Titelbild Sind Sturmschäden in der Hausratversicherung versichert?

Sind Sturmschäden in der Hausratversicherung versichert?

Kurz gesagt: Ja, Sturm und Hagel gehören zu den versicherten Gefahren.

Anders als bei vielen digitalen Risiken ist der Sturmschaden ein Klassiker: Sturm und Hagel zählen zu den Standardgefahren der Hausratversicherung. Beschädigt ein Sturm Ihren Hausrat, ist das also grundsätzlich versichert. Entscheidend sind aber drei Fragen, an denen sich im Schadensfall oft gestritten wird: 

  • Lag ein „Sturm“ im Sinne der Bedingungen vor? 
  • Ist der beschädigte Gegenstand dem Hausrat oder dem Gebäude zuzuordnen? 
  • Und handelt es sich wirklich um einen Sturmschaden oder um einen Elementarschaden, der gesondert versichert werden muss?

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Wann liegt ein „Sturm“ im Sinne der Versicherung vor?

Nicht jeder Windstoß ist ein Sturm. Häufig regeln Versicherungsbedingungen, dass ein Sturm erst ab Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala vorliegt. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens rund 62 km/h.

Lässt sich die Windstärke am Schadenort nicht zweifelsfrei nachweisen, genügt nach den meisten Bedingungen der Nachweis, dass der Sturm in der unmittelbaren Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat. Im Streitfall sind Wetterdaten – etwa des Deutschen Wetterdienstes – ein wichtiges Beweismittel.

Welche Sturmschäden zahlt die Hausratversicherung?

Versichert ist regelmäßig die Beschädigung oder Zerstörung von Hausrat, die auf einen Sturm zurückgeht. Typische Konstellationen:

  • Unmittelbare Einwirkung: Der Sturm wirkt direkt auf versicherte Sachen ein.
  • Hineingeschleuderte Gegenstände: Der Sturm wirft Bäume, Äste, Dachziegel oder andere Teile gegen oder in die Wohnung und beschädigt dabei den Hausrat.
  • Folgeschäden über das Gebäude: Der Sturm beschädigt zunächst das Gebäude (z. B. das Dach oder ein Fenster), und in der Folge dringt Regen ein und beschädigt Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte.

Auch Hagelschäden am Hausrat sind in aller Regel mitversichert, da Hagel zusammen mit Sturm als Gefahr genannt wird.

Hausrat oder Wohngebäude – wer zahlt was?

Eine der häufigsten Verwechslungen: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung decken unterschiedliche Dinge ab.

  • Die Hausratversicherung ersetzt bewegliche Gegenstände, also Möbel, Kleidung, Elektronik, Hausrat im weiteren Sinne.
  • Die Wohngebäudeversicherung ersetzt das Gebäude selbst und fest mit ihm verbundene Bestandteile, etwa das Dach, fest eingebaute Fenster oder die Heizungsanlage.

Wird also durch den Sturm das Dach abgedeckt, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung; werden dadurch die Möbel im Dachgeschoss durchnässt, greift die Hausratversicherung. Bei Sachen im Außenbereich – Gartenmöbel, Markisen, Antennen – kommt es stark auf die jeweiligen Bedingungen an; sie sind im Hausrat häufig nur eingeschränkt oder gar nicht abgesichert.

Wann die Versicherung nicht oder nur teilweise zahlt

Auch beim Sturmschaden gibt es typische Ablehnungsgründe:

  • Keine ausreichende Windstärke: Liegt die Windstärke unter 8 und lässt sich auch kein Umgebungsschaden nachweisen, fehlt es am versicherten Sturmereignis.
  • Überschwemmung statt Sturm: Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau oder Starkregen sind keine Sturmschäden, sondern Elementarschäden (dazu unten mehr).
  • Grobe Fahrlässigkeit: Wer trotz Sturmwarnung Fenster oder Dachluken offen lässt, riskiert eine Kürzung oder Versagung der Leistung.
  • Sachen außerhalb des Gebäudes: Schäden an Gegenständen im Garten oder auf dem Balkon sind oft nur begrenzt oder gar nicht versichert.

Sturm, Starkregen, Überschwemmung: die Elementar-Lücke

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Sturm und den sogenannten Elementargefahren. Sturm und Hagel sind in der Hausratversicherung standardmäßig enthalten. Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck sind dagegen nur abgesichert, wenn ein zusätzlicher Elementarschadenbaustein vereinbart wurde.

Insbesondere bei Unwettern treten Sturm und Starkregen häufig gemeinsam auf. Die Schadenursachen können dann auseinanderfallen: Der vom Sturm abgedeckte Dachbereich ist das eine, das über die Kanalisation zurückgestaute Wasser im Keller das andere. Wer umfassend abgesichert sein will, sollte den Elementarbaustein mitversichern.

Hinweis zur aktuellen Entwicklung: Eine Pflicht zur Elementarschadenabsicherung ist seit Längerem in der politischen Diskussion und im Koalitionsvertrag 2025 angelegt; eine gesetzliche Regelung ist bislang jedoch nicht in Kraft. Betroffene sollten sich daher nicht auf eine künftige Pflichtlösung verlassen, sondern ihren bestehenden Schutz prüfen.

Was Sie im Schadensfall tun sollten

  • Schaden mindern: Weitere Schäden nach Möglichkeit verhindern (z. B. zerbrochene Fenster provisorisch sichern).
  • Dokumentieren: Schäden umfassend fotografieren, eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellen und Belege bzw. Kaufnachweise sammeln.
  • Beschädigte Sachen aufbewahren: Nichts vorschnell entsorgen. Die Versicherung kann eine Begutachtung verlangen.
  • Zeitnah melden: Den Schaden unverzüglich der Versicherung anzeigen und die Schadennummer notieren.
  • Wetterdaten sichern: Bei Zweifeln an der Windstärke helfen Daten des Deutschen Wetterdienstes.
  • Ablehnung prüfen lassen: Ein ablehnendes Schreiben ist nicht das letzte Wort – die Begründung sollte rechtlich überprüft werden.

Fazit

Sturmschäden am Hausrat sind grundsätzlich versichert. Sturm und Hagel gehören zu den Standardgefahren der Hausratversicherung. Auf die Details kommt es jedoch an: die Windstärke, die richtige Zuordnung zu Hausrat oder Gebäude und die Abgrenzung zu Elementarschäden. Wer seinen Schutz kennt und im Schadensfall sorgfältig dokumentiert, hat die besten Chancen auf eine vollständige Regulierung.

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Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Wirth Rechtsanwälte