Abwehrservice bei Falschberatung
Rechtsberatung für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Wenn Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittlern eine angebliche Falschberatung vorgeworfen wird, kann dies schnell existenzbedrohend werden. Bereits ein erstes Anspruchsschreiben eines Kunden oder dessen Rechtsanwalts kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken auslösen.
Mit unserem Abwehrservice bei Falschberatung unterstützen wir Vermittler dabei, unberechtigte Schadensersatzforderungen professionell abzuwehren. Wirth Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Handelsvertreterrecht sowie in Haftungsfällen von Versicherungs- und Finanzvermittlern.
Schadensersatzforderung erhalten?
Was ist der „Abwehrservice“?
Wenn ein Kunde Schadensersatz wegen angeblicher Beratungsfehler oder einer angeblichen Falschberatung von Ihnen als Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittler fordert, vertreten wir Sie auf Wunsch gegenüber dem Anspruchsteller.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- rechtliche Prüfung der erhobenen Vorwürfe
- außergerichtliche Abwehr der Schadensersatzforderung
- Kommunikation mit dem Anspruchsteller oder dessen Rechtsanwalt
- Meldung des Schadenfalls bei Ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH)
- Unterstützung bei der Einholung einer Deckungszusage
Ziel ist es, unberechtigte Forderungen möglichst frühzeitig und außergerichtlich abzuwehren.
Für welche Fälle gilt der „Abwehrservice“?
Grundsätzlich ist es unerheblich, aus welchem Grund ein Kunde Schadensersatz fordert. Typische Haftungsvorwürfe gegen Vermittler betreffen zum Beispiel:
- angebliche Deckungslücken in Versicherungsverträgen
- unzureichende Risikoaufklärung
- fehlerhafte Anlageberatung
- Kapitalanlagen, die sich anders entwickelt haben als erwartet
- angebliche Fehler bei Finanzierungsberechnungen
In all diesen Fällen prüfen wir den Sachverhalt und unterstützen Sie bei der Abwehr der Ansprüche.
Ab wann und bis wann greift der „Abwehrservice“?
Wir können für Sie tätig werden, sobald ein Kunde oder dessen Rechtsanwalt konkret Schadensersatz verlangt.
Dies geschieht in der Praxis meist durch ein Schreiben, eine E-Mail oder eine anwaltliche Aufforderung.
Der Abwehrservice umfasst in der Regel die gesamte außergerichtliche Korrespondenz mit dem Anspruchsteller.
Je früher wir eingeschaltet werden, desto besser lassen sich Risiken begrenzen.
Vertritt mich Wirth-Rechtsanwälte auch, wenn ich verklagt werde?
Selbstverständlich vertreten wir Sie auf Wunsch auch gerichtlich.
In vielen Fällen übernimmt dann Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) die anfallenden Kosten. Voraussetzung ist überwiegend eine entsprechende Deckungszusage der Versicherung.
Die Versicherung muss der anwaltlichen Vertretung häufig zustimmen. Nach unserer Erfahrung ist dies in der Praxis regelmäßig möglich.
Warum ein Abwehrservice bei Vermittlerhaftung wichtig ist
In Haftungsfällen ist es entscheidend, bereits frühzeitig kompetent vertreten zu werden.
Viele VSH-Versicherer prüfen zunächst, ob sie zur Leistung verpflichtet sind. Die Kosten für einen Rechtsanwalt werden jedoch häufig erst übernommen, wenn bereits eine gerichtliche Auseinandersetzung begonnen hat.
Das führt dazu, dass Vermittler im außergerichtlichen Stadium häufig nicht oder nur unzureichend rechtlich vertreten sind.
Gerade in dieser Phase werden jedoch häufig entscheidende Weichen gestellt.
Was sollten Sie tun, wenn ein Kunde Schadensersatz fordert?
Wenn Ihnen eine Falschberatung vorgeworfen wird, sollten Sie schnell handeln.
Wichtig ist insbesondere:
- kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig
- übersenden Sie uns sämtliche relevanten Unterlagen
- schildern Sie den Sachverhalt vollständig
- teilen Sie uns mit, bei welchem Versicherer Ihre VSH besteht
Außerdem sollten Sie Ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung formlos mitteilen, dass Sie auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurden.
Dabei genügt zunächst eine kurze Information mit Nennung der Beteiligten und des betroffenen Produkts.
Weitere Schritte stimmen wir dann gemeinsam mit Ihnen ab.
Welche Fehler sollten Vermittler unbedingt vermeiden?
Ohne anwaltliche Unterstützung können in Haftungssituationen schnell Fehler passieren.
Ein häufiger Fehler besteht darin, dass Vermittler gegenüber dem Kunden oder dessen Anwalt unbedacht Stellung nehmen oder sogar Ansprüche anerkennen.
Solche Aussagen können später erhebliche Nachteile verursachen. In manchen Fällen kann dadurch sogar der Versicherungsschutz in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gefährdet werden.
Auch die Frage, ob und wann man außergerichtlich auf den Kunden zugehen sollte, muss sorgfältig geprüft werden. Solche Entscheidungen sollten Vermittler in der Regel nicht allein treffen.
Gibt es Probleme mit der VSH-Versicherung?
Mit Vermögensschadenhaftpflichtversicherern haben wir in der Praxis häufig gute Erfahrungen gemacht.
Dennoch kommt es vor, dass Versicherer ihre Deckungszusage nur unter Vorbehalt erteilen oder nicht eindeutig erklären, ob Versicherungsschutz besteht. Dies kann für Vermittler eine schwierige Situation darstellen.
Gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig eine klare rechtliche Einschätzung zu erhalten und gegebenenfalls die Deckungsfrage gegenüber dem Versicherer zu klären.
Stellt die VSH-Versicherung automatisch einen Anwalt?
Grundsätzlich übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die Kosten eines Rechtsanwalts, wenn sie sogenannten Abwehrrechtsschutz gewährt.
Allerdings geschieht dies häufig erst dann, wenn bereits eine Klage zugestellt wurde.
Ob der Versicherer selbst einen Anwalt bestimmt oder der Vermittler einen Anwalt auswählen kann, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und vom Einzelfall ab.
In der Praxis entstehen hier gelegentlich schwierige Situationen. Beispielsweise kann der Versicherer einen Anwalt bestimmen, den der Vermittler nicht kennt oder zu dem kein Vertrauensverhältnis besteht.
Gerade weil Vertrauen in einer Mandatsbeziehung entscheidend ist, kann dies problematisch sein.
Hinzu kommt ein möglicher Interessenkonflikt, wenn der Versicherer später doch die Deckung verweigert.
Warum Wirth-Rechtsanwälte?
Wirth Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalanlagerecht sowie im Handelsvertreterrecht.
Wir vertreten seit vielen Jahren Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler bei Haftungsfällen und verfügen daher über umfangreiche Erfahrung bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
Unsere Kanzlei unterstützt Vermittler bundesweit.
Gibt es Fälle ohne VSH-Schutz?
In bestimmten Konstellationen besteht kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz.
Dies kann beispielsweise bei bestimmten Finanzprodukten der Fall sein, für die keine gesetzliche Pflicht zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht oder bestand.
Gerade in solchen Fällen können Schadensersatzforderungen schnell existenzbedrohend werden. Eine fundierte rechtliche Beratung ist dann besonders wichtig.
Was kostet mich der „Abwehrservice“?
Der Abwehrservice wird nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet.
Viele Vermittler empfinden diese Unterstützung im Haftungsfall als äußerst wertvoll – denn eine frühzeitige professionelle Verteidigung kann erhebliche finanzielle Risiken vermeiden.
Wenn Sie als Vermittler mit dem Maklerpool Fonds Finanz zusammenarbeiten und der Vorwurf aus der Vermittlung eines dort eingereichten Vertrags stammt, kann der Abwehrservice unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei sein.
Unser Abwehr-Service für Vermittler: 030 319 805 44-0






