Opens in a new tab

Prognosezeitraum

Zuletzt bearbeitet am:

24. September 2026

Der Prognosezeitraum ist ein Begriff aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Er legt fest, für welchen Zeitraum die gesundheitliche Beeinträchtigung voraussichtlich andauern muss, damit eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Prognosezeitraum einfach erklärt

Nach § 172 Abs. 2 VVG ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Was „auf Dauer“ bedeutet, regeln die Versicherungsbedingungen. In modernen Verträgen genügt meist eine Prognose von sechs Monaten. Ältere Verträge verlangen teilweise einen deutlich längeren Zeitraum.

Beispiel

Eine Pflegekraft erleidet einen komplizierten Bruch des Handgelenks. Die behandelnden Ärzte gehen davon aus, dass sie ihren Beruf mindestens acht Monate nicht zu mehr als 50 % ausüben kann. Enthält der Vertrag einen Prognosezeitraum von sechs Monaten, liegt eine Berufsunfähigkeit vor.

Rückwirkende Betrachtung (Fiktion)

Viele Bedingungen enthalten zusätzlich eine Regelung für den Fall, dass eine Prognose nicht möglich ist: War die versicherte Person bereits sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig, gilt die Fortdauer dieses Zustands als Berufsunfähigkeit. Die Leistung wird dann häufig rückwirkend ab Beginn gezahlt.

Warum ist der Prognosezeitraum wichtig?

  • Er entscheidet, ob überhaupt eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
  • Er beeinflusst, ab wann die BU-Rente gezahlt wird.
  • Ärztliche Prognosen sind oft unsicher und daher ein häufiger Streitpunkt.

Typische Streitfragen

  • Welcher Prognosezeitraum gilt laut Vertrag?
  • Ist die ärztliche Prognose ausreichend begründet?
  • Ab welchem Zeitpunkt liegt Berufsunfähigkeit vor?
  • Greift die rückwirkende Fiktion?
  • Wird die Leistung rückwirkend gezahlt?

Was Betroffene tun sollten

  • Versicherungsbedingungen auf den Prognosezeitraum prüfen
  • ärztliche Stellungnahmen mit klarer Prognose einholen
  • Beginn der Beeinträchtigung dokumentieren
  • Leistungsantrag rechtzeitig stellen
  • rechtliche Prüfung erwägen

Prognosezeitraum in der BU

Der Prognosezeitraum legt fest, wie lange eine Beeinträchtigung voraussichtlich andauern muss, damit eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Moderne Verträge verlangen meist sechs Monate. Eine gut begründete ärztliche Prognose ist daher entscheidend für den BU-Leistungsantrag.