Schmerzen in der Schulter gehören zu den häufigsten orthopädischen Beschwerden im Berufsalltag. Besonders eine Arthrose im Schultergelenk kann dazu führen, dass Betroffene ihren Beruf nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben können. Gerade körperlich belastende Tätigkeiten werden mit fortschreitender Erkrankung häufig unmöglich.
Viele Versicherte gehen deshalb davon aus, dass ihre Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall automatisch leistet. In der Praxis zeigt sich, dass Versicherer Leistungen verzögern, kritisch prüfen oder sogar ablehnen.
Denn nicht jede Diagnose führt automatisch zu einer Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen. Entscheidend ist vielmehr, welche konkreten Auswirkungen die Schulterarthrose auf die berufliche Tätigkeit hat.
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Was ist eine Schulterarthrose?
Bei einer Schulterarthrose handelt es sich um einen Verschleiß des Schultergelenks. Dabei wird der schützende Knorpel im Gelenk zunehmend abgebaut. Die Folge sind Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und häufig auch ein Kraftverlust im Arm.
Besonders problematisch ist, dass sich die Beschwerden meist schleichend entwickeln. Anfangs treten Schmerzen oft nur bei Belastung auf. Mit fortschreitender Arthrose können bereits einfache Bewegungen wie Heben, Tragen oder Arbeiten über Kopf erhebliche Probleme verursachen. Je nach Schweregrad kann die Erkrankung den beruflichen Alltag massiv beeinträchtigen.
Welche Berufe sind besonders betroffen?
Eine Schulterarthrose kann grundsätzlich jeden treffen. Besonders häufig entstehen berufliche Probleme jedoch in Tätigkeiten mit hoher körperlicher Belastung.
Dazu gehören unter anderem:
- Handwerker und Bauarbeiter
- Pflegekräfte
- Lager- und Logistikmitarbeiter
- Dachdecker und Elektriker
- Friseure
- Berufskraftfahrer
- medizinische Berufe mit körperlicher Belastung
Aber auch Büroangestellte können betroffen sein. Langes Arbeiten am Computer, eingeschränkte Beweglichkeit oder dauerhafte Schmerzen können ebenfalls dazu führen, dass die berufliche Tätigkeit nicht mehr dauerhaft ausgeübt werden kann.
Wann liegt bei Schulterarthrose eine Berufsunfähigkeit vor?
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung reicht die reine Diagnose einer Arthrose nicht aus. Entscheidend ist vielmehr, ob der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann.
Dabei kommt es immer auf die konkrete berufliche Tätigkeit an:
Ein Dachdecker, der dauerhaft nicht mehr über Kopf arbeiten kann, ist möglicherweise schneller berufsunfähig als ein Versicherter mit überwiegend organisatorischer Tätigkeit.
Versicherer prüfen daher regelmäßig sehr genau:
- welche Tätigkeiten zuletzt konkret ausgeübt wurden
- welche körperlichen Anforderungen bestanden
- welche Einschränkungen tatsächlich vorliegen
- ob noch alternative Tätigkeiten möglich sind
Deshalb spielt die genaue Beschreibung des Berufsalltags eine wichtige Rolle, wenn man von Berufsunfähigkeit spricht.
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Typische Beschwerden bei Schulterarthrose
Die Auswirkungen einer Schulterarthrose können im Berufsalltag erheblich sein. Besonders häufig berichten Betroffene über:
- dauerhafte Schmerzen bei Bewegungen
- eingeschränkte Beweglichkeit
- Kraftverlust im Arm
- Probleme beim Heben und Tragen
- Schmerzen bei Überkopfarbeiten
- nächtliche Beschwerden und Schlafprobleme
Hinzu kommt häufig eine psychische Belastung durch die dauerhaften Schmerzen und die Sorge um die berufliche Zukunft.
Warum lehnt die Berufsunfähigkeitsversicherung häufig ab?
In der Praxis kommt es bei orthopädischen Erkrankungen regelmäßig zu Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Versicherer argumentieren oft, dass trotz der Schulterarthrose noch ausreichend Arbeitsfähigkeit vorhanden sei. Teilweise wird argumentiert, die Beschwerden seien behandelbar oder der Versicherte könne seine Tätigkeit organisatorisch anpassen.
Streitpunkte sind:
- unzureichende ärztliche Nachweise
- angeblich fehlende Einschränkungen
- ungenaue Tätigkeitsbeschreibungen
- Widersprüche in Arztberichten
- Verweis auf andere Tätigkeiten
Bei schleichenden Erkrankungen wie Arthrose versuchen Versicherer häufig, den Grad der Einschränkung geringer darzustellen.
Die Bedeutung ärztlicher Unterlagen
Bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeit spielen medizinische Unterlagen eine zentrale Rolle.
Wichtig sind insbesondere:
- orthopädische Befunde
- MRT- und Röntgenaufnahmen
- Operationsberichte
- Schmerztherapien
- Reha-Berichte
- Angaben zur konkreten Belastbarkeit
Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern die Auswirkung auf die berufliche Tätigkeit. Deshalb genügt es häufig nicht, lediglich Arztberichte einzureichen. Vielmehr muss nachvollziehbar dargestellt werden, welche konkreten Tätigkeiten krankheitsbedingt nicht mehr möglich sind.
Gutachten und Streit mit der Versicherung
Viele Versicherer beauftragen eigene Gutachter, um die Leistungsfähigkeit des Versicherten überprüfen zu lassen.
Speziell bei Schulterarthrose kommt es dabei häufig zu unterschiedlichen Einschätzungen. Während behandelnde Ärzte erhebliche Einschränkungen sehen, gelangen Gutachter teilweise zu deutlich anderen Bewertungen.
Für Betroffene ist das oft belastend. Denn das Gutachten kann entscheidend dafür sein, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt oder nicht.
Arthrose der Schulter und psychische Belastungen
Nicht unterschätzt werden darf die psychische Belastung durch dauerhafte Schmerzen und berufliche Unsicherheit.
Viele Betroffene entwickeln zusätzlich:
- Schlafstörungen
- depressive Symptome
- Angst vor Arbeitsplatzverlust
- chronische Erschöpfung
Auch solche Begleiterscheinungen können bei der Beurteilung einer Berufsunfähigkeit eine Rolle spielen.
Was sollten Betroffene beachten?
Wer aufgrund einer Schulterarthrose Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen möchte, sollte frühzeitig auf eine saubere Dokumentation achten.
Wichtig sind:
- vollständige medizinische Unterlagen
- eine präzise Beschreibung des Berufsalltags
- nachvollziehbare Darstellung der Einschränkungen
- konsistente Angaben gegenüber Ärzten und Versicherer
Fehler im Leistungsantrag können später Probleme verursachen.
Schulterarthrose und Berufsunfähigkeit
Eine Arthrose in der Schulter kann erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit haben. Besonders bei körperlich belastenden Berufen führt die Erkrankung häufig dazu, dass Tätigkeiten dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden können.
Ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt, hängt jedoch immer vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend sind nicht nur die medizinischen Diagnosen, sondern vor allem die tatsächlichen Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit.






