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Progression

Zuletzt bearbeitet am:

19. Oktober 2026

Die Progression ist eine Vereinbarung in der privaten Unfallversicherung, nach der die Invaliditätsleistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional steigt. Sie soll schwere Unfallfolgen besser absichern, weil diese oft dauerhaft hohe Kosten verursachen, etwa für Umbauten oder Einkommensausfälle.

Wie funktioniert die Progression?

Bis zu einem Invaliditätsgrad von meist 25 Prozent wird die Leistung linear aus der Grundsumme berechnet. Für die Anteile darüber werden höhere Faktoren angesetzt, die sich aus einer Tabelle in den Bedingungen ergeben. Bei vollständiger Invalidität wird die Grundsumme mit dem Progressionsfaktor multipliziert. Übliche Progressionen sind 225, 350 oder 500 Prozent, manche Tarife sehen 1.000 Prozent vor.

Ein Beispiel: Die Grundsumme beträgt 100.000 Euro, vereinbart ist eine Progression von 350 Prozent. Bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent zahlt der Versicherer 350.000 Euro. Bei 20 Prozent zahlt er 20.000 Euro, weil die Progression erst oberhalb von 25 Prozent greift. Bei 60 Prozent liegt die Leistung je nach Tabelle deutlich über 60.000 Euro.

Warum ist der Invaliditätsgrad bei Progression so wichtig?

Weil sich jeder Prozentpunkt oberhalb der Schwelle stärker auswirkt. Liegt ein Versicherter knapp unter 25 Prozent, kann eine korrekte Bemessung den Unterschied zwischen linearer und progressiver Leistung ausmachen. Deshalb wird in diesen Fällen besonders intensiv über das Gutachten gestritten.

Wie wirken sich Abzüge aus?

Vorinvalidität und Mitwirkungsanteil werden in der Regel vor der Anwendung der Progression berücksichtigt. Ein zu hoher Abzug wirkt sich deshalb doppelt aus: Er senkt den Invaliditätsgrad und kann ihn unter die Progressionsschwelle drücken.

Was sollten Versicherte tun?

Die Progressionstabelle im eigenen Vertrag heranziehen, die Berechnung des Versicherers nachrechnen und das Gutachten zum Invaliditätsgrad kritisch prüfen. Haben sich die Unfallfolgen verschlechtert, kommt eine Neubemessung in Betracht.