Der Unfallbegriff ist ein Begriff aus der privaten Unfallversicherung. Er legt fest, wann ein versichertes Ereignis vorliegt. Nach § 178 Abs. 2 VVG liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfallbegriff einfach erklärt
Damit die Unfallversicherung leistet, müssen vier Merkmale zusammenkommen:
- Plötzlich: Das Ereignis passiert in einem kurzen Zeitraum.
- Von außen: Eine äußere Einwirkung wirkt auf den Körper, etwa ein Sturz, ein Stoß oder ein Aufprall.
- Unfreiwillig: Die Gesundheitsschädigung war nicht gewollt. Das wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet.
- Gesundheitsschädigung: Es entsteht ein körperlicher Schaden.
Beispiel
Eine Frau rutscht auf einer nassen Treppe aus und bricht sich das Handgelenk. Das ist ein Unfall. Treten dagegen Knieschmerzen nach jahrelangem Joggen allmählich auf, fehlt es in der Regel an einem plötzlichen Ereignis von außen.
Erweiterungen in den Bedingungen
Viele Versicherungsbedingungen gehen über den gesetzlichen Unfallbegriff hinaus. Häufig gilt auch als Unfall, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung:
- ein Gelenk verrenkt wird
- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden
Moderne Tarife schließen teilweise auch Eigenbewegungen oder bestimmte Vergiftungen ein.
Typische Ausschlüsse
- Bandscheibenschäden, wenn der Unfall nicht die überwiegende Ursache ist
- Schäden durch Bewusstseinsstörungen
- Infektionen
- krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen
Typische Streitfragen
- Lag ein äußeres Ereignis vor oder nur eine Eigenbewegung?
- Ist der Schaden durch den Unfall oder durch Verschleiß entstanden?
- Greift ein Ausschluss, etwa beim Bandscheibenvorfall?
- Welche Bedingungen gelten im Vertrag?
- Lässt sich der Unfallhergang beweisen?
Was Betroffene tun sollten
- Unfallhergang zeitnah schriftlich festhalten
- Zeugen benennen
- sofort ärztlich untersuchen lassen
- Unfall fristgerecht melden
- Versicherungsbedingungen prüfen
- rechtliche Prüfung erwägen
Unfallbegriff in der Unfallversicherung
Der Unfallbegriff entscheidet darüber, ob die private Unfallversicherung überhaupt leisten muss. Neben dem Gesetz kommt es stark auf die vereinbarten Bedingungen an. Gerade bei Grenzfällen wie Eigenbewegungen oder Verschleiß lohnt sich ein genauer Blick in den Vertrag.