrankung

Ein Verwaltungsbeamter erkrankte an Multipler Sklerose. Im Verlauf der Krankheit verschlechterte sich sein Gesundheitszustand so weit, dass er seine Tätigkeit im öffentlichen Dienst nicht mehr wahrnehmen konnte. Nachdem der Amtsarzt die dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt hatte, wurde er vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung begann daraufhin mit der Auszahlung der vereinbarten monatlichen Rente. 

Büroangestellter im Gespräch per Videokonferenz, mit Laptop und Akten auf dem Schreibtisch. Fallbeispiel: Rechtsbeistand bei Streit mit der Dienstunfähigkeitsversicherung wegen einer chronischen Erkrankung.

Verwaltungsbeamter

Name und Bild aus datenschutzrechtlichen Gründen verändert

Soldat mit Rückenverletzung nach Unfall im Einsatz

Ein Soldat der Bundeswehr erlitt während eines Einsatzes eine schwere Wirbelsäulenverletzung bei einem Unfall. Trotz erfolgreicher Operation und Rehabilitationsmaßnahmen blieb eine dauerhafte Einschränkung der Beweglichkeit und Belastbarkeit bestehen. Aufgrund der daraus resultierenden dauerhaften Dienstunfähigkeit wurde er aus dem aktiven Dienst entlassen. Die Versicherung zahlte ihm daraufhin eine Dienstunfähigkeitsrente. 

oldat in Uniform, der in einer Gruppe salutiert, bei Sonnenuntergang. Fallbeispiel: Juristische Unterstützung bei Problemen mit der Dienstunfähigkeitsversicherung nach einer Rückenverletzung.

Soldat

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Feuerwehrmann mit posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS)

Ein Branddirektor entwickelte nach mehreren belastenden Einsätzen (z. B. Verkehrsunfälle mit Todesopfern, schwere Brände mit Verletzten) eine posttraumatische Belastungsstörung. Trotz längerer psychotherapeutischer Behandlung war er nicht mehr in der Lage, den Dienst auszuüben. Nach der Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn leistete die Dienstunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. 

Porträt eines erfahrenen Feuerwehrmanns in Uniform und Schutzhelm vor einem Feuerwehrauto. Fallbeispiel: Unterstützung bei Problemen mit der Dienstunfähigkeitsversicherung aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS).

Branddirektor

Name und Bild aus datenschutzrechtlichen Gründen verändert

Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit 

Wer dienstunfähig ist oder bei wem eine Dienstunfähigkeit besteht, ist gesetzlich festgelegt:

Ein Beamter auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes dauerhaft unfähig ist, seinen Dienstpflichten nachzukommen.

Anders als bei der Berufsunfähigkeit, bei der der Betroffene selbst Nachweise erbringen muss, hängt die Dienstunfähigkeit allein davon ab, ob der Dienstherr den Beamten in den Ruhestand versetzt. Grundlage für diese Entscheidung über die Dienstunfähigkeit ist häufig ein Gutachten des Amtsarztes. Da der Dienstherr über die Dienstunfähigkeit entscheidet, wird in vielen Versicherungsverträgen für Beamte eine spezielle Klausel eingefügt, die auf die Dienstunfähigkeit zugeschnitten ist.

Ohne eine solche Klausel könnte es vorkommen, dass ein Beamter zwar vom Dienstherrn pensioniert wird, aber keine Leistung aus der privaten Versicherung erhält, weil nach den Versicherungsbedingungen keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung handelt es sich daher um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die durch eine Klausel für den Fall der Dienstunfähigkeit ergänzt wird. Häufig sind dann bis auf diese ergänzenden Vereinbarung alle übrigen Regelung identisch zu einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Liegt keine Dienstunfähigkeitsklausel vor, müsste der Beamte nach seiner Pensionierung nachweisen, dass er im Sinne der Bedingungen der Versicherung berufsunfähig ist. Es könnte sich jedoch herausstellen, dass er noch in der Lage ist, seine frühere Tätigkeit zu mindestens 50 % auszuüben. In diesem Fall würde die Versicherung keine Leistungen erbringen, da die Bedingungen für Berufsunfähigkeit nicht erfüllt wären. An dieser Stelle greift die Dienstunfähigkeitsklausel, da sie im Fall der Pensionierung aufgrund von Dienstunfähigkeit eine unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit vorsieht.

Um Risiken für Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit abzusichern, ist es ratsam, eine solche Klausel in die Versicherung aufzunehmen.

Unser Beratungsablauf bei Wirth Rechtsanwälte

Ihr Weg zur rechtssicheren Lösung

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern Sie Ihr Anliegen. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Fall aussichtsreich ist und ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.

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Wir begleiten Sie kompetent bei jedem Schritt – von der Erstellung der erforderlichen Rechtsdokumente über die Kommunikation mit Versicherern bis zur Vertretung Ihrer Interessen, auch vor Gericht. Dabei prüfen wir laufend die Rechtsschutzdeckung, um Ihr Kostenrisiko so gering wie möglich zu halten.

Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit 

In der Praxis haben sich verschiedene Varianten dieser Klausel zur Dienstunfähigkeit etabliert, die sich hinsichtlich der Absicherung deutlich unterscheiden. 

Die "echte" Dienstunfähigkeitsklausel 

Die sogenannte „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel bietet den größten Vorteil für den Versicherungsnehmer. Hierbei gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit automatisch als Berufsunfähigkeit, was bedeutet, dass der Versicherer die Einschätzung des Dienstherrn akzeptieren muss, ohne eigene Prüfungen zur Dienstunfähigkeit durchzuführen. Diese Regelung basiert auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), der entschied, dass die Versetzung in den Ruhestand eine unwiderlegliche Vermutung der Dienstunfähigkeit darstellt.

Für den Versicherungsnehmer ist dies besonders vorteilhaft, da der Versicherer keine eigene Überprüfung der Arbeitsfähigkeit vornehmen darf.

Die "unechte" Dienstunfähigkeitsklausel 

Weniger günstig für den Beamten ist die sogenannte „unechte“ Dienstunfähigkeitsklausel. Diese Klausel besagt, dass neben der Versetzung in den Ruhestand eine zusätzliche gesundheitliche Überprüfung durch den Versicherer erforderlich ist. Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass er aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig ist, und der Versicherer kann die Entscheidung des Dienstherrn anfechten. In diesem Fall gilt die Versetzung in den Ruhestand nur als widerlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit, was zu einer strengeren Prüfung durch den Versicherer führt. Oft wird in diesen Verträgen auch festgelegt, dass der Versicherungsnehmer sich weiteren medizinischen Untersuchungen unterziehen muss.

Sowohl die echten als auch die unechten Dienstunfähigkeitsklauseln beziehen sich in der Regel auf alle Beamte, ohne dabei zu differenzieren, welches Beamtenverhältnis letztlich besteht. Das Beamtenverhältnis gilt erstmal auf Lebenszeit, und nach einer Dienstzeit von mehr als fünf Jahren entsteht bei Versetzung in den Ruhestand zusätzlich ein Anspruch auf Ruhegehalt. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Allerdings gibt es davon einige Abweichungen:

Neben Beamten auf Lebenszeit können auch Beamte auf Probe in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Diese haben ihren Vorbereitungsdienst abgeschlossen und absolvieren eine Probezeit, bevor sie zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Wenn die Klauseln keine Einschränkung auf Beamte auf Lebenszeit enthalten, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Beamte auf Probe während ihrer Probezeit.

Beamte auf Probe haben allerdings keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Nach einer fünfjährigen Dienstzeit könnte jedoch ein Anspruch auf Versorgungsleistungen entstehen, der auch im Falle einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit neben der Versicherungsleistung geltend gemacht werden könnte.

Eine weitere Form des Beamtenverhältnisses betrifft die Verbeamtung auf Widerruf. Häufig werden Rechtsreferendare für den Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf beschäftigt, bevor sie ihr 2. Staatsexamen ablegen. Beamte auf Widerruf, die sich in der Ausbildung oder im Vorbereitungsdienst befinden, können jederzeit entlassen werden. Allerdings können auch solche Beamte einen Anspruch in einer Dienstunfähigkeitsversicherung haben, wenn sie aufgrund ihrer Gesundheit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.

Wenn Beamte auf Probe oder auf Widerruf in den Versicherungsbedingungen vom Schutz ausgeschlossen sind, können sie im Falle einer Versetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit keine Versicherungsleistungen beanspruchen. Es ist daher entscheidend, die Vertragsbedingungen der Dienstunfähigkeitsversicherung sorgfältig zu prüfen, um den genauen Umfang des Versicherungsschutzes zu verstehen.

Daniel Berger, Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Wirth Rechtsanwälte
Gründer von Wirth Rechtsanwälte Norman Wirth vor einer beleuchtenden Steinwand - Querformat
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Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Wirth Rechtsanwälte
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7 Tipps zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Typische Fallstricke bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung

Bei der Geltendmachung von Leistungen aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) gibt es einige typische Fallstricke, die dazu führen können, dass der Versicherer die Zahlung verweigert oder verzögert.

Diese Versicherungen sind speziell für Beamte, wie bspw. Feuerleute, Soldaten oder auch Verwaltungsmitarbieter konzipiert, um die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit abzusichern. Hier sind häufige Problemfelder:

  • Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

    Eine Berufsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit einer Dienstunfähigkeit. Viele DU-Versicherungen zahlen nur, wenn eine formelle Dienstunfähigkeitsbescheinigung durch den Dienstherrn vorliegt.

    Tipp: Achten Sie auf eine erweiterte Klausel, die Leistungen auch bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit ohne formelle Versetzung in den Ruhestand vorsieht.

  • Fehlende Dienstunfähigkeitsklausel 

    In einigen Versicherungen fehlt eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, sodass der Versicherer Leistungen nur dann erbringt, wenn Sie wie ein Angestellter berufsunfähig sind. Hier kann es trotz einer vom Dienstherr festgestellten Dienstunfähigkeit und Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu einer weiteren Prüfung durch die Versicherung kommen.

    Tipp: Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält, die speziell auf Beamte oder Soldaten abgestimmt ist.

  • Anforderungen an die Nachweisdokumente 

    Versicherer verlangen oft umfangreiche ärztliche Gutachten und Nachweise. Das kann insbesondere dann passieren, wenn nur eine so genannte unechte DU – Klausel abgeschlossen wurde, also die Versicherung noch die Möglichkeit hat, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu überprüfen. Fehlen bestimmte Dokumente oder sind diese nicht präzise formuliert, kann es zu Ablehnungen kommen.

    Tipp: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt unterstützen, um vollständige und korrekte Nachweise einzureichen.

  • Eingeschränkte Definition von Dienstunfähigkeit

    Manche Versicherungen leisten nur, wenn Sie vollständig dienstunfähig sind. Bei einer teilweisen Dienstunfähigkeit (z. B. Reduzierung auf eine Teilzeitstelle) kann die Leistung verweigert werden.

    Tipp: Prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice, insbesondere die Definition von Dienstunfähigkeit.

  • Nichtbeachtung von Nachversicherungsgarantien 

    Wenn Sie eine Beförderung oder eine Erhöhung Ihrer Besoldungsstufe erhalten, kann Ihre Versicherungssumme unzureichend sein, falls Sie die Nachversicherungsgarantie nicht genutzt haben.

    Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit zur Anpassung der Versicherungssumme bei beruflichen Veränderungen.

  • Wartezeiten

    Einige Versicherungen vereinbaren so genannte Wartezeiten. Dass bedeutet, dass sie den vollständigen Versicherungsschutz erst nach einer gewissen Zeit (Wartezeit) haben. Bevor sie daher Ansprüche geltend machen, prüfen Sie, ob Wartezeiten vereinbart und idealerweise auch bereits abgelaufen sind. 

  • Leistungsdauer

    Ebenfalls ist es möglich, dass die DU – Leistung nur für eine gewisse Zeit erbracht wird, und Versicherungen sich danach das Recht vorbehalten, die weiterhin bestehende Dienstunfähigkeit beziehungsweise dann Berufsunfähigkeit zu überprüfen. Das kann zu einigen Überraschungen führen, insbesondere dann, wenn man sich auf die Versicherungsleistung eingestellt und darauf verlassen hat, dass diese so lange weiter gezahlt wird, bis man wieder einer ähnlichen Tätigkeit nachgehen kann.

    Tipp: Prüfen Sie daher genau ihre Vertrag und ihre Versicherungsbedingungen und ziehen Sie, idealerweise einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu rate, wie im gegebenen Fall damit umzugehen wäre.

  • Zusammenfassung der Tipps zur Vermeidung von Fallstricken

    • Achten Sie auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel.

    • Seien Sie bei den Gesundheitsangaben im Antrag ehrlich und vollständig.

    • Informieren Sie den Versicherer frühzeitig über drohende Dienstunfähigkeit.

    • Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Nachweise und Gutachten korrekt einreichen.

    • Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Versicherungssumme noch ausreichend ist.

    Sollten Sie Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungen benötigen, kann es sinnvoll sein, sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder an Verbraucherschutzorganisationen zu wenden.

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Die häufigsten Fragen bei Rechtsberatungen zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dann die Kosten, wenn das Risiko versichert ist. Typischerweise sind in sogenannten Familienversicherungen auch Vertragsstreitigkeiten und damit Streitigkeiten gegenüber Versicherungen abgesichert.

Schicken Sie uns gern die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung und das Ablehnungsschreiben der Dienstunfähigkeitsversicherungzu. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht stellen wir gern für Sie eine Deckungsschutzanfrage bei der Versicherung. Rufen Sie gern an, dann können wir den Fall bereits kostenfrei vorbesprechen.
Nein. Die meisten Rechtsschutzversicherungen zahlen erst dann, wenn es zu einem Streit mit der Versicherung gekommen ist.

Das bedeutet nicht unbedingt, dass die Leistung der Dienstunfähigkeitsversicherung abgelehnt sein muss. Es reicht schon aus, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung die Leistungsregulierung verschleppt/ verzögert. Aber es muss zumindest ein Streitpunkt mit der Versicherung vorliegen, damit auch eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernimmt.

Möchten Sie den DU-Leistungsantrag zunächst erneut stellen, dann können wir sie durchaus auch gegen ein Erfolgshonorar vertreten. Dann entstehen erst Kosten, wenn die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet. Rufen Sie uns gern dazu an, damit wir besprechen können, ob in Ihrem Fall diese Möglichkeit besteht.
Ein Versicherungsfall in der Dienstunfähigkeitsversicherung kostet auch die Versicherungsgesellschaft häufig sehr viel Geld. Daher haben DU-Versicherungen einerseits das Recht sehr genau zu prüfen, ob die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind – etwa durch ärztliche Gutachten.

Dafür kann die Dienstunfähigkeitsversicherung mitunter auch mehrere Gutachten einholen. Andererseits darf der Versicherer die DU-Leistungsregulierung nicht unnötig verzögern. Das geschieht beispielsweise dann, wenn wiederholt die gleichen und zum Teil unnötigen Fragen gestellt werden.

Kontaktieren Sie in diesem Fall unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der gegebenenfalls mit einem Anwaltsschreiben ihre Position darlegt und für eine zügige Regulierung sorgt.
Eine Befristung ist nur zulässig, wenn sie vertraglich geregelt und nachvollziehbar begründet ist. Der Bundesgerichtshof verlangt eine ausführliche Darlegung.

Wir prüfen für Sie, ob die Befristung formell korrekt und materiell gerechtfertigt ist – und setzen uns gegebenenfalls für eine Verlängerung oder unbefristete Leistung ein.
Mit einem Vergleich weicht die Dienstunfähigkeitsversicherung von ihren eigenen Bedingungen ab. Das ist zwar zulässig, setzt nach Treu und Glauben aber eine besondere Situation voraus. Außerdem müssen Sie als Versicherter nachvollziehbar über die Vor- und vor allem über die Nachteile aufgeklärt werden, die ein Vergleich haben könnte.

Unterschreiben Sie auf keinen Fall voreilig Vergleichsangebote der Dienstunfähigkeitsversicherung, da diese mitunter auch Abfindungsklauseln enthalten und damit bewirken, dass sie rechtsverbindlich vollständig für diesen DU-Versicherungsfall abgefunden werden.

Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten. Rufen Sie dafür gern an.
Zunächst einmal sollten Sie Ruhe bewahren und jegliche Korrespondenz mit der Dienstunfähigkeitsversicherung einstellen. Fangen Sie vor allen Dingen nicht an, sich gegenüber der Versicherung zu rechtfertigen. Häufig machen Sie es damit nur noch schlimmer.

Lassen Sie ab diesem Zeitpunkt die Korrespondenz mit der Dienstunfähigkeitsversicherung ausschließlich durch einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht führen. Dieser kann mit Ihnen gemeinsam genau prüfen, aus welchen Gründen die DU-Ablehnung erfolgt ist und mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen. Rufen Sie uns dazu gern an.
Mitunter kommt es vor, dass Dienstunfähigkeitsversicherungen Ihnen als Versicherten die Verletzung von Auskunftsobliegenheiten vorwerfen. Häufig ist an diesem Vorwurf nichts dran oder es wurden für eine Leistungsfreiheit erforderliche Belehrungen nicht abgegeben. Der Vorwurf der Dienstunfähigkeitsversicherung wird dann aber häufig mit einer Leistungsfreiheit oder einer Leistungskürzung verbunden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein erfahrener Fachanwalt für DU-Versicherungsrecht hinzugezogen werden.
Bewahren Sie zunächst Ruhe und kontaktieren Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist nur dann möglich, wenn sie gegen die sogenannte "vorvertragliche Anzeigepflicht" verstoßen, also insbesondere die Gesundheitsfragen im DU-Versicherungsantrag falsch beantwortet haben. Ob dies der Fall ist und aus welchen Gründen gegebenenfalls falsche Angaben gemacht wurden (beispielsweise Unkenntnis von der ärztlichen Dokumentation, Falschaussagen des Versicherungsvertreters etc.), das muss nun in aller Ruhe aufgeklärt werden.

Vermeiden Sie es auf jeden Fall, sich gegenüber der Dienstunfähigkeitsversicherung zu rechtfertigen. Damit machen Sie es häufig nur noch schlimmer, weil Sie aus gut gemeinten Gründen unter Umständen Dinge gegenüber der DU-Versicherung eingestehen, die sich danach nicht mehr ändern lassen. Die Korrespondenz mit der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte nach der Anfechtung ausschließlich über einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht laufen.
Ja, wenn Sie beispielsweise Gesundheitsfragen falsch beantwortet haben, kann die Dienstunfähigkeitsversicherung laut Gesetz unter anderem den Rücktritt aber auch die rückwirkende Vertragsanpassung oder die Kündigung des Dienstunfähigkeitsversicherungsvertrages erklären. Lassen Sie ab diesem Zeitpunkt jegliche Korrespondenz mit der DU-Versicherung über einen Fachanwalt für Versicherungsrecht laufen und vermeiden Sie es in jedem Fall, sich gegenüber der DU-Versicherung zu erklären oder zu rechtfertigen. Damit machen Sie es häufig nur noch schlimmer.

Besprechen Sie weitere Schritte mit einem Experten für DU-Versicherungsrecht. Ein Fachanwalt kann unter anderem genau prüfen, ob die erforderliche Belehrung im DU-Versicherungsantrag ausreichend war oder sonstige Gründe für die Nicht-Bantwortung von Gesundheitsfragen vorlagen. Ein Anwalt für DU-Versicherungsrecht kann auch prüfen, ob der sogenannte "Kausalitätsgegenbeweis" geführt werden kann. Danach muss die Dienstunfähigkeitsversicherung auch dann zahlen, wenn die Krankheit, die zur Dienstunfähigkeit geführt hat, nichts mit der Krankheit zu tun hat, die gegebenenfalls im DU-Versicherungsantrag nicht wahrheitsgemäß angegeben wurde. Hier steckt der Teufel aber im Detail und dieses Detail sollten Sie in jedem Fall mit einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht besprechen.
Nein, das stimmt nicht ganz. Sie sprechen hier den sogenannten "Kausalitätsgegenbeweis" an. Danach muss eine Dienstunfähigkeitsversicherung auch dann zahlen, wenn die Krankheit, die im Versicherungsantrag nicht angegeben wurde nichts mit der Krankheit zu tun hat, wegen der Sie dienstunfähig sind.

Aber Achtung: Das gilt nur bei dem Rücktritt und auch nur dann, wenn kein arglistiges Verhalten vorliegt. Hat die DU-Versicherung beispielsweise auch die Anfechtung erklärt und/oder stellt sie Ihr Verhalten als arglistig da, dann könnte dieser Einwand nicht erhoben werden.
Ja. Je nachdem, was Sie in den Versicherungsbedingungen mit der Dienstunfähigkeitsversicherung vereinbart haben, kann die Versicherung in fest vereinbarten Abständen oder im eigenen Ermessen regelmäßig nachprüfen, ob die Leistungsvoraussetzungen noch vorliegen. Dafür darf die Dienstunfähigkeitsversicherung sogar neue Sachverständigengutachten einholen und Sie als Versicherter sind verpflichtet, gegenüber der Versicherung vollständig Auskunft zu erteilen.

Ähnlich wie bei einem Leistungsantrag gilt auch hier, dass mitunter Kleinigkeiten darüber entscheiden, ob die DU-Nachprüfung für Sie erfolgreich verläuft oder die Dienstunfähigkeitsversicherung danach ihre Leistung einstellt. Lassen Sie sich in solchen Fällen von einem Experten für DU-Versicherungsrecht beraten. Ein Fachanwalt kann Ihnen aufzeigen, worauf es ankommt und was zu tun ist.
Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung ihre Leistung nicht so ohne weiteres einstellen kann. 

Dies muss Ihnen gegenüber ausdrücklich erklärt worden sein und die Entscheidung der DU-Versicherung muss für Sie nachvollziehbar begründet sein. Ob einerseits diese formalen Voraussetzungen erfüllt wurden und andererseits auch tatsächlich Gründe vorliegen, die eine Leistungserstellung der DU-Versicherung rechtfertigen, kann Ihnen belastbar nur ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht sagen. Lassen Sie sich in solchen Fällen gern von Wirth Rechtsanwälten beraten und die weiteren Schritte planen.
Ja. Die meisten Bedingungen der Dienstunfähigkeitsversicherung sehen die Möglichkeit vor, Sie auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. In älteren DU-Bedingungen ist häufig noch eine sogenannte "abstrakte Verweisung" vereinbart.

Das bedeutet, dass Sie diese Tätigkeit nicht konkret ausüben müssen, sondern es für eine erfolgreiche Verweisung ausreicht, wenn Sie dies „abstrakt“ tun könnten. Moderne bedingungen der Dienstunfähigkeitsversicherung enthalten häufig aber nur die Möglichkeit einer "konkreten Verweisung".

Das bedeutet, dass Sie die Tätigkeit konkret ausüben müssen und die Versicherung nur dann leistungsfrei wird, wenn sie Sie auf diese konkrete Tätigkeit verweisen kann. Das setzt in beiden Fällen aber voraus, dass die Tätigkeiten vergleichbar sind. Dafür stellen Versicherungsbedingungen häufig auf Kenntnisse und Erfahrungen sowie die Lebensstellung ab.

Es gibt hierzu unzählige Rechtsprechungen, wann eine DU-Verweisung zumutbar oder eben nicht zumutbar ist. Welche Erfolgsaussichten Sie in solchen Fällen haben, das sollten Sie mit einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht besprechen. Lassen Sie sich gern von Wirth Rechtsanwälten beraten.