Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) schützt Vermittler und Berater vor Schadensersatzansprüchen ihrer Kunden wegen Beratungs- und Vermittlungsfehlern. Für Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d GewO und für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestversicherungssummen ergeben sich aus der Versicherungsvermittlungsverordnung und werden regelmäßig angepasst.
Was deckt die VSH ab?
Reine Vermögensschäden, also finanzielle Nachteile, die nicht auf einem Personen- oder Sachschaden beruhen. Typisch ist der Fall, dass ein Kunde ohne Versicherungsschutz dasteht, weil der Vermittler falsch beraten oder einen Antrag nicht weitergeleitet hat. Die VSH prüft die Haftung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt berechtigte Ansprüche bis zur Versicherungssumme.
Wann tritt der Versicherungsfall ein?
In der VSH gilt meist das Verstoßprinzip: Versichert ist der Fehler, der während der Vertragslaufzeit begangen wurde, auch wenn der Schaden erst Jahre später geltend gemacht wird. Viele Verträge enthalten zusätzlich eine Rückwärtsversicherung und eine Nachhaftung für die Zeit nach Vertragsende. Zum Vergleich: In der D&O-Versicherung gilt das Claims-made-Prinzip.
Welche Ausschlüsse gibt es?
Vor allem wissentliche Pflichtverletzungen. Wer bewusst gegen Gesetze, Weisungen oder Pflichten verstößt, verliert den Versicherungsschutz. Ausgeschlossen sind außerdem Tätigkeiten, die nicht zum versicherten Berufsbild gehören, etwa Anlageberatung ohne entsprechenden Einschluss, und Schäden, die die Versicherungssumme übersteigen.
Ein Beispiel: Ein Makler vergisst, einen Antrag auf eine Wohngebäudeversicherung an den Versicherer zu übermitteln. Das Haus des Kunden brennt ab. Der Kunde verlangt 380.000 Euro Schadensersatz. Die VSH des Maklers reguliert den Schaden, weil es sich um ein fahrlässiges Versehen und nicht um eine wissentliche Pflichtverletzung handelt.
Was müssen Vermittler im Schadenfall beachten?
Den möglichen Haftungsfall sofort der VSH melden, keine Ansprüche anerkennen und keine Zahlungen leisten, ohne das mit dem Versicherer abzustimmen. Ein Anerkenntnis ohne Zustimmung kann den Versicherungsschutz gefährden. Auch Beschwerden beim Ombudsmann sollten gemeldet werden (Haftungsfalle Ombudsmann).
Was sollten Vermittler beim Abschluss beachten?
Das versicherte Berufsbild vollständig beschreiben, die Versicherungssummen am eigenen Geschäft ausrichten und Rückwärtsversicherung sowie Nachhaftung prüfen. Mehr im Ratgeber Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.