Courtage ist die Vergütung, die ein Versicherungsmakler für die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen erhält. Obwohl der Makler im Auftrag des Kunden handelt, zahlt in der Regel der Versicherer die Courtage. Sie ist in die Prämie einkalkuliert. Grundlage ist eine Courtagezusage oder Courtagevereinbarung zwischen Makler und Versicherer.
Welche Arten von Courtage gibt es?
In der Lebens- und Krankenversicherung erhält der Makler meist eine einmalige Abschlusscourtage und eine geringere laufende Bestandscourtage. In der Sach- und Gewerbeversicherung ist eine laufende Courtage üblich, die als Prozentsatz der jeweils gezahlten Prämie berechnet wird. In der substitutiven Krankenversicherung ist die Abschlussvergütung gesetzlich begrenzt.
Was bedeutet „Schicksalsteilung“?
Die Courtage teilt das Schicksal der Prämie. Zahlt der Kunde nicht oder wird der Vertrag aufgehoben, entfällt grundsätzlich auch der Anspruch auf Courtage. Wurde die Courtage bereits gezahlt, kann der Versicherer sie innerhalb der vereinbarten Haftungszeit zurückfordern. In der Lebens-, Kranken- und Restschuldversicherung schreibt § 49 VAG eine Haftungszeit von fünf Jahren vor.
Was passiert bei einem Maklerwechsel?
Erteilt der Kunde einem anderen Makler ein Mandat und wird dieser beim Versicherer als Betreuer eingetragen, geht die laufende Courtage in der Regel auf den neuen Makler über. Bereits verdiente Abschlusscourtage bleibt beim bisherigen Makler. Streit entsteht vor allem, wenn unklar ist, ab wann der Wechsel wirkt oder ob die Courtagezusage noch fortgilt.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen wechselt mit seiner gesamten Gewerbeversicherung zu einem neuen Makler. Der bisherige Makler verlangt die Courtage bis zum Ende der Versicherungsperiode. Ob ihm das zusteht, hängt von der Courtagezusage und dem Zeitpunkt der Mandatsübertragung ab.
Darf der Makler zusätzlich ein Honorar verlangen?
Bei Nettotarifen, in denen keine Courtage einkalkuliert ist, darf der Makler mit dem Kunden ein Honorar vereinbaren. Zusätzlich zu einer Courtage ist ein Honorar nur unter engen Voraussetzungen und bei transparenter Vereinbarung zulässig. Teile der Courtage an den Kunden weiterzugeben, verbietet das Provisionsabgabeverbot.
Was sollten Makler beachten?
Courtagezusagen sorgfältig prüfen und archivieren, Mandate schriftlich dokumentieren und Abrechnungen kontrollieren. Bei Verkauf oder Nachfolge spielt die Courtage die Hauptrolle für die Bewertung, mehr dazu unter Bestandsübertragung.