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Krankentagegeld

Zuletzt bearbeitet am:

19. Oktober 2026

Das Krankentagegeld ist ein fester Tagessatz, den eine private Krankentagegeldversicherung bei Arbeitsunfähigkeit zahlt, um den Verdienstausfall auszugleichen. Es ist vor allem für Selbstständige wichtig, die keine Lohnfortzahlung erhalten, und für privat versicherte Arbeitnehmer nach Ende der Entgeltfortzahlung. Grundlage sind meist die Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT).

Wann liegt Arbeitsunfähigkeit vor?

Nach den Musterbedingungen, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht. Gemeint ist eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. Wer seinen Beruf noch teilweise ausüben kann, etwa einige Stunden am Tag im Büro, ist nicht arbeitsunfähig im Sinne der Bedingungen.

Ab wann und wie lange wird gezahlt?

Nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit, etwa ab dem 15., 22. oder 43. Tag, und grundsätzlich so lange, wie die Arbeitsunfähigkeit besteht. Die Leistung endet aber, wenn die versicherte Person berufsunfähig wird. Berufsunfähigkeit liegt nach den MB/KT vor, wenn sie im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig ist.

Warum stellen Versicherer häufig wegen Berufsunfähigkeit ein?

Weil der Übergang von Arbeitsunfähigkeit zu Berufsunfähigkeit fließend ist und der Versicherer mit der Einstellung seine Leistungspflicht beendet. Für den Versicherten ist das gefährlich: Eine BU-Versicherung prüft nach eigenen Maßstäben und zahlt nicht automatisch. Er kann zwischen beiden Versicherungen „durchfallen“. Der Krankentagegeldversicherer muss die Berufsunfähigkeit beweisen (mehr dazu).

Ein Beispiel: Ein selbstständiger Handwerksmeister ist nach einer Schulteroperation seit acht Monaten arbeitsunfähig. Der Versicherer lässt ihn begutachten und stellt die Zahlung ein, weil eine Berufsunfähigkeit vorliege. Der behandelnde Arzt geht dagegen von einer Rückkehr in den Beruf nach weiteren Reha-Maßnahmen aus. Das spricht gegen eine Berufsunfähigkeit „auf nicht absehbare Zeit“.

Darf der Versicherer das Tagegeld herabsetzen?

Nicht ohne Weiteres. Der BGH hat die verbreitete Klausel, nach der der Versicherer das Tagegeld bei sinkendem Einkommen einseitig herabsetzen darf, für unwirksam erklärt (BGH-Urteil).

Was sollten Versicherte tun?

Die Arbeitsunfähigkeit lückenlos ärztlich bescheinigen lassen, während der Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten, Einstellungsschreiben sofort prüfen und den Übergang zur BU-Versicherung frühzeitig vorbereiten. Mehr auf unserer Seite zur Krankentagegeldversicherung.