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Leistungsfreiheit

Zuletzt bearbeitet am:

19. Oktober 2026

Leistungsfreiheit bedeutet, dass der Versicherer trotz eines Versicherungsfalls ganz oder teilweise nicht zahlen muss. Sie ist die Ausnahme. Der Versicherer muss sich auf einen gesetzlichen oder vertraglichen Grund berufen können und dessen Voraussetzungen in aller Regel selbst beweisen.

Welche Gründe für Leistungsfreiheit gibt es?

Die wichtigsten Gründe im Versicherungsvertragsgesetz sind:

Hinzu kommen Risikoausschlüsse in den Versicherungsbedingungen, etwa für Kriegsschäden oder vorsätzliche Straftaten. Streng genommen liegt bei einem Ausschluss aber schon kein versicherter Fall vor.

Wann führt ein Fehlverhalten nur zu einer Kürzung?

Seit der VVG-Reform 2008 gilt kein Alles-oder-Nichts-Prinzip mehr. Bei Vorsatz ist der Versicherer in der Regel vollständig leistungsfrei. Bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung nur entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen (Quotelung). Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt er voll zur Leistung verpflichtet. Außerdem kann der Versicherungsnehmer in vielen Fällen nachweisen, dass sein Verhalten für den Schaden nicht ursächlich war (Kausalitätsgegenbeweis).

Was gilt bei Prämienverzug?

Ist die Erstprämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt, ist der Versicherer leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Folge hingewiesen hat und der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat. Bei Folgeprämien muss der Versicherer zunächst mahnen, eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen und über die Folgen belehren.

Ein Beispiel: Ein Versicherungsnehmer zahlt den Jahresbeitrag seiner Wohngebäudeversicherung wegen einer geänderten Kontoverbindung nicht. Der Versicherer mahnt mit einer Frist von zwei Wochen, ohne die Rechtsfolgen anzugeben. Kommt es danach zu einem Brand, ist der Versicherer nicht leistungsfrei, weil die Mahnung unwirksam war.

Was sollten Versicherte bei einer Ablehnung tun?

Die Begründung und die genannte Rechtsgrundlage genau prüfen, insbesondere Belehrungen und Mahnungen auf Form und Inhalt. Viele Ablehnungen halten einer Überprüfung nicht stand. Mehr dazu auf unserer Seite zum Versicherungsrecht.