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Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Zuletzt bearbeitet am:

24. September 2026

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein zentraler Begriff im Wettbewerbsrecht. Mit ihr verpflichtet sich der Abgemahnte, ein beanstandetes Verhalten künftig zu unterlassen, und verspricht für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung einfach erklärt

Nach einem Wettbewerbsverstoß besteht die sogenannte Wiederholungsgefahr. Sie entfällt in der Regel nur, wenn der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgibt, die mit einer Vertragsstrafe abgesichert ist. Wer sie nicht abgibt, riskiert eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage.

Beispiel

Ein Maklerbüro wird wegen einer irreführenden Werbeaussage auf seiner Website abgemahnt. Der Abmahnung liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro pro Verstoß bei. Das Büro kann die Erklärung unterschreiben, eine abgeänderte (modifizierte) Erklärung abgeben oder die Abmahnung zurückweisen.

Typische Inhalte

  • genaue Beschreibung des zu unterlassenden Verhaltens
  • Versprechen einer Vertragsstrafe für jeden Verstoß
  • häufig Verpflichtung zur Erstattung der Abmahnkosten
  • ggf. Auskunfts- und Schadensersatzverpflichtungen

Modifizierte Unterlassungserklärung

Vorformulierte Erklärungen gehen oft weiter als nötig. Eine modifizierte Erklärung kann zum Beispiel:

  • das Unterlassungsversprechen auf den konkreten Verstoß beschränken
  • eine feste Vertragsstrafe durch eine angemessene, im Streitfall gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe ersetzen („neuer Hamburger Brauch“)
  • ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben werden
  • Kosten- und Schadensersatzregelungen herausnehmen

Besonderheiten nach § 13a UWG

Bei bestimmten erstmaligen Abmahnungen durch Mitbewerber, etwa wegen Verstößen gegen Informationspflichten im Internet, darf für kleinere Unternehmen keine Vertragsstrafe vereinbart werden. In einfach gelagerten Fällen ist die Vertragsstrafe zudem der Höhe nach begrenzt.

Warum ist das wichtig?

Eine Unterlassungserklärung bindet grundsätzlich dauerhaft. Wer später erneut gegen sie verstößt, muss die Vertragsstrafe zahlen – auch wenn der Verstoß nur geringfügig ist. Deshalb sollte der Inhalt sorgfältig geprüft werden.

Typische Streitfragen

  • Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt?
  • Ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst?
  • Ist die Vertragsstrafe angemessen?
  • Liegt ein erneuter Verstoß vor?
  • Greift § 13a UWG?

Was Betroffene tun sollten

  • Fristen der Abmahnung beachten
  • vorformulierte Erklärungen nicht ungeprüft unterschreiben
  • Berechtigung des Abmahnenden prüfen
  • Umfang der Verpflichtung eng fassen
  • beanstandetes Verhalten sofort abstellen
  • anwaltlich prüfen lassen

Strafbewehrte Unterlassungserklärung im Wettbewerbsrecht

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung beendet den Streit nach einer Abmahnung, bindet den Unterzeichner aber langfristig. Eine sorgfältig formulierte Erklärung schützt vor unnötig hohen Vertragsstrafen.