AssCompact
Journalistischer Beitrag mit O-Ton von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Norman Wirth.
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wEITERE aRTIKEL AUS DEM Pressearchiv von Wirth
Ein Beratungsverzicht nach § 6 Abs. 3 VVG kann vorformuliert sein und muss nicht zwingend auf einem gesonderten Dokument erklärt werden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat…
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OLG Dresden bestätigt Berufsunfähigkeit eines selbstständigen Fleischermeisters Die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem Berufungsverfahren gegen die AXA Lebensversicherung AG…
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OLG Nürnberg: Leistungseinstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung per „uno actu“ Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat mit seinem Beschluss vom 3. Juli 2024 (Az. 8 U 848/24)…
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Wirth Rechtsanwälte
Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Vertriebs- und Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz und Datenschutz spezialisiert.