Das Leistungsanerkenntnis ist ein Begriff aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Nach einem Leistungsantrag muss der Versicherer gemäß § 173 VVG in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt.
Leistungsanerkenntnis einfach erklärt
Hat der Versicherer den Leistungsantrag geprüft, muss er sich festlegen: Zahlt er die BU-Rente oder nicht? Mit dem Anerkenntnis bindet er sich. Er kann die Zahlungen danach nicht einfach wieder einstellen, sondern nur über das Nachprüfungsverfahren.
Unbefristetes und befristetes Anerkenntnis
Unbefristetes Anerkenntnis: Der Versicherer erkennt die Leistungspflicht ohne zeitliche Begrenzung an. Die Rente läuft, bis im Nachprüfungsverfahren eine Veränderung nachgewiesen wird.
Befristetes Anerkenntnis: Der Versicherer darf seine Leistungspflicht einmalig zeitlich begrenzen (§ 173 Abs. 2 VVG). Bis die Frist abläuft, ist er gebunden. Danach muss er neu entscheiden.
Beispiel
Nach einer psychischen Erkrankung erkennt der Versicherer die BU für zwölf Monate an. Danach prüft er neu, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht. Eine zweite Befristung ist in der Regel nicht zulässig.
Voraussetzungen eines befristeten Anerkenntnisses
- Es darf nur einmal befristet werden.
- Die Befristung muss begründet werden.
- Die Erklärung muss in Textform erfolgen.
Warum ist das wichtig?
Versicherer nutzen neben dem Anerkenntnis auch Individualvereinbarungen oder Vergleiche, die für Versicherte oft ungünstiger sind. Wer eine solche Vereinbarung unterschreibt, verzichtet unter Umständen auf den Schutz des Nachprüfungsverfahrens.
Typische Streitfragen
- Ist die Befristung wirksam begründet?
- Wurde bereits einmal befristet?
- Liegt ein Anerkenntnis oder nur eine Kulanzzahlung vor?
- Ist eine angebotene Individualvereinbarung zulässig und fair?
- Hat der Versicherer zu spät entschieden?
Was Betroffene tun sollten
- Schreiben des Versicherers genau lesen
- Individualvereinbarungen nicht vorschnell unterschreiben
- Begründung der Befristung prüfen
- Fristablauf im Blick behalten
- anwaltlich prüfen lassen
Leistungsanerkenntnis in der BU
Mit dem Leistungsanerkenntnis bindet sich der Versicherer an seine Zahlungspflicht. Ein befristetes Anerkenntnis ist nur einmal und mit Begründung zulässig. Vor der Unterschrift unter Vereinbarungen mit dem Versicherer sollten Betroffene die rechtlichen Folgen kennen.