Das Nachprüfungsverfahren ist ein Begriff aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Hat der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt, kann er später prüfen, ob die Berufsunfähigkeit weiterhin besteht. Rechtsgrundlage ist § 174 VVG zusammen mit den Versicherungsbedingungen.
Nachprüfungsverfahren einfach erklärt
Eine anerkannte BU-Rente wird nicht automatisch bis zum Vertragsende gezahlt. Der Versicherer darf in regelmäßigen Abständen nachfragen, ob sich der Gesundheitszustand oder die berufliche Situation geändert hat. Die Leistung darf er aber nur einstellen, wenn sich die Lage gegenüber dem Zeitpunkt des Anerkenntnisses tatsächlich geändert hat.
Beispiel
Ein Elektriker erhält nach einem Bandscheibenvorfall eine BU-Rente. Zwei Jahre später fordert der Versicherer neue Befunde an. Nach einer Operation und Reha haben sich die Beschwerden deutlich gebessert. Der Versicherer prüft nun, ob der Elektriker seinen Beruf wieder zu mehr als 50 % ausüben kann.
Wann darf der Versicherer die Leistung einstellen?
- Der Gesundheitszustand hat sich nachweislich verbessert.
- Die versicherte Person hat neue Fähigkeiten erworben und übt einen vergleichbaren Beruf aus (konkrete Verweisung).
- Der Versicherer vergleicht den Zustand beim Anerkenntnis nachvollziehbar mit dem aktuellen Zustand.
- Er legt die Veränderung in Textform dar (Einstellungsmitteilung).
Die Leistungsfreiheit tritt frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Mitteilung ein.
Mitwirkungspflichten
Im Nachprüfungsverfahren müssen Versicherte in der Regel:
- Auskünfte zu Gesundheit und Beruf erteilen
- ärztliche Berichte zur Verfügung stellen
- sich zumutbaren Untersuchungen unterziehen
Wer nicht mitwirkt, riskiert eine Obliegenheitsverletzung.
Typische Streitfragen
- Ist die Einstellungsmitteilung nachvollziehbar begründet?
- Hat sich der Gesundheitszustand tatsächlich verbessert?
- Ist der neue Beruf wirtschaftlich und sozial vergleichbar?
- Ist das Gutachten des Versicherers verwertbar?
- Wurde der richtige Vergleichszeitpunkt herangezogen?
Was Betroffene tun sollten
- Einstellungsmitteilung genau prüfen
- aktuelle ärztliche Befunde sichern
- Gutachten kritisch hinterfragen
- Fristen beachten
- Zahlungen nicht vorschnell als beendet hinnehmen
- anwaltlich prüfen lassen
Nachprüfungsverfahren in der BU
Im Nachprüfungsverfahren prüft der Versicherer, ob eine anerkannte Berufsunfähigkeit fortbesteht. Einstellen darf er die Leistung nur, wenn er eine Veränderung nachvollziehbar darlegt. Gerade Einstellungsmitteilungen sind häufig angreifbar.