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Invaliditätsfrist

Zuletzt bearbeitet am:

24. September 2026

Die Invaliditätsfrist ist ein Begriff aus der privaten Unfallversicherung. Sie legt fest, innerhalb welcher Zeit nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden muss.

Invaliditätsfrist einfach erklärt

Eine Invaliditätsleistung gibt es nur, wenn bestimmte Fristen eingehalten werden. Nach vielen Versicherungsbedingungen gilt:

  • Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein.
  • Sie muss innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall ärztlich schriftlich festgestellt sein.
  • Sie muss innerhalb von 21 Monaten beim Versicherer geltend gemacht werden.

Moderne Tarife sehen häufig längere Fristen vor.

Beispiel

Ein Radfahrer verletzt sich bei einem Sturz am Knie. Er geht davon aus, dass die Beschwerden abklingen, und kümmert sich nicht um eine ärztliche Invaliditätsfeststellung. Nach zwei Jahren bleiben dauerhafte Einschränkungen. Wurde die Frist nicht eingehalten, kann der Versicherer die Leistung verweigern, obwohl eine Invalidität besteht.

Anforderungen an die ärztliche Feststellung

  • schriftliche Feststellung durch einen Arzt
  • Angabe, dass ein Dauerschaden vorliegt
  • Bezug zum Unfall
  • eine konkrete Prozentangabe ist in der Regel nicht erforderlich

Hinweispflicht des Versicherers

Nach § 186 VVG muss der Versicherer auf die Fristen und ihre Folgen in Textform hinweisen, sobald ihm der Unfall gemeldet wird. Unterlässt er das, kann er sich unter Umständen nicht auf eine Fristversäumnis berufen.

Typische Streitfragen

  • Genügt der ärztliche Bericht den Anforderungen?
  • Wurde die Frist rechtzeitig gewahrt?
  • Hat der Versicherer ordnungsgemäß auf die Fristen hingewiesen?
  • Welche Fristen gelten laut Vertrag?
  • Ist ein Berufen auf die Frist treuwidrig?

Was Betroffene tun sollten

  • Unfall sofort melden
  • Fristen im Vertrag nachlesen und notieren
  • rechtzeitig eine ärztliche Invaliditätsfeststellung einholen
  • Invalidität schriftlich beim Versicherer geltend machen
  • Hinweisschreiben des Versicherers aufbewahren
  • bei Unsicherheit frühzeitig rechtlich prüfen lassen

Invaliditätsfrist in der Unfallversicherung

Die Invaliditätsfrist ist eine der häufigsten Ursachen dafür, dass Ansprüche aus der Unfallversicherung verloren gehen. Wer Fristen und Formvorgaben kennt, sichert sich den Anspruch auf die Leistung nach Gliedertaxe und Invaliditätsgrad.