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Buchauszug (§ 87c HGB)

Zuletzt bearbeitet am:

24. September 2026

Der Buchauszug ist ein Begriff aus dem Handelsvertreterrecht. Nach § 87c Abs. 2 HGB kann der Handelsvertreter vom Unternehmen einen Auszug aus den Geschäftsbüchern über alle Geschäfte verlangen, für die ihm eine Provision zusteht.

Buchauszug einfach erklärt

Handelsvertreter können oft nicht selbst nachvollziehen, ob ihre Provisionsabrechnungen vollständig und richtig sind. Der Buchauszug gibt ihnen die nötigen Informationen: Welche Verträge wurden vermittelt, welche Beiträge wurden gezahlt, welche Verträge wurden storniert?

Beispiel

Ein Versicherungsvertreter erhält nach Vertragsende Rückforderungen wegen Stornos. Ob die Rückforderungen berechtigt sind, kann er nicht prüfen. Mit dem Buchauszug erhält er eine Übersicht über alle betroffenen Verträge, Beitragszahlungen und Stornogründe.

Was gehört in den Buchauszug?

  • alle provisionspflichtigen Geschäfte
  • Name des Kunden und Vertragsdaten
  • Beiträge und Zahlungseingänge
  • Stornierungen und deren Gründe
  • Angaben, die für die Provisionsberechnung wichtig sind

Weitere Kontrollrechte

  • Provisionsabrechnung: Das Unternehmen muss regelmäßig abrechnen (§ 87c Abs. 1 HGB).
  • Mitteilung über Geschäfte: Der Vertreter kann Mitteilung über alle Umstände verlangen, die für die Provision wesentlich sind (§ 87c Abs. 3 HGB).
  • Bucheinsicht: Bei begründeten Zweifeln kann Einsicht in die Geschäftsbücher durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchsachverständigen verlangt werden (§ 87c Abs. 4 HGB).

Diese Rechte können vertraglich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.

Typische Streitfragen

  • Ist der Buchauszug vollständig?
  • Welche Angaben muss er enthalten?
  • Ersetzen Provisionsabrechnungen den Buchauszug?
  • Ist der Anspruch verjährt?
  • Wurden Stornogründe nachvollziehbar angegeben?

Was Handelsvertreter beachten sollten

  • Provisionsabrechnungen regelmäßig prüfen
  • Buchauszug schriftlich und konkret verlangen
  • Verjährung im Blick behalten
  • Rückforderungen erst nach Prüfung zahlen
  • Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen lassen

Buchauszug im Handelsvertreterrecht

Der Buchauszug ist das wichtigste Kontrollinstrument des Handelsvertreters. Er ist oft Voraussetzung, um Provisionsansprüche, Stornohaftung und den Handelsvertreterausgleich richtig zu beurteilen.