Ein leeres Krankenhausbett

Unfallversicherung Schaden melden – Tipps vom Profi

Der Versicherung einen Schaden melden: So gehen Sie vor

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt, sagt man so schön. Gut, wenn Sie für den Ernstfall eine Unfallversicherung abgeschlossen haben, die bei einem dauerhaften Schaden nach einem Unfall finanziell leistet.

Bei der Geltendmachung der Versicherungsleistung und der Meldung des Schadens bei der Unfallversicherung kann aber einiges schiefgehen. Es ist daher umso wichtiger, bereits von Anfang an darauf zu achten, dass der Unfall dem Versicherer ordentlich gemeldet wird.

Die wichtigsten Punkte, die bei der Meldung des Unfalls bei der Versicherung beachtet werden sollten:

Dokumentation des Unfalls und Schadens

Dokumentieren Sie den Unfall und den Unfallhergang so gut es geht für den Versicherer. Machen Sie, wenn möglich, Fotos oder teilen Sie der Unfallversicherung, die Personen mit, die den Unfall gegebenenfalls beobachtet haben. Lassen Sie sich Befunde, Röntgenbilder und andere ärztliche Dokumentationen zum bestehenden Schaden vom Arzt direkt mitgeben. Denken Sie immer daran: Umso besser die Unfallversicherung den Unfall und Schaden nachvollziehen kann, desto schneller kommen Sie als Versicherungsnehmer an Ihr Geld.

Beachten Sie im Schadensfall die Fristen der Unfallversicherung

Typischerweise enthalten Unfallversicherungen sogenannte Invaliditätsfristen.

  1. Die Invalidität muss innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist eingetreten sein.
  2. Die Invalidität muss innerhalb der vertraglich festgelegten Frist von einem Arzt bestätigt werden.
  3. Die Versicherungsleistung muss innerhalb der vertraglich festgelegten Frist gültig gemacht werden.

Ein Anspruch auf die Versicherungsleistung im Schadensfall entsteht dann nur, wenn die Fristen der Versicherung auch eingehalten werden. Das setzt unter anderem voraus, dass die Versicherungsleistung innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht wird.

Prüfen Sie also, welche Fristen Ihr Versicherer vorgesehen hat, denn diese können von Anbieter zu Anbieter der Unfallversicherung abweichen. Genaue Informationen zur Schadensmeldung und Fristen finden Sie in den Vertragsbedingungen der Versicherung.

Eine Versicherungsleistung bekommen Sie nur, wenn der Unfall innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums auch zu einem Dauerschaden führt. Häufig sehen die Bedingungen in der Unfallversicherung eine Frist von 12 Monaten vor.

Korrekte ärztliche Feststellung des Schadens

Weitere Voraussetzung zur Geltendmachung der Unfallversicherung ist auch, dass innerhalb bestimmter Fristen ärztliche Feststellungen eingeholt werden. Das bedeutet, dass Ihr Arzt in einem Schreiben den Dauerschaden bestätigen muss. Achten Sie darauf, dass dieser Arztbericht zum Unfallschaden vollständig sind.

  1. Der Arzt muss in seinem Bericht alle Dauerschäden bestätigen, die nach dem Unfall verblieben sind
  2. Der Arzt muss aber auch bestätigen, dass diese Dauerschäden eindeutig von diesem Unfall kommen

Es ist also nicht nur wichtig, dass der Arzt den Dauerschaden bestätigt, sondern er muss noch die Verknüpfung zum gemeldeten Unfall herstellen. Ist dieser Arztbericht unzureichend, riskieren Sie allein dadurch den Versicherungsschutz. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen bekommen Sie auch bei unzureichenden Invaliditätsbescheinigungen trotzdem Ihr Geld.

Überprüfen Sie Ihre Versicherungsansprüche im Fall eines Unfalls

Seitens des Gesetzgebers sind Unfallversicherungen verpflichtet, spätestens nach Ablauf von drei Monaten zu erklären, ob und in welchem Umfang eine Versicherungsleistung für den entstandenen Schaden erbracht wird. Das setzt einerseits entsprechende Schadensmeldungen nach dem Unfall und die Einhaltung der Fristen des Unfallversicherers voraus. Andererseits sollten Sie als Versicherungsnehmer besonders kritisch sein, wenn Unfallversicherungen Teilzahlungen oder Leistungen für den Schaden erst nach Ablauf von drei Jahren anbieten.

Was ist ein Unfall überhaupt?

Um nach dem Unfall im Schadensfall Anspruch auf eine Leistung aus der Unfallversicherung zu haben, müssen Sie die Definition eines Unfalls erfüllen:

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis.

Ein Sturz mit dem Rad oder der Zusammenstoß mit einem anderen Auto; in diesen Fällen wird die Definition eines Unfalls erfüllt. Kein Unfall liegt hingegen vor, wenn Sie infolge einer Erkrankung eine körperliche Verletzung und Schäden erleiden. Auch eine Dauerverletzung beim Sport und dadurch entstandene Beeinträchtigungen werden von der Versicherung nicht als Unfall gewertet. Die Unfallversicherung kann bei diesen Schäden häufig nicht in Anspruch genommen werden.

Einige Versicherer hingegen erweitern den Unfallbegriff. Dies ist abhängig von den Vertragsbestimmungen der Versicherung. So können beispielsweise Verletzungen und Schäden durch erhöhte Kraftanstrengung von der Unfallversicherung abgedeckt sein. Aber auch Vergiftungen und dauerhafte Schäden durch Impfungen können mitversichert werden.

Damit nach dem Unfall alles in den richtigen Bahnen verläuft.

Für einen solchen Fall haben Sie sich für die Unfallversicherung entschieden; damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren und sich nicht um Ihre finanzielle Zukunft sorgen müssen.

Damit nach einem Unfall alles in den richtigen Bahnen verläuft und der Versicherer Ihre Ansprüche anerkennt, ist es wichtig, bereits bei der Meldung des Schadens wichtige Punkte als Versicherungsnehmer zu beachten. Die folgenden Tipps unserer Anwälte für Versicherungsrecht helfen Ihnen dabei, die richtigen Schritte zur Meldung des Unfalls und Schadens bei der Versicherung einzuleiten. Wirth Rechtsanwälte unterstützen Sie von Anfang an bei der Geltendmachung Ihrer Versicherungsansprüche.

Wirth Rechtsanwälte – wir stehen für Ihren Schaden ein

Mit dem Abschluss einer Unfallversicherung haben Sie eine wichtige Entscheidung getroffen und den Schutz Ihrer finanziellen Existenz im Ernstfall sichergestellt. Damit im Fall der Fälle aber auch alles in den richtigen Bahnen läuft, ist es ratsam, einen Anwalt für Versicherungsrecht zu Rate zu ziehen. Denn es gibt vieles zu beachten, wenn Sie Ihrem Versicherer einen Unfall und einen Schaden melden müssen. Rechtliche Fallstricke lauern überall.

Unsere Anwälte für Versicherungsrecht stehen an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie von der Beantragung und Schadensmeldung bei der Unfallversicherung bis zur Auszahlung Ihrer Leistungsansprüche durch den Versicherer. Unser Anliegen ist es, einen Streit um Ihre Rechte als Versicherungsnehmer gar nicht erst entstehen zu lassen. Sondern dafür zu sorgen, dass Sie Ihre Leistungen ohne Schwierigkeiten von der Unfallversicherung erhalten.

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht