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Mehrfachvertreter

Zuletzt bearbeitet am:

19. Oktober 2026

Ein Mehrfachvertreter ist ein Versicherungsvertreter, der für mehrere Versicherer tätig ist, die zueinander in Wettbewerb stehen können. Er steht rechtlich im Lager der Versicherer, mit denen er Agenturverträge geschlossen hat. Damit liegt er zwischen dem Ausschließlichkeitsvertreter, der nur für ein Unternehmen arbeitet, und dem Versicherungsmakler, der im Auftrag des Kunden handelt.

Welche Erlaubnis braucht ein Mehrfachvertreter?

In der Regel eine eigene Erlaubnis als Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 GewO. Die Befreiung nach § 34d Abs. 7 GewO, bei der der Versicherer die Haftung übernimmt, gilt nur für Vertreter, die ausschließlich für einen Versicherer oder für mehrere Versicherer mit nicht konkurrierenden Produkten tätig sind und für die die Versicherer die Haftung übernehmen. Wer konkurrierende Produkte vermittelt, braucht eine eigene Erlaubnis. Dazu kommen die Vermögensschadenhaftpflicht, die Eintragung im Vermittlerregister und die Weiterbildungspflicht.

Welche Informationspflichten gelten?

Der Mehrfachvertreter muss den Kunden beim ersten Kontakt über seinen Status informieren und auf Nachfrage mitteilen, für welche Versicherer er tätig ist. Er darf nicht den Eindruck erwecken, unabhängig zu sein. Wer sich als unabhängiger Berater darstellt oder mit einer Marktübersicht wirbt, muss sich nach § 59 Abs. 3 Satz 2 VVG wie ein Makler behandeln lassen.

Ein Beispiel: Ein Mehrfachvertreter wirbt auf seiner Website mit „wir vergleichen den gesamten Markt“. Er hat aber nur Agenturverträge mit vier Versicherern. Empfiehlt er einem Kunden einen Tarif, der schlechter ist als vergleichbare Angebote anderer Gesellschaften, kann er nach Maklergrundsätzen haften. Zusätzlich droht eine Abmahnung wegen irreführender Werbung.

Welche Konflikte gibt es mit den Versicherern?

Agenturverträge regeln oft, welche Sparten der Vertreter für welche Gesellschaft betreuen darf. Vermittelt er Konkurrenzprodukte entgegen dieser Abreden, drohen Kündigung und Schadensersatz. Beim Ausscheiden kann gegenüber jedem Versicherer ein eigener Handelsvertreterausgleich entstehen.

Was sollten Mehrfachvertreter beachten?

Den Status in allen Kundenunterlagen und Werbemitteln richtig angeben, die Beratung sauber dokumentieren und Agenturverträge auf Wettbewerbsklauseln prüfen. Mehr auf unserer Seite Rechtsanwalt für Mehrfachvertreter.