Vermittler, Pools und Vertriebe
Vertrieb rechtssicher gestalten
Mit 25 Jahre Expertise im Vertriebsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten beraten wir Sie zu rechtssicheren Strategien und Geschäftsmodellen. Auf unsere Beratung können Sie sich verlassen. Mehr Know How werden sie schwerlich anderswo finden.
Erfüllen Sie mühelos alle regulatorischen Vorgaben
Um dies alles bewältigen zu können, brauchen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Das sind wir!
Die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte hat sich auf die für Sie relevanten Rechtsgebiete spezialisiert. Mit uns an Ihrer Seite können Sie ganz unbesorgt – auch in Zukunft - Ihrer Arbeit nachgehen.
Wir sind für Sie da, z. B. bei:
der Gestaltung Ihres Geschäftsmodells.
der Formulierung Ihrer kompletten rechtlichen Unterlagen (z. B. Vertriebs- und Kooperationsvereinbarungen, Maklervertrag, Dokumentationsvorlagen, Courtagezusagen, Datenschutzerklärung).
der Abwicklung von Schadensfällen Ihrer Kunden
der Abwehr von Forderungen, z. B. wegen angeblicher Falschberatung
Unsere Services für Sie
Der Quickcheck für Ihren Maklervertrag
10 entscheidende Fragen für Ihren Vertragsschutz. Bei 'Nein' Unterlagen prüfen lassen!
Datenschutz Lösungen für Vermittler
Effektiver Datenschutz: Einfach, kostengünstig, individuell. Datenschutzkonzept für Ihre Firma.
Abwehr-Service beim Vorwurf einer Falschberatung
Wenn Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, sind wir für Sie da.
Versicherungsvermittler
Kunden-Erstinformation
Laden Sie sich die rechtssichere Vorlage nach §34 d GewO hier herunter.
Finanzanlagenvermittler
Kunden-Erstinformation
Laden Sie sich die rechtssichere Vorlage nach §34 f GewO in Kombination mit §34 d Gew O hier herunter.
Immobiliendarlehensvermittler
Kunden-Erstinformation
Laden Sie sich die rechtssichere Vorlage nach §34 i GewO hier herunter.
Ausgewählte Rechtsinformationen
Beschwerdemanagement
§17 VersVermV-konformes Beschwerdemanagement - Unsere einfache Lösung für Versicherungsvermittler
Tippgeber im Finanzbereich
Reguliert oder Outlaw? Erläuterung zu Gewerbeerlaubnis und Empfehlungen.
Das AVAD-Verfahren
Landgericht Hamburg erklärt mit rechtskräftigem Urteil verdachtsbezogene Meldung an den AVAD für unzulässig.
Versicherungsvermittlungsverordnung
VersVermV: Berufserlaubnis und Registerpflicht für Versicherungsvermittler und -berater.
Provisionsabgabeverbot
Provisionsabgabeverbot in Gefahr: BaFin setzt vorerst Durchsetzung aus.
Die Versicherung im Supermarkt
Wirth-Rechtsanwälte erwirken für AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. Versicherungs-Vertriebsverbot für REWE.
Die Gruppenversicherung
Rechtliche Rahmenbedingungen zur aktuellen Entwicklung der Gruppenversicherung.
Lösungen!
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Vertriebsrecht
Mit 25 Jahren Expertise im Vertriebsrecht bieten wir Ihnen maßgeschneiderte rechtliche Beratung für Vermittler-Pools und Vertriebe. Vertrauen Sie auf unsere fundierte Erfahrung für rechtssichere Strategien und Geschäftsmodelle. Kontaktieren Sie uns für Ihre individuelle Beratung!
Jetzt Termin vereinbarenDiese Paragraphen sollten Sie als Vermittler kennen
ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN RUND UM DIE GEWERBEORDNUNG
§ 34 f / § 34 g GewO
Vorschrift in GewO: Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler, inklusive Investmentfonds und geschlossene Fonds.
§ 34 h GewO
Neu in der GewO: Das Berufsbild des Honorar-Finanzanlagenberaters ermöglicht gesetzlich definierte Honorarberatung.
§ 34 i GewO
Seit 21.03.2016: Erlaubnis nach § 34i GewO für Immobiliendarlehensvermittlung an Verbraucher erforderlich.